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Aufenthalt Sprachkurs -wie anfangen??? (Gelesen: 3.959 mal)
carlosCB
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Beiträge: 219

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt Sprachkurs -wie anfangen???
11.06.2004 um 16:47:29
 
ich habe eine weissrussische Schwägerin (23 Jahre alt) die am 17.Juni Ihr Studium in Weissrussland beendet.
Da sie hier in D eine Freund hat, der jedoch zu schusselig ist, seine Scheidung richtig durchzuführen, steht sie jetzt vor einem Problem, dass sie entwerder dort wo sie jetzt lebt eine Arbeit beginnt - und eine Wohnung dort einrichten muss- und die nächsten 6-8 Monate nicht nach D reisen kann oder nach D "umzieht".
Da die Beiden jedoch noch  nicht heiraten können, bleibt wohl nur der Weg über ein sog. Sprachkursvisum.
Jetzt die Frage: Wo fängt man an ??? bzw. wo kann man die genauen Voraussetzungen erfahren ???
Schule suchen, antrag stellen ? oder erst Antrag dann schule ?? etc..


Danke schon mal kopfhau
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Gruß &&CarlosCB
 
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Andreas78
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Beiträge: 219
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 11.06.2004 um 17:33:01
 
Zitat:
wo kann man die genauen Voraussetzungen erfahren


Am besten in den VwV zum AuslG, Nr. 28.5.5 ff.

Erst mal die Botschaft anrufen und fragen, ob der Sprachkurs schon gebucht sein muß, oder ob es reicht, das der ABH vorzulegen; und was sonst noch vorgelegt werden muß (VE, Einladung, ...). Nur vollständige Visaanträge werden angenommen.

Andreas
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Bine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 11.06.2004 um 19:28:20
 
Zitat:
Am besten in den VwV zum AuslG, Nr. 28.5.5 ff.


Daumen hoch sehr guter Tipp!


Als erstes sollte ihr euch mal über geeignete Sprachschulen informieren. Damit er die Anforderungen für ein Visum zum Sprachkurs erfüllt, muss er 18 Wochenstunden umfassen. Diese erfüllen nicht alle, und die wo geeignet sind, sind meist recht teuer.

Außerdem muss für die Zustimmung zu einem solchen Visum der Nachweis erbracht werden, dass der Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung während des Aufenthaltes in Deutschland gesichert ist. Dies kann entweder durch eigene vorhandene Mittel sein oder durch eine Verpflichtungserklärung.

Nachdem ihr eine geeignete Sprachschule gefunden habt, ist der Visumantrag bei der dt. Botschaft zu stellen. Dieser wird zur Zustimmung an die zuständige Ausländerbehörde übersandt. Die Verpflichtungserklärung muss übrigens nicht zwingend (einige Botschaften bestehen aber angeblich darauf) schon zur Beantragung des Visums vorliegen. Sie muss allerdings genauso wie die Krankenversicherung vor der Zustimmung bei der ABH abgegeben werden.

Bine
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cylber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.06.2004 um 08:54:01
 
Hallo Carlos,

also ich habe das bei mir so gemacht:

Volkshochschule angeschrieben, den Namen mitgeteilt, gleich für 6 Kurse angemeldet und eine Bestätigung angefordert. Volkshochschule aus dem Grund:

- relativ günstig
- erfüllt die Vorraussetzungen mit den Wochenstunden

Dann Versischerungsmakler angerufen wegen Krankenversicherung für den Zeitraum. Es gibt eine von der Central, die gilt für 6 Monate. Vorab überweisen, Name, Geburtsdatum und Einreisedatum auf die Überweisung schreiben.

Dann zur ABH, Verpflichtungsantrag abholen, ausfüllen und Bestätigung der Schule sowie des Krankenversicherungsnachweises beifügen. Bitte bitte machen bei der Abgabe.

3 Wochen später E.mail von der Botschaft, Antrag ist fertig, kann abgeholt werden.

Ich mit dem Mädchen hin, gleicher Tag Rückflug nach Allemagnia und gut war es.

Vorteil bei dem Sprachvisum, ist bis zu 1 Jahr (insgesamt) verlängerbar.

Gruß und viel Glück

Cylber
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Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
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Jocky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.06.2004 um 11:30:17
 
Hallo Carlos,

ich hab zwar keine direkte Erfahrung mit Weißrussland, aber meine Schwägerin kommt aus der Ukraine und ich denke da ist es ähnlich.
Als erstes brauchst du eine geeignete Sprachschule und eine Bestätigung für den Kurs. In der Regel ist noch eine Anzahlung zu leisten. Das ist gar nicht so lapidar, da z.B. in München die Kurse immer sehr voll sind.
Also, früh genug anmelden. Dann Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung. Ich habe eine von www.Care-Concept. gewählt. Kostet im Monat 28 € und ist eine kleine Haftpflicht auch noch dabei. Dies gilt allerdings nur fürs erste Jahr.

Was vielleicht noch ganz interessant ist, ist dass die "Entscheidung" eigentlich bei deiner Ausländerbehörde liegt, die bekommen die Unterlagen von der Botschaft zur Prüfung. Also am besten dort alles abklären. Dann geht in der Regel nicht viel schief.

Von geeigneten VHS-Kursen hab ich bis jetzt noch nichts gehört.

Gruss Jocky
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 15.06.2004 um 11:40:01
 
Zitat:
Von geeigneten VHS-Kursen hab ich bis jetzt noch nichts gehört.


In dem Zusammenhang würde mich mal interssieren:
Gilt bei der 18h/Woche-Regelung die volle Stunde oder die Zahl der Unterichtseinheiten (á 45 min)?
Die VHS bei uns bietet Intensivkurse mit 20 Stunden pro Woche, aber eine Unterichtsstunde ist eben nur 45 min lang, macht effektiv 15h/Woche.
Fragezeichen
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cylber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 15.06.2004 um 11:45:17
 
Mir wurde damals das von der ALB empfohlen.

Wörtlich: entweder illingua (Privatschule sauteuer) oder eben die VHS.

Da gab und gibt es nie Streß, die ALB weiß das ja auch.

Und ich wiederhole mich gerne, eine Einheit (Kurs) kostet zwischen 200 € und 220 € für einen Zeitraum von ca. 4 Wochen täglicher Unterricht. Das sollte es ja einem wert sein.

Gruß

Cylber
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Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
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cylber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 15.06.2004 um 11:51:56
 
Der Weg ist ja wohl so ( aus eigener Erfahrung)

- VE abei der ALB abgeben

- nach 1 Woche war das geprüft zurück.
- dann per Ponyexpress zu der Dame oder Herrn zukommen lassen

- Dame oder Herr bei der Dt. Botschaft in dem Land abgeben

- warten

- warten

- in der Wartezeit wird wohl die Person welche ein Sprachvisum beantragt von der Dt. Botschaft überprüft. Sobald dies positive beschieden wird, schickt die Dt. Botschaft Ihre Zustimmung an die zuständige ALB. Und die ALB hat dann das letzte Wort. Dann geht das ganze wieder mit dem Ponyexpress zur Dt. Botschaft und danach, wenn alles gepaßt hat, kann die Dame oder der Herr das Visum abholen. 

So jedenfalls war es bei mir/uns. Das ganze Procedere war bei mir/uns nach nicht mal 3 Wochen erledigt.

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