Hemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Dann versuche ich das mal ganz genau zu schildern.
Also mein Freund kam Ende 2000 als Asylant nach Deutschland. Das Asylverfahren wurde dann 2002 abgelehnt. Hier ist der Anwalt dann in die 2te Instanz, dass heisst das Asylverfahren wurde wieder aufgenommen. Sein Aufenthaltsstatus war zu dieser Zeit eine Aufenthaltsgestattung.
Im September 2003 beantragen wir dann die Eheschliessung und die Papiere wurden dann ja weg geschickt zur inhaltlichen Überprüfung usw.
Im Oktober 2003 wurde seine Aufenthaltsgestattung plötzlich zu einer Duldung. Aber er hatte weiterhin seine Aufenthaltsgestattung und eigentlich wusste niemand, dass er offiziel eine Duldung hat.
Im Dezember 2003 wurde er dann in Abschiebehaft genommen. Nach Telefonat mit seinem Anwalt, kam durch Zufall heraus, dass da wohl ein Fehler vorliegt. Sprich: Der Anwalt redete von Duldung und ich fragte, wie kann es sein, dass er trotz Aufenthaltsgestattung abgeschoben werden soll. So ging der Anwalt nochmal die ganzen Unterlagen durch und erklärte mir dann diesen Fehler.
Genauer: Das wiederaufgenommene Asylverfahren war mit schriftlich bestätigt und dann doch im Oktober wieder aufgehoben worden. Und genau da liegt der Fehler. Was wohl einmal schriftlich bestätigt war, darf nicht so einfach wieder rückgängig gemacht werden. Und genau wegen diesem Fehler, mussten sie ihn wieder aus der Abschiebehaft entlassen.
Im Januar lief dann die Aufenthaltsgestattung aus (sein Asyl lief ja aber immer noch) und er bekam eine Duldung für 3 Monate, bis Mai 2004.
Im Februar 2004 kamen dann die ganzen Papiere wieder geprüft zurück, das Standesamt gab uns aber erst Mitte März 2004 einen Termin zur Anmeldung der Eheschliessung. Dort bekamen wir dann diesen Fragebogen und aufgrund (Angabe des Standesbeamten) daß unsere gemeinsamen Hobbies/Interessen in dem Fragebogen nicht übereinstimmten, lehnten sie die Anmeldung ab.
Danach wurde mir versichert das ganze ginge nun sofort ans AG weiter. Eine Woche später rief ich auf dem AG an und erkundigte mich, doch die hatten nichts erhalten. Nach weiteren 5 Wochen rief ich an, immer noch nichts da. So bin ich mit meinem Vater aufs Rathaus, direkt zum Bürgermeister, damit dieser Stellung dazu nimmt. Dort wurde dann gesagt, die Sache ist in den letzten Tagen raus. Wir haben dann dem Bürgermeister etwas Druck gemacht und 2 Wochen später hatten wir dann den Termin beim AG.
Dort wurde dann eben entschieden, dass der Standesbeamte die Anmeldung der Eheschliessung entgegennehmen muss.
Inzwischen war aber die Duldung abgelaufen und wir wollten natürlich eine Verlängerung haben. Nun wurde uns erzählt, dass er keine neue Duldung bekäme, da ja schliesslich bald ein Pass auftauchen müsste wegen der Eheschliessung. Anstatt der Duldung bekamen mein Verlobter eine Kopie seiner alten Duldung mit dem Vemerk, dass das Original beim LRA liegt.
Der Anwalt stellte danach einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht, der jedoch abgelehnt wurde. Daraufhin kam auch gleich ein Schreiben vom Anwalt, mit der Mitteilung, dass nun das Asylverfahren beendet wird. Er schrieb, man merke daran, dass die Behörden sich nicht sicher in ihrer Entscheidung sind, indem sie das Asylbeendigungsverfahren nun so kurzfristig angesetzt haben. Und eben die nächsthöhere Instanz das kostenaufwendige BVG ist.
Der Anwalt ist sich aber 100% sicher, dass wir in Sachen Asylverfahren keine Chance mehr haben und das Gericht nur noch eine rein formelle Sache ist.
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Sorry, ich kann das nicht so ganz in richtigem Beamtendeutsch rüberbringen, aber ich habe es versucht so genau wie möglich zu schildern.
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