Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
schengen visum/heirat in dk und danach? (Gelesen: 5.180 mal)
sandralee
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 10
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag schengen visum/heirat in dk und danach?
19.06.2004 um 13:04:14
 
ich habe hier schon ziemlich viel herumgelesen, aber hoffe trotzdem auf eine kurze knappe antwort im forum:
mein freund (südafrikaner) wird im herbst mit einem 90 tage schengen visum einreisen, er hat hier verpflichtungen als künstler. wir wollen nun endlich nägel mit köpfen machen und in dieser zeit in dänemark heiraten. sollte eigentlich ohne probleme funktionieren. was passiert nun wenn wir geheiratet haben und wieder in d sind. können wir zum ausländeramt gehen und sein visum in eine aufenthaltsgenehmigung umwandeln? oder muss er erst wieder ausreisen und mit einem neuen visum einreisen? schon im voraus dankeschön
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schengen visum/heirat in dk und danach?
Antwort #1 - 19.06.2004 um 13:32:34
 
Zitat:
ich habe hier schon ziemlich viel herumgelesen, aber hoffe trotzdem auf eine kurze knappe antwort im forum:
mein freund (südafrikaner) wird im herbst mit einem 90 tage schengen visum einreisen, er hat hier verpflichtungen als künstler. wir wollen nun endlich nägel mit köpfen machen und in dieser zeit in dänemark heiraten. sollte eigentlich ohne probleme funktionieren. was passiert nun wenn wir geheiratet haben und wieder in d sind. können wir zum ausländeramt gehen und sein visum in eine aufenthaltsgenehmigung umwandeln? oder muss er erst wieder ausreisen und mit einem neuen visum einreisen? schon im voraus dankeschön



Hi,
das Schengenvisum berechtigt grundsätzlich nicht dazu, dauerhaft den Aufenthalt in D. zu nehmen. Es wird der Versagungsgrund des § 8 Abs. 1 Nr. 2 AuslG (s.o "Gesetze" ) erfüllt. Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 AuslG kann von der Versagung abgesehen werden, wenn ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG).  Bei der Entscheidung kann auch berücksichtigt werden, ob von vornherein ein Daueraufenthalt geplant war, das wird nach der Einreise von DK kommend zu bestätigen sein. Unter diesen Umständen könnte die AE abgelehnt werden.

Hier gilt es, eine Ermessenentscheidung zu treffen, daher solltest Du das mit "Deiner" ABH klären.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Olaf36
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schengen visum/heirat in dk und danach?
Antwort #2 - 20.06.2004 um 11:07:39
 
mal ehrlich, Mick...

wenn da jetzt jemand mit Besuchsvisum bei seiner AB auftaucht und erklärt:

"Jo, jetzt wollen wir mal in Dänemark heiraten"...sträuben sich da dem gesetzestreuen ABler nicht sämtliche Nackenhaare?!

Der kann/darf doch nur mit allen Mitteln davon abraten, da es eben nicht dem gesetz entspricht und es dafür entsprechend andere Visa gibt...

Gruß
Olaf
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sandralee
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 10
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schengen visum/heirat in dk und danach?
Antwort #3 - 20.06.2004 um 16:37:02
 
vielen dank für die antworten.
@ olaf
es ist nun mal so, dass sich diese möglichkeit gerade anbietet; wir sind seit über drei jahren zusammen, mein freund tourt seit Jahren 4 bis 5 mal im jahr in europa, ich bin 2 mal im jahr in südafrika und uns beiden reichts langsam mit diesen ewigen trennungen. zufälligerweise hat sich für ihn ein einsemestriger lehrauftrag in deutschland ergeben. er ist also nicht mit einem 'klassischen' touristenvisum hier und reist auch während seiner lehrtätigkeit zu auftritten in spanien und in der schweiz - warum wäre es unzulässig, diese zeit zu nutzen und zu heiraten? dänemark ist in meinen augen schnell und unkompliziert in der abwicklung. was ist daran falsch?
meine frage richtete sich darauf zu erfahren, ob er zwingend nocheinmal ausreisen muss um seinen aufenthaltsstatus geändert zu bekommen. um vorbereitet zu sein, auch was die weitere jahresplanung angeht. wie ich es verstanden habe, wird es fallweise entschieden.
wenn er es tun muss, ok, wenn nicht wäre es schön, weil wir dann ein flugticket sparen könnten und weil er dann etwas längere Zeit hierbleiben könnte, um einige künstlerische projekte abzuschließen. das war eigentlich nur meine frage.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
duru
Newbie
*
Offline




Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schengen visum/heirat in dk und danach?
Antwort #4 - 20.06.2004 um 16:42:44
 
hi,
ich will mal kurz unsere erfahrung schildern:
wir haben etwa vor zwei wochen in dänemark geheiratet (ich dt. staatsbürgerin, mein mann türk. staatsbürger u. mit schengen-visum eingereist.). mit der internationalen heiratsurkunde zurück haben wir die anmeldung vorgenommen, zwei tage später sind wir mit den angeforderten papieren zur ABH gegangen und haben für meinen mann aufenthaltserlaubnis beantragt. dies alles verlief alles ohne probleme. zunächst wird die aufenthalsterlaubnis für ein jahr, danach für zwei jahre erteilt. dies war die auskunft, die uns erteilt wurde. die heiratsurkunde mussten wir nicht einmal beim standesamt annerkennen lassen.

ich wünsche euch viel glück sandralee...

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bine
Expertin
****
Offline




Beiträge: 112
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schengen visum/heirat in dk und danach?
Antwort #5 - 20.06.2004 um 17:24:59
 
Zitat:
mal ehrlich, Mick...

wenn da jetzt jemand mit Besuchsvisum bei seiner AB auftaucht und erklärt:

"Jo, jetzt wollen wir mal in Dänemark heiraten"...sträuben sich da dem gesetzestreuen ABler nicht sämtliche Nackenhaare?!

Der kann/darf doch nur mit allen Mitteln davon abraten, da es eben nicht dem gesetz entspricht und es dafür entsprechend andere Visa gibt...

Gruß
Olaf


Die Frage ist zwar wohl an Mick gemünzt, gebe aber trotzdem auch mal meinen Senf dazu.

In der Regel tauchen die, die planen in DK zu heirate, nicht vor der Reise nach DK bei der Ausländerbehörde auf, sondern erst nach erfolgter Eheschließung und Wiedereinreise nach Deutschland.

Natürlich würde man die Eheschließung in DK nicht raten, verhindern kann man es allerdings auch nicht. Man kann lediglich auf die Konsequenzen (Ausreise um Visum zum FZ einzuholen) hinweisen  motz. Das heiraten an sich können wir ja nicht verbieten.

Bine  Augenrollen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sandralee
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 10
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schengen visum/heirat in dk und danach?
Antwort #6 - 20.06.2004 um 17:34:22
 
ja, ich sehe das auch so. die eheschließung ist nicht der verborgene hauptsinn und -zweck seines aufenthaltes hier. eher eine gelegenheit die wir nutzen wollen. wenn später verlangt wird, dass er nochmal ausreist um ein family-reunion visium zu beantragen, können wir auch damit leben. aber wie gesagt, es würde einiges einfacher und billiger werden, wenn er gleich bleiben könnte. mal schauen wie es ausgeht. danke für die antworten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
udovmx
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schengen visum/heirat in dk und danach?
Antwort #7 - 23.06.2004 um 13:30:12
 
@ sandralee,

ich trage mich z. Zt. mit dem gleichen Gedanken. Es wäre interessant zu wissen in welchen Bundesland Du wohnst.

In anderen Foren wir es so dargestellt dass die AE nach der Eheschließung in DK grunsätzlich abgelehnt wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
udovmx
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schengen visum/heirat in dk und danach?
Antwort #8 - 23.06.2004 um 13:33:36
 
Berichtigung,

die vorhergehende Nachrichr war für DURU bestimmt!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
duru
Newbie
*
Offline




Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schengen visum/heirat in dk und danach?
Antwort #9 - 24.06.2004 um 22:31:38
 
hi,
ich komme aus köln. wie gesagt, bei uns hat alles reibungslos geklappt. überall (bezirksamt, ausländerbehörde, wohnungsamt, arbeitsamt etc.) wurde die internationale heiratsurkunde anerkannt und meinem mann wurde nach vorlage aller erforderlichen papieren sofort aufenthaltserlaubnis erteilt.
ehrlich gesagt habe ich in meinem umfeld nur ähnliche erfahrungsberichte gehört; es kann -nach dem, was man hier liesst- wohl auch zu problemen kommen, da es scheinbar eine ermessenssache darstellt, aber sehr wichtig ist wohl, dass man auf legale weise einreist...
viel glück..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rallf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schengen visum/heirat in dk und danach?
Antwort #10 - 25.06.2004 um 19:32:33
 
Hallo,
ich kann nur dringend davon abraten, in Dänemark zu heiraten.
Die Anwendung von § 9 DVAuslG setzt die Heirat in Deutschland voraus. Das heißt also im Klartext, die Heirat in Dänemark bringt nichts.


