Hallo, ich habe eine Frage und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Ich bin Staatsbürgerin von einem neuen EU-Beitrittsstaat und habe mein Studium in Bayern erfolgreich abgeschlossen. Jetzt möchte ich in meinem Bereich arbeiten.
Aufgrund der Übergangsregelungen nehme ich an, dass noch nationales Recht gilt, also Prüfung vom Arbeitsamt, öffentliches Interesse usw. Oder?
Wird die Situation durch Heirat erleichtert? Oder gelten die Regleungen genauso, dass der Arbeitgeber begründen muss warum er mich einstellt und keine andere auf die Position gibt?
Wenn ich Selbstständig bin, brauche ich ja keine ArbeitsE. Darf ich nebenbei noch meinen Nebenjob weitermachen, den ich während des Studiums gemacht habe?
Oder, wenn ich anhand einer Verpflichtungserklärung von meinem Freund die Aufenthalt kriege?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!