Eine Petition (lat. petitio der Angriff, das Ersuchen) bezeichnet eine Bitte oder eine Beschwerde im allgemeinen Sinn.
Im engeren Sinn handelt es sich meist um Bitten von Bürgern an Regierungen, Gesetze zu ändern bzw. zu beschließen. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein Bestandteil demokratischer Grundrechte.
Petitionsrecht
Als Petitionsrecht wird das Recht bezeichnet, Beschwerde einzulegen und :
Angehört zu werden.
In der Folge keinerlei Benachteiligungen befürchten zu müssen.
Das Petitionsrecht ist im deutschen Grundgesetz (GG) festgeschrieben.
Artikel 17
GG - Feststellung des Petitionsrechts
Artikel 17a
GG - Mögliche Einschränkung des Petitionsrechtes (Militär u.ä.)
Artikel 45c
GG - Petitionsausschuss des Bundestages
Siehe auch Artikel 17GG Feststellung des Petitionsrechts
17a
GG und Artikel45c
GG Petitonsausschuss des Bundestages.
Das erst mal zum Thema Petition.
Bye