Grüße

Ralf
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
witti
Junior Member
**
Offline


Ich habe doch keine Zeit!


Beiträge: 12
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schengen visum/heirat in dk und danach?
Antwort #11 - 26.06.2004 um 02:45:24
 
neu aber nicht blöd Smiley

hab nicht europäisch genug gedacht, denn sonst hätten wr das schon vor monaten so gemacht, mit Dänemark... aus dem Klischee der 80/90er haben wir zwar mal Las Vegas diskutiert, aber irgendwie dann wieder aus den Augen verloren.

Vielleicht sollte man nicht nur an D-land denken; wo wird die dän. Heirat denn sonst anerkannt?

Außerdem: selbst wenn speziell die dt. Verwaltung mit der Dänischen Heirat ein Problem hat, man noch mal ausreisen muß, dokumente beschaffen etc.: in Summe ist das doch eine schöne Urlaubswoche, und schlimmer als folgende Situation kanns doch nicht werden:

-> Doppelehe ist verboten -> Heirat in Dänemark hier nicht anerkannt  -> also beide noch ledig aus dt. Sicht -> Prozess für Deutschland anleiern...

Gut, vielleicht muß man ja noch mal ausreisen, aber initial post war doch, daß man sowieso hin- und her jettet, da kann man auch immer ein paar docs mitnehmen etc...

Aber letztendlich, wenn in dt. eine dän. Heiratsurkunde nicht anerkannt wird oder wegen irgendwelcher Verordnungen die gesetzliche Garantie bzgl. AE für Ehepartner nicht gewährt werden soll, dann kann man doch bis in alle Instanzen gehen. Weil entweder man kann noch mal "ordentlich" heiraten oder die bestehende Ehe muß mit allen folgen Ausländerrecht anerkannt werden...

o.k. muß immer noch warm werden...
Zum Seitenanfang
  

---&&push b
 
IP gespeichert
 
Rolsoft
Junior Top-Member
**
Offline


Immer den Ball flach halten
;-)


Beiträge: 175

69207 Sandhausen, Baden-Württemberg, Germany
69207 Sandhausen
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schengen visum/heirat in dk und danach?
Antwort #12 - 26.06.2004 um 13:48:34
 
Hallo Sandralee,

zuerst einmal möchte ich betonen, daß ich hier nur meinen Kenntnissstand wiedergebe und keinen Anspruch auf Vollständigkeit / Richtigkeit geben kann. Alle Experten in diesem Forum sind natürlich aufgerufen evtl. Fehler zu korrigieren  Zwinkernd.

Grundsätzlich ist hier von 2 unterschiedlichen Schuhen die Rede. Das Ausländerrecht hat mit der Eheschließung und deren Gültigkeit nichts zu tun. Das Ausländerrecht (im Sinne einer AE)  kommt erst dann ins Spiel wenn Aufgrund einer bestehenden Ehe ein Aufenthaltsrecht abgeleitet werden soll (aufgrund Artikel 6 GrundGesetz).
Die Ausnahme von dieser Regel ist das Visum zur Eheschließung (natürlich in DE). Dieses Visum verbindet die Ausländerrechtliche Prüfung (besteht Einreisesperre für D, Terrorismus-/Kriminalitätsverdacht mit der Prüfung der Ehefähigkeit (volljährig, beide ledig) Hier ist das Verfahren m.W.  so, daß die Trauungswilligen alle für die Eheschließung benötigten Dokumente bei ALB & Standfesamt einreichen (Bei wem Beginnt eigentlich der Prozeß? oder müssen die Ärmsten auch noch die entsprechenden Behörden koordinieren?). Die Jeweiligen Dokumente können bei den zust. Ämtern erfragt werden. Dieses Prozedere ist natürlich den ALBs am genehmsten (alles geht seinen 'staatsbürgerlich' geregelten Gang) leider wohl auch am langsamsten (3 - N Monate [grooßes N] würde ich schätzen, irgendwelche Regelzeiten aus der Praxis?

