Zitat:hallo,,es ist zwar im Prinzip eine unlogische Sacvhe aber sehe es mal so:
zum Zeitpunkt der Einreise nach DE waren die beiden verheiratet und es war merh als nur ein Aufenthalt für drei Monate geplant.Bei einem Aufenthalt über 3 Monaten jedoch ist eine
AE notwendig.
Warum zur prüfung dieser Sacvhe ein legal eingereister ehepartner eiens/einer Deutschen ausreisen soll verstehe ich zwar nicht
aber ich aknn ja auch nicht alles verstehen.
gruss peku
Hi Peku,
ich finde nicht, dass das so schwer zu verstehen ist.
Grundsätzlich hat jeder Staat das Recht, die mögliche Aufenthaltsnahme im Vorfeld der Einreise zu klären. Wenn jemand meint, diese Bestimmungen umgehen zu müssen, darf er auch nicht böse sein, wenn Vatta Staat dann sagt: Reise aus, beantrage ein Visum, sonst gibt es keine
AE. Damit soll halt erreicht werden, dass man schon vor der Einreise die wahren Hintergründe der Einreise darstellt.
So einfach ist das.
Und, sind wir mal ehrlich: Vatta Staat hat durch § 9 Abs. 1
AuslG und § 9 Abs. 2 DVAuslG genug Türen offen gelassen, trotz Visumsverstoß eine
AE zu bekommen. Wer davon nicht profitieren kann, soll halt sein Popöchen in Bewegung setzen und ein Visum beantragen.
Sollte jemand diese Vorschriften nicht für sich in Anspruch nehem können, muss er halt ausreisen und ein Visum beantragen. Und damit sind wir bei Deiner Ausgangs"frage", nach der Du nicht verstehst, warum das so sein muss:
Das muss (aus general-präventiven Gründen) so sein, um auch anderen möglichen Einreisekandidaten klar zu machen, dass sie vor der Einreise die Wahrheit über den Aufenthaltszweck zu sagen haben. Andernfalls haben wir eine unkontrollierte Einreise, die letztlich zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird.