Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Sorgerecht/Aufenthalt bei unehelichem Kind (Gelesen: 1.268 mal)
Kavita
Themenstarter Themenstarter
Ex-Mitglied
**


Wo ein Wille ist, da ist
auch ein Weg!


Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sorgerecht/Aufenthalt bei unehelichem Kind
26.05.2004 um 09:29:22
 
Hallo,
wie funktioniert das rechtlich, wenn ein Ausländer ein Kind mit einer Deutschen hat - unehelich? Bekommt er nach Anerkennung der Vaterschaft automatisch eine Aufenthaltserlaubnis bzw. oder nur wenn er (nachweislich) in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt?

Mein Freund hat eine 4jährige uneheliche Tochter und das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter. Er besucht das Kind regelmäßig und kümmert sich häufig um die Kleine.
Momentan erzählt er sehr wenig über die ganze Geschichte, da er angeblich viel Streit mit der Mutter hatte.

Wer kann mir weiterhelfen, wie das ganze rechtlich aussieht:

Wie einfach bekommt man das geteilte Sorgerecht?
Muß man dafür zusammenwohnen?

Vielen Dank für eure Hilfe
Kavita
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hesekiel
Full Member
***
Offline


Feel hailed!


Beiträge: 77
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sorgerecht/Aufenthalt bei unehelichem Kind
Antwort #1 - 26.05.2004 um 09:53:20
 
Zitat:
Hallo,
wie funktioniert das rechtlich, wenn ein Ausländer ein Kind mit einer Deutschen hat - unehelich? Bekommt er nach Anerkennung der Vaterschaft automatisch eine Aufenthaltserlaubnis bzw. oder nur wenn er (nachweislich) in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt?


Er muss die Personensorge über das Kind auch ausüben und in familiärer Lebensgemeinschaft mit dem Kind leben. Indizien für die Ausübung von Personensorge sind zum Beispiel:
- er bringt das Kleine zum Kindergarten
- unternimmt Ausflüge, kleinere Urlaube
- er geht zum Kinderarzt,
- leistet Unterhalt,

nimmt also Anteil am Leben des Kindes.

Grüße,
Andreas
Zum Seitenanfang
  
Homepage 14380926  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema