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Arbeitserlaubnis neue EU-Bürger Absolventin (Gelesen: 4.172 mal)
canon23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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17.06.2004 um 11:56:46
 
Hallo, ich habe eine Frage und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Ich bin Staatsbürgerin von einem neuen EU-Beitrittsstaat und habe mein Studium in Bayern erfolgreich abgeschlossen.  Jetzt möchte ich in meinem Bereich arbeiten.

Aufgrund der Übergangsregelungen nehme ich an, dass noch nationales Recht gilt, also Prüfung vom Arbeitsamt, öffentliches Interesse usw. Oder?

Wird die Situation durch Heirat erleichtert? Oder gelten die Regleungen genauso, dass der Arbeitgeber begründen muss warum er mich einstellt und keine andere auf die Position gibt?

Wenn ich Selbstständig bin, brauche ich ja keine ArbeitsE. Darf ich nebenbei noch meinen Nebenjob weitermachen, den ich während des Studiums gemacht habe?
Oder, wenn ich anhand einer Verpflichtungserklärung von meinem Freund die Aufenthalt kriege?

Vielen Dank für Eure Hilfe!! Smiley
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Bine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 17.06.2004 um 19:52:22
 
Zitat:
Aufgrund der Übergangsregelungen nehme ich an, dass noch nationales Recht gilt, also Prüfung vom Arbeitsamt, öffentliches Interesse usw. Oder?

Solltest Du beim zuständigen Arbeitsamt klären, da es evtl. in gewissen Bereichen Ausnahmen geben könnte.

Zitat:
Wird die Situation durch Heirat erleichtert? Oder gelten die Regleungen genauso, dass der Arbeitgeber begründen muss warum er mich einstellt und keine andere auf die Position gibt?

Du hast nicht erwähnt welche Staatsangehörigkeit Dein Freund hat. Sollte er deutsch sein, so würdest Du nach der Eheschließung eine Arbeitsberechtigung erhalten. Somit stünde Dir die Arbeitswelt offen.

Zitat:
Darf ich nebenbei noch meinen Nebenjob weitermachen, den ich während des Studiums gemacht habe?
Oder, wenn ich anhand einer Verpflichtungserklärung von meinem Freund die Aufenthalt kriege?

Egal wie die es gedreht wird, immer wenn Du eine unselbständige Erwerbstätigkeit (Vollzeit/Teilzeit/Nebenjob) aufnehmen möchtest ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich (wobei wir wieder bei Punkt 1 wären!)

Viele Grüße
Bine  :happy:
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canon23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.06.2004 um 11:48:22
 
Hallo Bine,

vielen Dank für deine Antwort.

Ja, mein Freund ist ein deutscher.

Ich war bei der ABH und ich kriege durch die Verpflichtungserklärung meines deutschen Freundes die Aufenthaltserlaubnis EG.
Mir wurde dann gesagt, dass ich beim Arbeitsamt pauschal eine Arbeitserlaubnis beantragen soll.
In der ABH wird vermutet, dass ich aufgrund, dass ich schon seit 1996 in Deutschland bin eine Arbeitserlaubnis kriegen sollte. (Weil ich schon über 6 Jahre hier bin)

Könnte das stimmen? Gibt es so eine Regelung? Natürlich wäre das eine riesen Erleichterung.  grin [beifall=beifall.gif]
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.06.2004 um 13:23:46
 

Zitat:
In der ABH wird vermutet, dass ich aufgrund, dass ich schon seit 1996 in Deutschland bin eine Arbeitserlaubnis kriegen sollte. (Weil ich schon über 6 Jahre hier bin)


Das ist richtig.

Wenn Du länger als sechs Jahre hier lebst und eine Aufenthaltserlaubnis hast, besteht Rechtsanspruch auf die unbefristete Arbeitsberechtigung gem. § 286 SGB III.

Gruss,
Jimi
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canon23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.06.2004 um 23:37:01
 
hallo,

im Gesetz steht, man soll eine AufenthaltsE haben. OK, die kriege ich jetzt, weil mein Studium zu Ende ist.

