Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich? (Gelesen: 4.060 mal)
Andreas78
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 219
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich?
15.05.2004 um 18:13:31
 
Hallo,

ein Bekannter aus Nicht-EU Staat ist in Deutschland seit 08/2003. Er hat ein Studentenvisum mit der Auflage, nicht arbeiten zu dürfen.
Er hätte die Möglichkeit einen Aushilfsjob zu machen. Kann die Arbeitserlaubnis dafür erteilt werden? Muß die Auflage im Pass geändert werden? Wie geht das?  ???

Danke für Eure Hilfe! [beifall=beifall.gif]

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich?
Antwort #1 - 15.05.2004 um 19:25:08
 
Hallo,
ich würde mal die Änderung der Auflage bei der Ausländerbehörde beantragen. Nach den Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz ist eine Erwerbsätigkeit bei Studenten gestattet, wenn 90 Tage (180 halbe Tage) pro Jahr nicht überschritten werden.

Zitat:
Nr. 28.5.3.1 AuslG-VwV
Eine vorübergehende Beschäftigung, die insgesamt drei Monate (90 Arbeitstage) im Jahr nicht übersteigt (
arbeitserlaubnisfreie Beschäftigung nach der Arbeitserlaubnisverordnung
) ist auch außerhalb der Semesterferien zuzulassen. Eine längere von der Bundesanstalt für Arbeit vermittelte Ferienbeschäftigung ist grundsätzlich auf die Semesterferien zu beschränken und nur zuzulassen, wenn dadurch das Studium nicht verzögert wird.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Andreas78
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 219
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich?
Antwort #2 - 15.05.2004 um 22:45:35
 
Danke Mick,

mein Bekannter absolviert derzeit noch einen vorbereitenden Sprachkurs. Da steht einer Beschäftigung wohl Nr. 28.5.3.4 entgegen.

Zitat:
28.5.3.4            Eine unselbständige Erwerbstätigkeit während eines vorbereitenden Sprachkurses oder während des Studienkollegs außerhalb der Ferien ist durch Auflage auszuschließen.


Oder gibt es eine Möglichkeit (z.B. nach 28.5.3.5)?

Ist die arbeitserlaubnisfreie Beschäftigung zwischen 2 Blöcken des Sprachkurses ("Ferien") möglich?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich?
Antwort #3 - 15.05.2004 um 22:49:52
 
Zitat:
Danke Mick,

mein Bekannter absolviert derzeit noch einen vorbereitenden Sprachkurs. Da steht einer Beschäftigung wohl Nr. 28.5.3.4 entgegen.


Oder gibt es eine Möglichkeit (z.B. nach 28.5.3.5)?

Ist die arbeitserlaubnisfreie Beschäftigung zwischen 2 Blöcken des Sprachkurses ("Ferien") möglich?



Hi,
guck mal in
§ 9 Nr. 9 ArGV
, da sind die Fälle beschrieben, die arbeitsgenehmigungsfrei sind.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
chap
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich?
Antwort #4 - 07.06.2004 um 15:24:33
 
Zitat:
Hi,
guck mal in
§ 9 Nr. 9 ArGV
, da sind die Fälle beschrieben, die arbeitsgenehmigungsfrei sind.


Ich zweifle, dass ein Auslaender mit der Auflage "Erwerbstaetigkeit nicht gestattet" auch eine arbeitsgenehmigungsfreie Beschaeftigung ausueben darf. Das haengt natuerlich davon ab, ob der Auslaender, Meinung der ABH nach, seinen gewoehnlichen Aufenthalt im Ausland beibehaelt.
Zum Seitenanfang
  

Best regards&&--------------&&chap
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich?
Antwort #5 - 07.06.2004 um 16:01:48
 
Zitat:
Ich zweifle, dass ein Auslaender mit der Auflage "Erwerbstaetigkeit nicht gestattet" auch eine arbeitsgenehmigungsfreie Beschaeftigung ausueben darf. Das haengt natuerlich davon ab, ob der Auslaender, Meinung der ABH nach, seinen gewoehnlichen Aufenthalt im Ausland beibehaelt.


Hi Chap,
ich schrieb vorher dieses:

Zitat:
Hallo,
ich würde mal die Änderung der Auflage bei der Ausländerbehörde beantragen. Nach den Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz ist eine Erwerbsätigkeit bei Studenten gestattet, wenn 90 Tage (180 halbe Tage) pro Jahr nicht überschritten werden.

Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
chap
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich?
Antwort #6 - 07.06.2004 um 16:32:02
 
Zitat:
Hi Chap,
ich schrieb vorher dieses:

Zwinkernd


Hi Mick.

entschuldige mich,  habe nicht Alles aufmerksam gelesen. Ich kenne einen Sudenten aus Bayern, denen die Auflage "Erwerbstaetigkeit nicht gestattet" angeordnet worden ist. Auf seiner Bitte, die Auflage entsprechend zu aendern, wurde ihm mitgeteilt, dass er die 3 Monate im Jahr auch mit dieser Auflage arbeiten darf. Ich zog dann den Schluss, dass er, nach Meinung seiner ABH, seinen gewoehnlichen Aufenthalt im Ausland beibehaelt. Aber das ist der einzigen solchen Fall, den ich kenne.
Zum Seitenanfang
  

Best regards&&--------------&&chap
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich?
Antwort #7 - 07.06.2004 um 20:52:51
 
Zitat:
Hi Mick.

entschuldige mich,  habe nicht Alles aufmerksam gelesen. Ich kenne einen Sudenten aus Bayern, denen die Auflage "Erwerbstaetigkeit nicht gestattet" angeordnet worden ist. Auf seiner Bitte, die Auflage entsprechend zu aendern, wurde ihm mitgeteilt, dass er die 3 Monate im Jahr auch mit dieser Auflage arbeiten darf. Ich zog dann den Schluss, dass er, nach Meinung seiner ABH, seinen gewoehnlichen Aufenthalt im Ausland beibehaelt. Aber das ist der einzigen solchen Fall, den ich kenne.



Hi,
brauchst Dich nicht zu entschuldigen, mir ist schon klar, dass Du das überlesen hast, wollte das halt klar stellen.

Der von Dir geschilderte Fall dürfte sehr selten sein. Ich würde mit der Auflage auch nicht arbeiten, sondern dagegen vorgehen. Widerspruch einlegen, der hat aufschiebende Wirkung (zumindest in NRW).
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
chap
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich?
Antwort #8 - 10.06.2004 um 17:31:15
 
Zitat:
Hi,
brauchst Dich nicht zu entschuldigen, mir ist schon klar, dass Du das überlesen hast, wollte das halt klar stellen.

Der von Dir geschilderte Fall dürfte sehr selten sein. Ich würde mit der Auflage auch nicht arbeiten, sondern dagegen vorgehen. Widerspruch einlegen, der hat aufschiebende Wirkung (zumindest in NRW).


Danke!  Smiley
Zum Seitenanfang
  

Best regards&&--------------&&chap
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema