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Heiratsvisum (Gelesen: 2.750 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.06.2004 um 10:01:01
 
Mein Verlobter (Tunesier, lebt auch dort) und ich möchten noch in diesem Jahr heiraten. Leider bin ich jetzt arbeitslos geworden. Gibt es dadurch Probleme bei der ABH?

Vielleicht kennt sich damit jemand aus.
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Nicator
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Antwort #1 - 03.06.2004 um 13:01:16
 
Hallo Buddy!

Bist Du denn im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit?

Grüsse

Nicator
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.06.2004 um 13:46:40
 
Ich bin Deutsche und lebe auch in Deutschland.
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Nicator
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Antwort #3 - 03.06.2004 um 14:28:51
 
Wenn Du also vor kurzem arbeitslos geworden bist, wirst Du nun wohl Arbeitslosengeld beziehen.
Damit wirst Du keine Probleme haben und kannst von der für Dich zuständigen ABH auch eine Vorabzustimmung zur Visumserteilung bekommen.

Grüsse

Nicator
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Nicator
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Antwort #4 - 03.06.2004 um 14:42:07
 
Sorry, habe mir Dein Eingangsposting nochmal genau durchgelesen.
Bin bei meiner Antwort davon ausgegangen, dass Ihr in Tunesien heiratet. (und das obwohl Du gar nichts davon geschrieben hast.  Zwinkernd  )
Solltet Ihr in der BRD heiraten wollen, musst Du halt eine Verpflichtungserklärung bei der ABH abgeben. Dann ist es allerdings natürlich widerrum emtscheidend, ob die Leistungen des Arbeitsamtes "hoch genug" sind!
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Antwort #5 - 03.06.2004 um 19:57:37
 
Hallo Nicator,

vielen Dank für die Info.
Aber genau das hatte ich befürchtet. Die  Höhe meines Arbeitslosengeldes liegt genau an der Grenze.
Ein Urlaubsvisum wurde in den letzten zwei Jahren zwei Mal abgelehnt. Die Einladung kam von seinem Bruder, der mit einer Deutschen verheiratet ist.
Dann kommt wohl nur noch eine Eheschliessung in Tunesien in Frage. Dabei hätte ich doch gerne meine Familie dabei gehabt. Und anschliessend die Familienzusammenführung beantragen.
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