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Heirat mit Algerier (Gelesen: 7.879 mal)
cigi
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in der ruhe liegt die
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Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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01.06.2004 um 16:59:27
 
Hallo zusammen,

ich bin auch neu hier und bin total beeindruckt, was hier auf die beine gestellt wurde.

Tja, ich habe auch was auf dem herzen und hoffe, hier rat zu finden. Mein Problem ist folgendes:
Mein Verlobter ist Algerier, er lebt hier mit einer duldung und unter falschem namen. wir möchten heiraten , nur hat er große angst vor einer abschiebung, wenn sein name aufgedeckt ist. ich würde ihnm gerne die angst nehmen. er hat keine strafen oä.
unser anwalt sagt, es sei sehr riskant...die zeit wenn der name kommt und zur hochzeit ist er ja quasie vogelfrei. ich möchte ihn ungern verlieren und er möchte auch nicht zurück. wir sind mittlerweile fast 2 jahre zusammen.
es ist halt sehr beängstigend, da man von allesn seitendie unterschiedlichsten geschichten hört...die einen haben geheiratet und nun muß er doch das land verlassen etc. pp.. gibt es denn keine generelle regelung, wonach man sich richten kann??

das macht mir große angst..nicht zu wissen was ist, nichts planen zu können..

Danke fürs zulesen und für die ein oder andere antwort

LG cigi
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 01.06.2004 um 18:02:01
 
Zitat:
[...].. gibt es denn keine generelle regelung, wonach man sich richten kann??[...]


Doch cigi,

eine solche generelle Regelung gibt es:

Ehrlich währt am längsten!



Wenn er schon einmal erkennungsdienstlich behandelt wurde, dann kann ich nur favorisieren, zur Ausländerbehörde, Hosen runterlassen, freiwillige Ausreise anbieten (Flugticket und Pass gleich mitbringen). Dann darauf hoffen, dass der freiwilligen Ausreise statt gegeben wird. Im Ausland heiraten und die Familienzusammenführung betreiben.

Im Endeffekt bleibt es aber Eure Entscheidung. Es wäre nur fatal, wenn im Nachhinein plötzlich Fußangeln auftreten.

Doc  Zwinkernd

BTW: Eine Strafe ist wohl unumgänglich, denn früher oder später wird man ihm sicher auf die Schliche kommen. Daher lieber jetzt als in ständiger Angst zu leben.
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.06.2004 um 18:33:52
 
hallo,

da der Betroffene schon ED behandelt wurde kann ich hier in vollem Umfang dem rat von Doc zustimmen.Es versteht sich vons elbst das die Flugkosten nicht zu lasetn des Staates fallen dürfen.

Nur mir der freiwilligen Ausreise (von der Ablehnung einer solchen abe ich praktisch noch nie gehört) entfällt eine einreisesperre die er ansonsten bekommen würde.

Also nehmt dn rat von doc hier an.
gruss peku
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 01.06.2004 um 19:09:25
 
Zitat:
Nur mir der freiwilligen Ausreise (von der Ablehnung einer solchen abe ich praktisch noch nie gehört) entfällt eine einreisesperre die er ansonsten bekommen würde.


Hi Peku,
ist schon richtig, dass auch eine "Ablehnung" möglich ist. Nämlich dann, wenn man ihm aufgrund der Vergangenheit nicht vertraut und Abschiebehaft beantragt. Auch wenn Du es noch nicht erlebt hast, kannst sicher sein, dass das schon öfter vorgekommen ist.
Aber trotzdem würde ich ebenfalls Doc's Rat zustimmen. Das Risiko sollte man auf sich nehmen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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cigi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.06.2004 um 08:23:22
 
Danke euch für die antworten....hätte ja lieber was anderes gelesen Griesgrämig
diese entscheidung ist nicht so einfach..vorallem klingt es immer einfach..heiratet dort..und dann?? dauert es ewig, bis er wieder hier ist..warum ist das alles immer so kompliziert.....

in abschiebehaft war er schon, kam aber wieder raus..zum glück..

Ja, doc du hat schon recht mit der ehrlichkeit..dafür bin ich auch..hab noch nie gegen irgendwelche gesetze verstoßen...deshalb bin auch ich im zwiespalt, denn ich will ihn ja nicht verlieren!

hab auch schon überlegt mit der dame von der ABH zu sprechen, mit ihr läßt es sich ganz gut..aber WER entscheidet denn letzendlich über die evtl. Abschiebung?? die ABH oder das Regierungspräsidium??
Nützt der gute kontakt zur der dame von der ALH, dasss sie einfluß geltend machen kann?

Bin echt verzweifelt

Irgendwie muß es gehen

Danke nochmals

cigi
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Ralf
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Antwort #5 - 02.06.2004 um 11:11:10
 
Hallo!

Zitat:
..hab noch nie gegen irgendwelche gesetze verstoßen...

Hmmm.... würde sagen, wenn du einen illegalen Aufenthalt unterstützt, bist du gerade dabei.
Zitat:
WER entscheidet denn letzendlich über die evtl. Abschiebung?? die ABH oder das Regierungspräsidium??

Die erste Entscheidung trifft die zuständige ABH. Über einen evtl. dagegen eingelegten Widerspruch entscheidet die Widerspruchsbehörde, in den großen Bundesländern ist dies i.d.R. die Bezirksregierung / das Regierungspräsidium. Über eine dann evtl. erhobene Klage entscheidet das Verwaltungsgericht usw.
Zitat:
Nützt der gute kontakt zur der dame von der ALH, dasss sie einfluß geltend machen kann?

Entschieden wird nach Sach- und Rechtslage, nicht nach "Einfluss". Trotz gegenteiliger Gerüchte ist Deutschland keine Bananenrepublik.
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Pippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 02.06.2004 um 11:28:49
 
er kann auch unter dem falschen Namen freiwillig ausreisen, ihr heiratet in Algerien, beim deutschen Konsulat stellt ihr Antrag auf Familienzusammenführung und beichtet bei der Gelegenheit alles (sie werden nicht sonderlich überrascht sein).
Das Visum bekommt er dann schon (wenn er nicht noch mehr Dreck am Stecken hat).

Aber egal was ihr tut, richtet euch auf folgendes ein:

Wenn er wieder hier ist, wird es eine Verhandlung geben "mittelbare Falschbeurkundung" oder so ähnlich nennt man das. Geht aber normalerweise mit Bewährung und Geldstrafe aus - dein Mann ist dann allerdings vorbestraft.
Und das Sozialamt wird sich melden, und alle "unter falschen Vorraussetzungen erschlichenen" Leistungen zurückverlangen. Rechne mal mt ca300 € pro Monat hier in Deutschland. Wenn er zudem vielleicht noch in ärztlicher Behandlung war, kommen diese Kosten auch noch auf euch zu.

Muß nicht so sein, kann aber passieren
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cigi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 03.06.2004 um 10:50:41
 
Hi Pippi,

wie soll er denn bitte ausreisen mit seinem falschen namen , ohne pass??? ??? ??? das geht ja wohl schlecht...
hast du denn eigene erfahrunegn gemacht, oder wie kommst du darauf??
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 03.06.2004 um 11:03:50
 
Nach meiner Erfahrung bekommt jeder Algerier einen Pass - wenn er das auch will und er sich drum kümmert (dazu gehört eben, die Hosen runter zu lassen und die wahre Identität preis zu geben).

Meist wollen sie eben nicht, weil sie wissen, dass sie damit dann abgeschoben werden können.

Erst wenn eine Lösung (Rettung) in Sicht ist wie hier eine Eheschließung, gehen dann viele diesen Schritt.

Ob / wie das bei Vorlage eines Passes dann mit der freiwilligen Ausreise klappt, kann hier nicht abschließend erörtert werden.

Auch mein Rat: Karten auf den Tisch, sich nachdrücklich um Passbeschaffung kümmern und der ABH anbieten, freiwillig auszureisen...

Anere Lösung bietet sich kaum an  Ärgerlich
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cesor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 03.06.2004 um 17:18:34
 
Hallo fons,

Du schreibst:

Zitat:
Nach meiner Erfahrung bekommt jeder Algerier einen Pass - wenn er das auch will und er sich drum kümmert


Mein Lebensgefährte (mit Duldung wegen Passlosigkeit) versucht z.Zt. genau dies: Einen Pass zu bekommen. Beantragt vor einem Jahr, alle erforderlichen Papiere vorhanden. Der Botschaftsmitarbeiter wollte den Antrag zuerst nicht entgegennehmen, da er nur eine Duldung hatte. Bei einer erneuten Vorsprache und mit der Nennung eines Namens ging es dann plötzlich.

