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Visum und ABH (Gelesen: 4.731 mal)
Loni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.06.2004 um 14:57:16
 
Hallo,

ich habe folgende Frage:

Mein Ehemann (türkischer Staatsangehörige, lebt in der Türkei) hat nach unserer Heirat am 22.04.2004 einen Antrag auf Familienzusammenführung in Istanbul gestellt.

Die Unterlagen waren ziemlich schnell in Deutschland, so dass meine Ausländerbehörde bereits am 27.04.2004 bei verschiedenen Einrichtungen Anfragen gestartet hat, um zu erforschen, ob mein Mann schon mal in Deutschland war oder irgendwelche Einträge jeder Art hat. Soweit ich in verschiedenen Foren von Usern erfahren habe werden diese Anfragen an SIS (Schengen Informations System) und AZR (Ausländerzentralregister) gemacht.

Die ABH sagt mir nicht welche Einrichtungen es sind, die angefragt werden und sagt nur, dass dies kann 8-10 Wochen dauern. Das Bundesverwaltungsamt in Köln sagte mir, dass normalerweise in 3 Wochen Rücklauf von der ABH kommt. Es sind nun mehr als 5 Wochen vorbei. Ich habe heute erst mit meiner ABH telefoniert, sie haben auf ihre Anfragen immer noch keine Antworten erhalten und können im Moment dem Visum weder zustimmen noch ablehnen. Als ich fragte ob ich nicht mit den angefragten Einrichtungen in Kontakt treten könnte, wurde mir gesagt, dass es nicht geht.

Die Zeit wird knapp und wir haben Anfang Juli unsere Hochzeitsfeier.

Gibt es irgendeine Möglichkeit die Anfragen zu beschleunigen? Dauert das immer so lange? Ich dachte, es würde alles Online laufen und ziemlich schnell gehen. Sind es wirklich diese 2 Einrichtungen die angefragt werden? Könnte ich dort nicht versuchen direkt Kontakt aufzunehmen?

Ich bedanke mich schon vorab für die Antworten.
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Janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 03.06.2004 um 19:07:46
 
Hi,

du kannst natürlich versuchen bei deiner zuständigen ABH eine vorentscheidung zu erwirken. es kommt aber manchmal auf das bundesland an. in hamburg erteilt dir niemand eine vorentscheidung - leider. versuche mit deinem sachbearbeiter zu reden. ich kann mir aber vorstellen, dass da ihr ja schon verheiratet seid, ihn/sie es nicht wirklich interessiert ob ihr eine zweite feier geplant habt - die man ja auch verschieben kann  Zwinkernd

du mußt alles in allem schon mit einem zeitraum von 3-6 monaten zur bearbeitung(eventuell länger) rechnen.

kontakt zu diesen "einrichtungen" kann dir zwar niemand verwehren, ist aber nicht klug. lass die "jungs" von der behörde in ruhe ihren job machen - dann geht's manchmal um so schneller. musste dein mann in istanbul zum interview und hast du deins schon gehabt? vorher passiert nichts.

lass den kopf nicht hängen und übe geduld auch wenn es einen verrückt macht Schockiert/Erstauntm

viel glück!!!
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LG janine
 
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 03.06.2004 um 21:04:49
 
Vermutlich ist mit "Vorentscheidung" die "Vorabzustimmung" gemeint (näheres dazu in der FAQ). Die gibt es in aller Regel nicht mehr, wenn das Visumsverfahren bereits läuft.

Allerdings frage ich mich auch ein wenig, was da so lange dauert. AZR/SIS wird in der Regel "online" gemacht. Vermutlich Bundeszentralregister. Die brauchen aber auch keine 8 Wochen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
 
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Loni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 04.06.2004 um 08:10:20
 
Mehr als nachfragen bei der ABH konnte ich bisher auch nicht. Die geben nicht mal richtig die Info, wo sie und wie sie diese Recherchen durchführen.

