Zitat:1) Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt sich um ein fachbezogenen Praktikum im Anschluß an ein Studium. Soll das heißen, daß ich nicht auf meinen ersten Studiengang (Chemie) zurückgreifen kann und auf dem Chemiegebiet dieses Praktikum machen darf (da das Chemiestudium 3 Jahre zurückliegt), um so eine Praktikum zu machen, oder gilt das jetzt nur für mein zweites Studium ( BWL), das heißt ausschließlich im Marketing und Exportmanagement (meine Spezialgebiete im zweiten Studiengang)?
Hi, so sehe ich es. Der Zusammenhang für das erste Studium lässt sich m.E. nicht mehr herstellen.
Zitat:2) Ist für so eine Tätigkeit, bzw. dieses Praktikum nach Plan, eine Arbeitserlaubnis erforderlich? Oder handelt es sich um eine arbeitserlaubnisfreie Tätigkeit? Muß in diesem Fall das öffentliche Interesse bestehe oder nicht?
Hi, nein, ich sehe es nicht so, dass ein öff. Int. bestehen muss. Allerdings muss das Praktikum den Anforderungen der Nr. 28.5.0.3 letzter Spiegelstrich AuslG-VwV entsprechen. Damit gehört es dann praktisch zum Ausbildungsgang. Ich gehe weiterhin davon aus, dass für das Praktikum eine Arbeitsgenehmgiung erforderlich und möglich ist (s. ASAV).
Zitat:3) An welche besondere Bedingungen (falls es welche gibt) ist so ein Praktikum gebunden? Z. B Wie sieht es mit Besoldung? Gibt es da gewisse Begrenzungen oder Bestimmungen?
Naja, es muss im Zusammenhang mit dem Studium stehen, logo. Begrenzungen zum Einkommen sind mir nicht bekannt.
Zitat:4) Auch wenn ich z.B. nicht volle zwei Jahre ausschöpfen kann, kann ich zumindest sagen wir so, etwa einige Monate oder ein Jahr so ein Praktikum ableisten?
Klar, warum nicht.
Zitat:5) Welche Firmen oder Einrichtungen kommen in Betracht bezüglich dieses Praktikums. Uni´s, FH´s oder auch z.B Institute wie Max-Planck Instut, Fraunhofer Gesellschaft also nur öffentliche oder halböffentliche Einrichtungen oder kann ich ein Praktikum auch bei den Firmen machen, die so was mitmachen?
Alle die Du genannt hast. Jedenfalls ist mir nichts anderes bekannt.