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schwanger vom deutschen mann und kurz vor trennung (Gelesen: 3.231 mal)
windhunter
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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12.06.2004 um 02:28:01
 
wenn eine brasil. frau im dritten monat schwanger vom deutschen mann und kurz vor trennung steht, damit vor ausweisung (ehe besteht erst seit 1 einhalb jahren), kann sie trotzdem legal hierbleiben?
was ist mit unterhaltspflicht für sie, wenn gemeinsames kind in brasilien zur welt kommt?

cindi
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Antoine
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Beiträge: 238
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #1 - 12.06.2004 um 10:45:18
 
Wenn ich richtig verstanden habe, ist das Kind vom deutschen Ehemann. Damit wird das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Ein Elternteil der die Personensorge eines Kindes in Deutschland wahrnimmt, hat Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Dies würde hier auf die Mutter zutreffen (es sei denn, sie würde sich gar nicht selbst um das Kind kümmern).

Dies gilt allerdings erst nach der Geburt des Kindes. Angesichts der Tatsache, dass bis heute noch keine Trennung erfolgt ist, nach der Trennung zumindest eine Frist zur Ausreise gesetzt werden würde, möglicherweise noch Rechtsmittel eingelegt werden könnten und in den letzten Wochen vor der Geburt überhaupt keine Flurgreise mehr möglich ist, dürfte es faktisch kaum möglich sein, eine Ausreise vor der Geburt zu erzwingen.

Anspruch auf Unterhalt besteht grundsätzlich auch in Brasilien. Es dürfte allerdings schwieriger sein, diesen Anspruch durchzusetzen. Insbesondere kann bei einem Aufenthalt in Brasilien die Unterstützung des Jugendamtes nicht in Anspruch genommen werden. Ich vermute auch, dass deutsche Sozialämter keine Unterhaltskostenvorschüsse bei einem Aufenthalt des Kindes in Brasilien leisten. Auch ein Gerichtsverfahren ist sicherlich bei einem Aufenthalt in Deutschland einfacher zu bewerkstelligen - allein schon in Hinblick auf Beratungsgespräche bei einem Anwalt.
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cindi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.06.2004 um 13:43:01
 
danke schon mal für die antwort!!!

ist in dem fall, dass die brasilianische frau das kind in brasilien zurelt bringt, das kind deutsch oder brasilianisch?

gibt es eine rechtliche regelung, die bei trennung in der schwangerschaft und damit ausweisung (in der regel 4 - 8 wochen, oder nicht) die frau irgendwie schützt?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.06.2004 um 14:04:43
 
Egal wo das Kind geboren wird, es ist dann deutsch.

Bei Trennung ist die Aufenthaltserlaubnis nicht sofort automatisch weg oder erloschen. Je nach "Restlaufzeit" muss dann die ABH erst ein Verfahren zur  nachträglichen zeitlichen Beschränkung der AE einleiten. Je nach Einzelfall (z.B. geringer Restlaufzeit) ist auch möglich, dass sofort gar nichts passiert. Erst bei anstehender Verlängerung wäre dann eine neue Entscheidung zu treffen.

Ob die Beschränkung der AE überhaupt -angesichts der Sachlage- gemacht wird, erscheint mir etwas fraglich, da ja nach der Geburt wieder ein neuer Anspruch vorliegen wird.

Sollte es zur Trennung kommen, wird die ABH ohnehin davon unterrichtet. also liegt es nahe, die Details direkt mit denen zu erörtern.

Sowas ist immer einzelfallabhänhig.
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #4 - 12.06.2004 um 14:13:02
 
Zitat:
[...]
ist in dem fall, dass die brasilianische frau das kind in brasilien zurelt bringt, das kind deutsch oder brasilianisch?

gibt es eine rechtliche regelung, die bei trennung in der schwangerschaft und damit ausweisung (in der regel 4 - 8 wochen, oder nicht) die frau irgendwie schützt?


Hallo cindi,

wenn das Kind einen deutschen Vater hat, dann erhält es die deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig davon wo der Geburtsort liegt:

Zitat:
§ 4 Abs. 1 Satz 1
StAG
:
Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.


So schnell dürfte die Scheidung nicht durchzuführen sein, so dass als Vater der Ehemann der Mutter anzunehmen ist:

Zitat:
§ 1592 Nr. 1 BGB:
Vater eines Kindes ist der Mann,
1.  der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,[...]


Bzgl. des Aufenthaltsrechts muss zunächst einmal festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für die bereits bestehende Aufenthaltserlaubnis nicht mehr vorliegen. Dann ist die bestehende Aufenthaltserlaubnis nachträglich zeitlich zu befristen (
§ 12 (2) Satz 2 AuslG
).

Während der Schwangerschaft kommt eine zwangsweise Durchsetzung einer evtl. Ausreisepflicht nur außerhalb des Mutterschutzes (6 Wochen vor und 8 bis 12 Wochen nach der Entbindung) in Frage.

Ein Aufenthaltsrecht zur Ausübung der Personensorge für ein deutsches Kind besteht allerdings erst nach der Geburt (§ 23 (1) Nr. 3 AuslG).

Doc  8)
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carla
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 12.06.2004 um 18:54:55
 
also selbst, wenn das kind in brasilien zur welt kommt, ist es deutsch???

was hat das für (rechtliche) konsequenzen (visum, Unterhalt, ... ) für

die mutter

den vater

das kind???
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Mick
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immer lächeln ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #6 - 12.06.2004 um 18:58:57
 
Zitat:
also selbst, wenn das kind in brasilien zur welt kommt, ist es deutsch???

was hat das für (rechtliche) konsequenzen (visum, Unterhalt, ... ) für

die mutter

den vater

das kind???



Hi,
ausländerrechtlich hätte es zur Folgen, dass die Mutter einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 AuslG hätte, wenn das Kind in Deutschland wohnt.
Aber ich glauben, dass wurde weiter oben schon geschrieben?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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