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unbefristete aufenth. (Gelesen: 2.623 mal)
don_carlos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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31.05.2004 um 18:54:51
 
Nach 3 Jahre hat meine Frau die unbefristete Aufenthalterlaubnis beantragt.
Die Behörde will einen Haufen Unterlagen die normal lt. Gesetz eigenlich nicht notwemdig sind. Da ich Deutscher bin.

Mietvertrag
Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
meine 3 letzten Lohnabrechnungen, da sie nicht arbeitet
Nachweis der Meldebehörde
etc

Was ist eigentlich erforderlich?
Ich keine einige Personen, wo immer etwas anderes verlangt wurde u. alle haben die unbefr. Aufenthaltserlaubnis beantragt.
Dies bei der gleichen Ausländerbehörde!!!
Allerdings ist diese Behörde ziemlich kompliziert. Die haben schon immer im eigenen Maßstab gehandelt.

Danke für die Hilfe.
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #1 - 31.05.2004 um 19:03:45
 
hallo don carlos,

ich finde die von dir erwähnten Dinge nun wirklich nicht schlimes.Die alb will (und muss) sich vor Erteilung einer unbefristeten AE ein Bild machen ob deine Frau ohne staatliche Hile in DE zurechtkommt.Dazu werden diese dinge benötigt.Also legs einfach hin und alles ist ok.Gruss peku
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 31.05.2004 um 19:27:33
 
Zitat:
Nach 3 Jahre hat meine Frau die unbefristete Aufenthalterlaubnis beantragt.
Die Behörde will einen Haufen Unterlagen die normal lt. Gesetz eigenlich nicht notwemdig sind. Da ich Deutscher bin.

Mietvertrag
Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
meine 3 letzten Lohnabrechnungen, da sie nicht arbeitet
Nachweis der Meldebehörde
etc

Was ist eigentlich erforderlich?
Ich keine einige Personen, wo immer etwas anderes verlangt wurde u. alle haben die unbefr. Aufenthaltserlaubnis beantragt.
Dies bei der gleichen Ausländerbehörde!!!
Allerdings ist diese Behörde ziemlich kompliziert. Die haben schon immer im eigenen Maßstab gehandelt.

Danke für die Hilfe.



Hi,
der Nachweis der Meldebehörde soll sicher dazu dienen, zu ermitteln, ob Ihr in einer Lebensgemeinschaft lebt.

Einkommensnachweise werden gefordert um festzustellen, ob ein Ausweisungsgrund (Sozialhilfebezug, -bedarf) besteht. Wohnung darf so eigentlich nicht gefordert werden, da § 25 Abs. 3 AuslG nur Hinweise auf § 24 Abs. 1 Nummern 4 und 6 AuslG enthält.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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AliceK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 31.05.2004 um 21:43:31
 
Hi,

als wir letzte Woche die Unbefristete für meinen Mann beantragt haben, wollten sie:

Mietvertrag mit qm-Angabe
Nachweis über Mietüberweisung
Einkommensnachweis
Passkopie + Bild

und von uns beiden vor Ort eine Erklärung, dass wir in ehelicher Gemeinschaft leben und die Ausländerbehörde sofort informieren, falls die eheliche Gemeinschaft nicht mehr bestehen sollte (interessanterweise mit dem Hinweis, dass wir nicht gezwungen wurden, diese Erklärung abzugeben Zunge)

Andre Behörde, andere Papiere....

Ich denke nicht, dass es Sinn macht, sich mit den Leuten anzulegen, ob sie nun den Mietvertrag verlangen dürfen oder nicht - hab ja einen und wenn's die Leute zufriedener macht.
Verstehe aber immer noch nicht, warum es egal ist auf welcher qm-Zahl ein deutsches Paar lebt und es relevant wird sobald ausländische Mitbürger ins Spiel kommen.

Und nun warten wir, ob die gestrenge Chefin des netten Sachbearbeiters noch etwas braucht und ob bald die Antwort vom Ausländerzentralregister da ist.

Und das wird wohl 6 - 8 Wochen dauern....

Schau mer mal
Grüße
Alice


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Janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 03.06.2004 um 19:15:17
 
"und von uns beiden vor Ort eine Erklärung, dass wir in ehelicher Gemeinschaft leben und die Ausländerbehörde sofort informieren, falls die eheliche Gemeinschaft nicht mehr bestehen sollte ..."

Hi Alice,

das ist ja nun völliger quatsch! als wir nach einem jahr die verlängerung der normalen AE beantragten, mussten wir das auch unterschreiben. verstehe ich auch. da ein ausländer aber nach 2 jahren ehe schon einen eigentständigen aufenthalt hier hat (auch wenn nach 2 jahren die ehe schief geht), finde ich dieses papier nur zum lachen.

egal... ich bringe der behörde auch immer alles was die wollen. vereinfacht so manches Zwinkernd

im übrigen... in HH bekommt man, wenn die einkommensverhältnisse stimmen und kein sozialgeld bezogen wird, am selben tag noch die unbefristete.

LG,
Janine
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LG janine
 
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Bine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 03.06.2004 um 20:34:27
 
Hi Janine,

die Erklärung auch nach 2 Jahren noch zu verlangen ist nicht völliger Quatsch. Bei der Entscheidung über eine unbefr. Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AuslG (dt. Ehegatte) ist es entscheidend, dass die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen fortbesteht. Es ist zwar richtig, dass nach 2 Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht (§ 19 AuslG) besteht, aber dann entsteht erst nach 5 Jahren eine Anspruch auf eine unbefr. Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AuslG (vorausgesetzt auch alle anderen Voraussetzungen wie ges. LU, Wohnraum usw. liegen vor).

Viele Grüße
Bine  :happy:
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