Aber in den letzten 8 Jahren, seit dem ich in Deutschland bin, hatte ich Aufenthaltsbewilligung. Kriege ich trotzdem die Arbeitsberechtigung? Hätte ich nicht in den letzten 8 Jahren Aufenthaltserlaubnis haben sollen?  ???
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 19.06.2004 um 05:32:41
 
Zitat:
Kriege ich trotzdem die Arbeitsberechtigung?


Ja.

Wichtig ist nur daß Du dich mindestens als 6 Jahre ununterbrochen in Deutschland aufgehalten hast.



Gruss,
Jimi
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canon23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 30.06.2004 um 13:27:02
 
hallo alle zusammen,

also es hat tatsächlich geklappt. Ich habe aufgrund der Verpflichtungserklärung meines Freundes die Aufenthaltserlaubnis-EG bekommen und jetzt die unbefristete Arbeitsberechtigung, da ich schon über 6 Jahre hier bin.  [beifall=beifall.gif] Echt super.

In der ABH haben sie mir gesagt, dass ich dann die unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalte.

Brauchen Sie dann noch die Verpflichtungserklärung meines Freundes?

Gürße
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Rick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #7 - 30.06.2004 um 13:53:20
 
hallo canon 23,

ob du weiterhin eine verpflichtungserklärung deines freundes brauchst, weiß ich nicht.
aber wenn du eine unbefristete aufenthaltsgenehmigung bekommst, benötigst du keine arbeitsgenehmigung mehr (§ 284 abs. 1 satz 2 nr. 2 sgb III) Daumen hoch
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andrea22
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Antwort #8 - 01.07.2004 um 09:35:36
 
was ist eine verplichtungserklärung
? Fragezeichen
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canon23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 01.07.2004 um 13:09:01
 
Hallo Rick,

ja, ich habe das Gesetz jetzt gelesen. Wenn ich die unbefristete Aufenthalt kriege, wird dann diese unbefristete Arbeitsberechtigung gelöscht, oder wie darf ich das dann verstehen.

Gruß grin
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canon23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 01.07.2004 um 13:15:56
 
Hallo Andrea 22,

eine Verpflichtungserklärung:
seit der EU-Erweiterung am 1. Mai ist es möglich, dass wenn du mit deinem Freund zusammenwohnst und er dir die Verpflichtungserklärung macht du eine Aufenthaltserlaubnis krigst.  Ihr "musst" nicht heiraten.

Diese Verpflichtungserklärung  (VE) ist ein Formular was dein Freund bei der ABH ausfüllen muss, dass er für dich finanziell aufkommt. Dein Lebensunterhalt muss ja gesichert sein. Falls du arbeitest, dann für den Fall, dass du arbeitslos werden solltest.

Zur VE muss dein Freund von seinem Arbeitgeber oder Steuerberater falls er Selbständig ist, vorzeigen wieviel er monatlich netto zur Verfügung hat und dass ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht.

Wiso bist du enttäuscht, was ist dein Problem?

Gruß grin
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mausi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 15.07.2004 um 14:20:53
 
Liebe Experten,

wo kann man über diese Verpflichtungserklärung infos beziehen?
Gilt es nur für Lebenspartner?
Mein Vater ist Deutscher, könnte er mir auch eine Verpflichtungserklärung ausstellen?
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canon23
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Antwort #12 - 16.07.2004 um 10:21:02
 
hallo mausi,

erkundige dich doch bei deiner ABH. Ich weiss auf deine Fragen die Antwort nicht.

Gib aber Bescheid, wenn du was erfahren hast.

Wenn dein Vater ein deutscher ist, müsstest du doch durch ihn die Staatsbürgerschaft kriegen oder?

Gruß
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Andreas78
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Antwort #13 - 16.07.2004 um 10:32:49
 
Zitat:
Wenn dein Vater ein deutscher ist, müsstest du doch durch ihn die Staatsbürgerschaft kriegen oder?


Nicht wenn er nach der Geburt eingebürgert wurde.
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