Zitat:Ich und mein Freund haben vor wenigen Tagen geheiratet. Nachdem wir bisher keinen gemeinsamen Wohnsitz hatten und er nur eine vorläufige Auf.erlaubn. und k e i n e Arb.erl. bekommen hat, sind wir jetzt in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Dafür muss jetzt seine Akte von der einen Stadt in die andere geschickt werden. Die Leute vn der
ABH meinten aber, dass es etwa drei Wochen dauert, bis seine Akte schließlich da sein wird.
Wiseo dauert es denn so lange? Wird sie denn irgendwie aufbereitet, oder liegts einfach an der "vielen Arbeit" der Behörden? Wir sind etwas "geschockt", weil dies ja bedeutet, dass er mindestens einen weiteren Monat nicht arbeiten kann, obwohl die Voraussetzungen ja gegeben sind.
Hi,
vielleicht einfach mal ein denkbarer Ablauf zur Erläuterung:
1.
Ein Ausländer meldet sich beim Einwohnermeldeamt an.
2.
Die Zuzüge von Ausländern werden in einem Rechenzentrum ausgewertet. Das Rechenzentrum erstellt für die Ausländerbehörde ein Schreiben, mit dem diese die Ausländerakte bei der ehemals zuständigen Ausländerbehörde anfordert.
Diese Auswertung erfolgt einmal in der Woche.
3.
Nach dieser Auswertung kann also schon maximal eine Woche vergangen sein, bis die Ausländerbehörde davon Kenntnis erhält, dass sich ein Ausländer angemeldet hat.
4.
Der Sachbearbeiter bei der (neu zuständigen) Ausländerbehörde hat die Aktenanforderung auf dem Tisch. Aber er muss noch einige eilige AE-Verlängerungen bearbeiten und außerdem hat er noch einige Beteiligungen in Visaverfahren auf dem Tisch. Hm, die rufen auch ständig an, weil sie es so eilig haben. Und dann das Publikum, das hält auch auf
Also kommt der Sachbearbeiter erst nach weiteren 5 Tagen dazu, die Aktenanforderung an die "ehemalige"
ABH zu schicken.
Macht 12 Tage.
5.
Der Sachbearbeiter der ehemaligen
ABH erhält 2 bis 3 Tage später die Aktenanforderung (Postweg der Bundespost, Postweg innerhalb des Hauses). Leider kann er die Akte auch nicht sofort verschicken, schließlich sitzen auch diesem Sachbearbeiter einige Antragsteller im Nacken etc. etc. Letztlich verschickt er die Akte, nachdem die Anforderung bereits seit 4 Tagen auf seinem Tisch ist.
Macht 19 Tage.
6.
Ups, schon wieder der Postweg: 2- 3 Tage.
Macht 22 Tage.
Fazit:
Es geht sicher auch schneller, mit 3 Wochen sollte man zufrieden sein. Man darf sich nicht wundern, wenn es länger dauert. Es gibt aus Sicht eines Sachbearbeiters sicherlich wichtigere Dinge als Akten zu verschicken. Der Großteil der verschickten Akten betrifft Ausländer, die bereits Daueraufenthaltsrecht haben. Die merken gar nix von der Verschickerei.