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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Petitionen ist ein Bestandteil demokratischer Grun
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Beitrag begonnen von yamina am 20.06.2004 um 14:45:44

Titel: Petitionen ist ein Bestandteil demokratischer Grun
Beitrag von yamina am 20.06.2004 um 14:45:44
Eine Petition (lat. petitio der Angriff, das Ersuchen) bezeichnet eine Bitte oder eine Beschwerde im allgemeinen Sinn.

Im engeren Sinn handelt es sich meist um Bitten von Bürgern an Regierungen, Gesetze zu ändern bzw. zu beschließen. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein Bestandteil demokratischer Grundrechte.
Petitionsrecht
Als Petitionsrecht wird das Recht bezeichnet, Beschwerde einzulegen und :
Angehört zu werden.
In der Folge keinerlei Benachteiligungen befürchten zu müssen.
Das Petitionsrecht ist im deutschen Grundgesetz (GG) festgeschrieben.
Artikel 17 GG - Feststellung des Petitionsrechts
Artikel 17a GG - Mögliche Einschränkung des Petitionsrechtes (Militär u.ä.)
Artikel 45c GG - Petitionsausschuss des Bundestages
Siehe auch Artikel 17GG Feststellung des Petitionsrechts
                            17a GG und Artikel45c GG Petitonsausschuss des Bundestages.

Das erst mal zum Thema Petition.
Bye

Titel: Re: Petitionen ist ein Bestandteil demokratischer
Beitrag von yamina am 20.06.2004 um 14:57:01
Sorry hab vergessen einen wichtigen LInk einzufügen
http://www.europarl.eu.int/petition/help_de.htm

Titel: Re: Petitionen ist ein Bestandteil demokratischer
Beitrag von yamina am 20.06.2004 um 15:11:36
hier kommt der nächste
http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Europaeische-Union-,5886/EU-Recht-geht-vor.htm#rechteals

Hier nur ein kleiner Auszug aus dem Text. :cry:
Falls sich jemand durch nationale Behörden in seinen Rechten als EU-Bürger verletzt fühlt, kann er gerichtlichen Schutz in Anspruch nehmen. Dies betrifft nicht nur den Fall, dass ein griechischer Staatsbürger in Deutschland Schwierigkeiten mit der Sozialversicherung hat, sondern auch rein innerstaatliche Angelegenheiten, wie etwa eine Verletzung des Grundsatzes "gleiche Entlohnung für Frauen und Männer", der in den EU-Verträgen festgeschrieben ist.
Die "Schadenersatzklage" gibt Unionsbürgern oder Unternehmen, denen durch das Handeln eines Bediensteten der EU ein Schaden entstanden ist, die Möglichkeit, Schadenersatz zu verlangen.
Bei der "Beamtenklage" geht es um Streitigkeiten, die das Dienstverhältnis eines EU-Beamten betreffen.

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