Mein Mann wurde nicht zum Interview geladen. Ich bin zwar deutsche Staatsangehörige aber hatte bis vor einem halben Jahr noch die türkische Staatsangehörigkeit. Gibt es das bei uns dann auch? Ich dachte das gibts nur bei "wirklich deutsch-ausländischen" Ehen um festzustellen ob es eine Scheinehe ist? Zur ABH wurde ich schon mal vorgeladen um die Akte zu vervollständigen, die wollten nur noch mal eine Ausweiskopie und das wars.

Wegen einer Vorabzustimmung habe ich schon vor der Trauung mal gefragt, geht aber nicht. Das geht nur bei Sonderfällen z. B. bei Krankheiten die im Ausland behandelt werden müssen etc.

Man sagte mir, dass zur Zeit eine große Nachfrage nach Visa wäre und dass die Behörden bei denen die ABH angefragt hat 16.000 Anfragen Rückstand hätte usw. Wie es scheint geht es doch nicht online hier in Hessen?

Gibt es jemanden im Forum der die selben Erfahrungen hatte wie ich? Es geht um die ABH in Wiesbaden, Hessen.
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Loni
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Antwort #4 - 15.06.2004 um 11:41:51
 
Ich habe eben bei der BVA in Köln angerufen. Die haben immer noch nichts von meiner ABH bekommen. Heute ist die 7. Woche. Solange wartet die ABH wohl auf Post in denen die Anfragen beantwortet werden sollen. Es nervt mich langsam nichts tun zu können.
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Reyhan
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Antwort #5 - 19.06.2004 um 16:06:21
 
Hallo Loni,

gibt es schon Neuigkeiten ?

Liebe Grüße

Reyhan
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..immer mit der Ruhe !
 
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Loni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 25.06.2004 um 08:37:10
 
Es ist nur einer von zwei Anfragen beantwortet worden. Gestern habe ich wieder angerufen, es hat sich nichts getan.

Mein Mann ist der Meinung ich würde nichts dafür tun, dass es schneller geht. Er hätte im Internet recherchiert und gelesen dass andere sich darum gekümmert haben und es schnelle gegangen ist. Es gibt doch aber wirklich nichts was ich tun kann. Er ist aber davon überzeugt, dass es anders ist. Es ist ein schlechtes Gefühl immer nur abzuwarten und nichts tun zu können.
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croco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 25.06.2004 um 10:21:48
 
Hallo Loni,

Also ich würde mal persönlich bei der ABH vorsprechen
und den SB bitten doch mal bei der entsprechenden Stelle nachzufragen warum das so lange dauert. Ein Anruf sollte doch  kein Problem sein. Schließlich ist es schon merkwürdig das das so lange dauert. Vielleicht klappt es ja. Ein Versuch kann sicherlich nicht schaden.
Auf jeden Fall, der persönliche Kontakt ist immer besser.
Am Telefon ist es immer leichter jemanden abzuweisen. Wenn du dann noch ein bißchen verzweifelt und leidend wirkst kannst du vielleicht etwas bewirken.


Smileycroco
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Loni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 25.06.2004 um 10:55:43
 
Ja ich denke das werde ich mal probieren. Hoffentlich bringt es etwas.
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Loni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 28.06.2004 um 10:33:44
 
Ich war eben bei der ABH. Es gibt immer noch nichts neues. Die Anfrage bezüglich dem Gesetz gegen den Terror steht wohl noch offen. Die Sachbearbeiter haben von Ihren Chefs schriftliche Anweisungen erhalten, nicht bei diesen angefragten Stellen anzurufen, weil das den ganzen Ablauf nur noch verzögert. Die Bearbeitungszeit würde 3-6 Monate dauern. Etwa 3 Monate wenn keine Eintragungen vorhanden sind, und weitere 3 Monate, wenn etwas ungewöhnliches drin steht.

Ich wusste gar nicht dass die Türkei in diese Terror-Liste steht. Ich dachte Schily hätte sich dagegen ausgesprochen und das wäre auch so? Weiß jemand darüber Bescheid, oder gibt es diese Liste irgendwo?

Ich habe die Hoffnung verloren, dass es zum Ende Juli klappt mit dem Visum  Traurig Traurig
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