Zitat:Wo wir können das Hilfe bekommen?
Vielen Dank! :om
Hallo,
die Konstruktion, unter der Ihr eine Aufenthaltsbewilligung zum Zweck eines Intensivsprachkurses bekommen möchtet ist für mich abenteuerlich.
Zunächst stellt die Aufnahme eines Sprachkurses nach Beendigung der Tätigkeit als Au-Pair einen Zweckwechsel dar. Dabei halte ich es für wenig plausibel, nach einem Au-Pair-Aufenthalt einen Intensivsprachkurs zu buchen, denn der Erwerb von Sprachkenntnissen ist bereits ein Bestandteil des Au-Pair-Aufenthalts. Aber wenn die Ausländerbehörde da mitspielt, warum nicht,
Auch, wenn Ihr die Papiere zusammenhabt und heiraten könnt, kann die Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ablehnen, wenn durch die Eheschließung kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht. Das kommt zunächst auf Deinen Aufenthaltsstatus an und teilweise auch auf die Finanzierung des Lebensunterhaltes.
Solange Du ausreichend Arbeitslosengeld erhälst, um die Familie zu finanzieren, ist das weniger problematisch, denn Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Anders aber, wenn Du nach länger Zeit keine Stelle gefunden hast und Arbeitslosenhilfe beantragen musst; Arbeitslosenhilfe stellt eine Fürsorgeleistung dar.
Organisationen, die ohne konkrete Notlage bereit sind, Verpflichtungserklärungen abzugeben, sind mir nicht bekannt.
Vielleicht solltet Ihr erwägen, auszureisen und regelmäßig Besuchsvisa zu beantragen. Freunde und Bekannte werden sicher eher bereit sein, für den Lebensunterhalt Deiner Verlobten zu bürgen, wenn nur ein kurzer und überschaubarer Zeitraum des Aufenthalts angepeilt ist.
Grüße,
Andreas