Die obige Beschreibung beschreibt m.W. nur deutsches Recht. Es gibt jetzt allerdings aufgrund der Einflechtung der BRD in die internationale Staatengemeinschaft (und noch die EU) ein paar Möglichkeiten das alles schneller hinzubekommen (natürlich gibts als kostenloses Extra auch die möglichkeit von Ärger dazu grin) ACHTUNG: Im deutschen Ausländer- /Strafrecht ist es Strafbar wenn jemand jemandem zum Zwecke der Eheschließung ein Besuchsvisum verschafft, also mit Vorsatz das korrekte Verfahren umgehen will. Wenn das Nachweisbar ist (z.B. eigene Aussage Zwinkernd ) wird die ALB auf einer Ausreise und der Nachholung des Visaverfahrens bestehen. Meines Wissens verlangen die deutschen Botschaften in Osteuropa (RUS, UKR) inzwischen schon von Auländer(innen) daß Sie eine Erklärung unterzeichenen, daß sie nicht zum Zwecke der Eheschließung nach DE einreisen wollen.

Teil 1. der Einflechtung Deutschlands in die internationale Staatengemeinschaft Betrifft die Anerkennug von im Ausland geschlossenen eherlichen Lebensgemeinschaften. Es wäre doch dumm wenn immigrierende Ausländer in DE noch einmal heiratern müßten Zwinkernd Noch schlimmer würde das ganze Kuddelmuddel natürlich bei einer Scheidung cry:. Deshalb gibt es ein internationales Abkommen über die Gegenseitige Anerkennung von Eheurkunden (Mir fällt gerade nicht ein wie das heißt). Und DE und DK sind Teilnehmer dieses Abkommens, erkennen also im jeweils anderen Land geschlossene Ehen an. Die Hürden für eine Eheschließung sind allerdings in DK deutlich niedriger, weshalb viele mit Schwierigkeiten DK als Heiratsort auswählen.

Teil2: Der Schutz der Ehe im Grundgesetz ermöglicht es den Betreffenden aus der Ehe ein Aufenthaltsrecht abzuleiten (Vorsicht, der Grundgesetztrang der Ehe ist vom BVerf.Gericht eingeschränkt worden, genießt also nicht dieselbe Bedeutung wie z.B. das Recht auf Leben).

Teil3: Die EU ermöglich Ihren Mitgliedstaaten EU-Weite Aufenthaltsgenehmigungen auszustellen, Was jemandem mit einem Spanischen Visum ermöglich sich rechtmäßig in DE aufzuhalten. (Nur der Vollständigkeit halber)

Diese ganzen internationalen Verflechtungen eröffnen Ungeduldigen ganz andere (schnellere) Möglichkeiten zu heiraten und in DE zusammen zu leben. Das Schnellkochrezept ist Termin in DK bestellen, EU-Visum für den Partner organisieren, in DK heiraten und bei der zuständigen ALB eine AE für den Partner beantragen. SEHR WICHTIG ist das der Rechtmäßige Aufenthalte in DE zu keinem Zeitpunkt erlischt (Visum abglaufen z.B.). In diesem Fall kann man sich je nach Sachbearbeiter/ALB auf ein deutlich 'beschleunigtes' Verfahren zur Familienzusammenführung einrichten grin


Ich hoffe das hat deine Grundsätzlichen Fragen beantwortet

Roland

@alle bisherigen Teilnehmer der Diskussion:
Ich wollte hier nur die juristisch einwandfreien Möglichkeiten beschreiben/aufzeigen soweit Sie mir Bekannt sind. Persönlich billige ich jedem anderen das Recht auf eine Freie (selbsredend abweichende) Meinung zu. Falls in dem eigentlichen Posting rechtliche Fehler sind ist natürlich jeder zur Korrektur/Diskussion aufgerufen.
Zum Seitenanfang
  

Intelligenz ist das am gerechtetsten verteilte Gut der Welt.
Jeder denkt er hat genügend davon!
http://www.facebook.com/roland.schediwy.7?ref=tn_t  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema