Hallo Sandralee,
zuerst einmal möchte ich betonen, daß ich hier nur meinen Kenntnissstand wiedergebe und keinen Anspruch auf Vollständigkeit / Richtigkeit geben kann. Alle Experten in diesem Forum sind natürlich aufgerufen evtl. Fehler zu korrigieren
.
Grundsätzlich ist hier von 2 unterschiedlichen Schuhen die Rede. Das Ausländerrecht hat mit der Eheschließung und deren Gültigkeit nichts zu tun. Das Ausländerrecht (im Sinne einer AE) kommt erst dann ins Spiel wenn Aufgrund einer bestehenden Ehe ein Aufenthaltsrecht abgeleitet werden soll (aufgrund Artikel 6 GrundGesetz).
Die Ausnahme von dieser Regel ist das Visum zur Eheschließung (natürlich in DE). Dieses Visum verbindet die Ausländerrechtliche Prüfung (besteht
Einreisesperre für D, Terrorismus-/Kriminalitätsverdacht mit der Prüfung der Ehefähigkeit (volljährig, beide ledig) Hier ist das Verfahren m.W. so, daß die Trauungswilligen alle für die Eheschließung benötigten Dokumente bei
ALB & Standfesamt einreichen (Bei wem Beginnt eigentlich der Prozeß? oder müssen die Ärmsten auch noch die entsprechenden Behörden koordinieren?). Die Jeweiligen Dokumente können bei den zust. Ämtern erfragt werden. Dieses Prozedere ist natürlich den ALBs am genehmsten (alles geht seinen 'staatsbürgerlich' geregelten Gang) leider wohl auch am langsamsten (3 - N Monate [grooßes N] würde ich schätzen, irgendwelche Regelzeiten aus der Praxis?
Die obige Beschreibung beschreibt m.W. nur deutsches Recht. Es gibt jetzt allerdings aufgrund der Einflechtung der BRD in die internationale Staatengemeinschaft (und noch die EU) ein paar Möglichkeiten das alles schneller hinzubekommen (natürlich gibts als kostenloses Extra auch die möglichkeit von Ärger dazu
) ACHTUNG: Im deutschen Ausländer- /Strafrecht ist es Strafbar wenn jemand jemandem zum Zwecke der Eheschließung ein Besuchsvisum verschafft, also mit Vorsatz das korrekte Verfahren umgehen will. Wenn das Nachweisbar ist (z.B. eigene Aussage
) wird die
ALB auf einer Ausreise und der Nachholung des Visaverfahrens bestehen. Meines Wissens verlangen die deutschen Botschaften in Osteuropa (RUS, UKR) inzwischen schon von Auländer(innen) daß Sie eine Erklärung unterzeichenen, daß sie nicht zum Zwecke der Eheschließung nach DE einreisen wollen.
Teil 1. der Einflechtung Deutschlands in die internationale Staatengemeinschaft Betrifft die Anerkennug von im Ausland geschlossenen eherlichen Lebensgemeinschaften. Es wäre doch dumm wenn immigrierende Ausländer in DE noch einmal heiratern müßten
Noch schlimmer würde das ganze Kuddelmuddel natürlich bei einer Scheidung
:. Deshalb gibt es ein internationales Abkommen über die Gegenseitige Anerkennung von Eheurkunden (Mir fällt gerade nicht ein wie das heißt). Und DE und DK sind Teilnehmer dieses Abkommens, erkennen also im jeweils anderen Land geschlossene Ehen an. Die Hürden für eine Eheschließung sind allerdings in DK deutlich niedriger, weshalb viele mit Schwierigkeiten DK als Heiratsort auswählen.
Teil2: Der Schutz der Ehe im Grundgesetz ermöglicht es den Betreffenden aus der Ehe ein Aufenthaltsrecht abzuleiten (Vorsicht, der Grundgesetztrang der Ehe ist vom BVerf.Gericht eingeschränkt worden, genießt also nicht dieselbe Bedeutung wie z.B. das Recht auf Leben).
Teil3: Die EU ermöglich Ihren Mitgliedstaaten EU-Weite Aufenthaltsgenehmigungen auszustellen, Was jemandem mit einem Spanischen Visum ermöglich sich rechtmäßig in DE aufzuhalten. (Nur der Vollständigkeit halber)
Diese ganzen internationalen Verflechtungen eröffnen Ungeduldigen ganz andere (schnellere) Möglichkeiten zu heiraten und in DE zusammen zu leben. Das Schnellkochrezept ist Termin in DK bestellen, EU-Visum für den Partner organisieren, in DK heiraten und bei der zuständigen
ALB eine
AE für den Partner beantragen. SEHR WICHTIG ist das der Rechtmäßige Aufenthalte in DE zu keinem Zeitpunkt erlischt (Visum abglaufen z.B.). In diesem Fall kann man sich je nach Sachbearbeiter/ALB auf ein deutlich 'beschleunigtes' Verfahren zur Familienzusammenführung einrichten
Ich hoffe das hat deine Grundsätzlichen Fragen beantwortet
Roland
@alle bisherigen Teilnehmer der Diskussion:
Ich wollte hier nur die juristisch einwandfreien Möglichkeiten beschreiben/aufzeigen soweit Sie mir Bekannt sind. Persönlich billige ich jedem anderen das Recht auf eine Freie (selbsredend abweichende) Meinung zu. Falls in dem eigentlichen Posting rechtliche Fehler sind ist natürlich jeder zur Korrektur/Diskussion aufgerufen.