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Arbeitsverbot für Asylbewerber (Gelesen: 5.199 mal)
Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.06.2004 um 12:40:26
 
Hallo,
ganz kurze Frage- denke, das weiß hier jemand auswendig  Zwinkernd - : wie lange darf ein  Asylbewerber nicht arbeiten?
Danke!
Anne
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.06.2004 um 13:41:39
 
Siehe § 3 ArGV = 1 Jahr Wartezeit.

Allerdings bekommt er dann nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis. Die Agentur für Arbeit macht eine Arbeitsmarkstprüfung, ob jemand auf den Job, der er machen will, vermittelt werden kann (z.B. eben Arbeitslose mit "mehr" Rechten als er, weil sie schon beiträge bezahlt haben).
Nur wenn niemand vermittelt werden kann, bekommt er eine...
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.06.2004 um 13:48:05
 
Danke - ging ja mal wieder superschnell!!
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.06.2004 um 23:27:40
 
wenn ihc das richtig deute, heißt das, dass ein asylbewerber im "osten" kaum eine chance auf arbeit hat, da hier sowieso arbeitsknappheit herrscht?!?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 09.06.2004 um 01:07:26
 
So wirds wohl sein. Aber ist wohl auch sicher berechtigt, dass z.B. deutsche Arbeitslose da noch mehr Rechte haben als Asylbewerber  Zwinkernd
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Ailoonarose
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Antwort #5 - 24.05.2013 um 10:45:52
 
Hallo,
Mein Verlobter und ich haben auch die Erfahrung mit dem Arbeitsamt gemacht, bloss wenn es so viele freie Stellen gibt - und die gibt es hin und wieder wochenlang - warum sind diese nicht schon vom Amt vermittelt??  nix weiß  Stattdessen wird erst auf Anfrage unsrer Seite mit der Ermittlung begonnen... ironie
...nun aber zu meiner Frage: Wenn er einen 400€ Job annehmen wuerde, für den er ja wieder die Genehmigung braeuchte, wieviel von den 400€ dürfte er steuerfrei behalten und wieviel wuerde ihm abgezogen werden?
Grüße und Danke im Voraus,  blümle
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reinhard
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Antwort #6 - 24.05.2013 um 10:57:32
 
Das erste Jahr nach der Einreise darf er / sie nicht arbeiten.

Dann darf drei Jahre lang nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gearbeitet werden: Es muss also einen ganz konkreten Arbeitsplatz geben, und nur für diesen konkreten Arbeitsplatz beantragt sie / er die Arbeitserlaubnis. Dabei geht es nicht nur danach, ob niemand anderes die Stelle haben will, sondern auch danach, ob andere (theoretisch) zur Verfügung stehen.

Das Leistungsrecht ist dann etwas anderes: Je nachdem, ob sie / er Asylbewerberleistungen oder Analogleistungen oder Leistungen nach SGB bekommt: Alles Einkommen muss angegeben werden, und von den gezahlten Leistungen wird dann etwas abgezogen. Die Leistungen sind grundsätzlich nur "zusätzlich" zum eigenen Einkommen, man bekommt also vom Arbeitseinkommen aus gerechnet nur das, was man zusätzlich braucht.

Er darf also die gesamten 400 Euro behalten. Nur die zusätzlichen (Sozial-)Leistungen werden entsprechend reduziert.
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Ailoonarose
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Antwort #7 - 24.05.2013 um 12:55:16
 
Dankeschön,
ja es gibt diesen Job, jedoch läuft noch das Prüfverfahren und wir hoffen sehr, dass es zu unseren Gunsten ausfällt, das wären etwas über 400€. Aber dürfte er dann also nicht zeitgleich für zwei Jobs eine Genehmigung anfragen, falls einer abgelehnt werden sollte? Denn das sind immer wieder 6 Wochen Wartezeit und einmal passierte es, dass vor längerer Zeit schonmal zwei Arbeitsgenehmigungen für meinen Freund ausstanden, jedoch nie eine Antwort von der zuständigen Behörde in Frankfurt zu der für ihn zuständigen ABH zurück kam... Kann man da denn irgendwas machen? Es gibt noch eine 400€ Job Gelegenheit, die Händeringens Leute suchen, ergeben sich daraus bessere Chancen, da mehrere Stellen zur Verfügung stehen, also sich auch evtl. Leute mit Vorrecht finden lassen, sowie auch er?
Grüße, Ailoona.
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schweitzer
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Antwort #8 - 24.05.2013 um 13:12:24
 
reinhard schrieb am 24.05.2013 um 10:57:32:
Dann darf drei Jahre lang nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gearbeitet werden:


Unter Umständen auch noch länger, dann wenn das Asylverfahren noch länger läuft und man weiterhin nur eine Aufenthaltsgestattung hat.

Insoweit bietet dann ggf. sogar eine Duldung weiterreichende Möglichkeiten, dann, wenn man seinen Aufenthalt nicht rechtsmissbräuchlich verlängert hat - siehe § 10 BeschVerfV .

Warum Asylbewerber mit Gestattung diesbezüglich schlechter gestellt sind, konnte mir noch niemand mit rationalen Argumenten erklären ...  Lippen versiegelt


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reinhard
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Antwort #9 - 24.05.2013 um 14:05:27
 
Ailoonarose schrieb am 24.05.2013 um 12:55:16:
Aber dürfte er dann also nicht zeitgleich für zwei Jobs eine Genehmigung anfragen, falls einer abgelehnt werden sollte? Denn das sind immer wieder 6 Wochen Wartezeit und einmal passierte es, dass vor längerer Zeit schonmal zwei Arbeitsgenehmigungen für meinen Freund ausstanden, jedoch nie eine Antwort von der zuständigen Behörde in Frankfurt zu der für ihn zuständigen ABH zurück kam...


Ja, klar, man kann beliebig viele Jobs finden und die Erlaubnisse beantragen.

Inzwischen hat die Agentur nur zwei Wochen Zeit, der Erlaubnis zu widersprechen. Sie kann allerdings Nachricht geben, dass sie länger braucht, dann verlängert sich die Frist.

Es gibt auch Ausländerbehörden, die Listen bereit halten, in welchen Branchen leichter Erlaubnisse gegeben werden oder auch Listen, in welchen Branchen man fast gar keine Chance hat.
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Ailoonarose
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Antwort #10 - 24.05.2013 um 15:31:14
 
Ok., vielen Dank, das war hilfreich.
Gruesse.  Smiley  blümle
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