Alle drei Monate rennt er nun zur Botschaft, die ihm nur sagen, dass er ohne Aufenthaltstitel keinen Pass bekäme. Tja, und ohne Pass bekommt er sowieso keinen Aufenthaltstitel. Was nun? Wir versuchen es jetzt über einen anderen Bekannten eines Bekannten eines Bekannten; mal sehen, ob es klappt.

Wahrscheinlich glaubt die Botschaft, ihm damit einen Gefallen zu tun, damit er nicht abgeschoben kann. Dies wäre aber auch ohne Pass nicht so schnell möglich, da wir ein gemeinsames (Klein)Kind haben,  für dass er die Personensorge ausübt (ich arbeite Vollzeit).

Aber wir hätten wirklich gerne den Pass  motz, um a) zu heiraten und b) endlich bei der ABH Nägel mit Köpfen machen zu können: Ausreise nach Vorabzustimmung zur FZF oder was auch immer. Er war illegal eingereist und 1991 bereits abgeschoben worden, eine Heilung ist also wohl nicht möglich.

Wenn jemand einen Tipp hat, wie wir die algerische Botschaft zur Ausstellung eines Passes bekommen (ohne hierfür horrende Summen ausgeben zu müssen) - her damit!

Viele Grüße
cesor
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 03.06.2004 um 17:25:17
 
hallo cesor,


versuche es doch mal anstlel von "Pass" mit einem "Heimreisedokument".Eventuell ist dies einfacher zu bekommen.

gruss peku
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cesor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 03.06.2004 um 17:31:29
 
Hallo Peku,

danke für den Tipp, aber ohne Pass bekommt er kein Visum für Deutschland - und in Algerien dauert es auch mindestens sechs Monate, bis ein Pass da ist. Zuzüglich drei Monate Befristung (mindestens), zuzüglich Bearbeitungszeit Visum zur FZF...

Eine derart lange Trennung von einem Elternteil ist unserem 1,5-jährigen Sohn nicht zuzumuten, mal abgesehen davon, dass es auch für uns nicht schön wäre  Griesgrämig

Gruß
cesor
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 03.06.2004 um 17:45:11
 
Zitat:
Er war illegal eingereist und 1991 bereits abgeschoben worden, eine Heilung ist also wohl nicht möglich.

Ohje, das hätte allerdings bei der Schilderung des Ausgangssachverhaltes oben gleich mit erwähnt werden sollen  !!!
Das macht alles noch schwerer, da er wohl nach der Abschiebung trotz Einreisesperre nochmals unerlaubt eingereist ist und falsche Personalien benutzt hat um die Abschiebung zu verheimlichen.

Ich denke, man kann/sollte da auch die Seite der ABH verstehen, dass man bei solch dreisten Fällen nicht gerade den Kniefall macht, wenn man so ver**** wurde.

Anderseits ist durch das Kind ein gewisser "Schutz" bzw. Besserstellung der Situation da. Problematisch dürfte aber sein, dass wohl sicher keine gültige Vaterschaftsanerkennung vorliegt....

Wird noch ein steiniger Weg werden
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Pippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 03.06.2004 um 18:20:59
 
sag wir es mal so - wer illegal nach Deutschland kommt, schafft es auch wieder, illegal wieder rauszukommen.
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cesor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 03.06.2004 um 19:39:26
 
Haaalt, Verwechslung!  cry:

Das Ausgangsposting war von cigi: Ohne Kind, ohne vorherige Abschiebung, unter falschem Namen.

Ich bin cesor: Mit Kind, mit vorheriger Abschiebung, unter dem richtigen Namen.

Ich wollte mich nur auf fons' Aussage beziehen, dass jeder Algerier einen Pass bekommt.

Sorry, dass ich hier Verwirrung gestiftet habe.  Traurig

Zerknirschte Grüße
cesor
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