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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Sorgerecht/Aufenthalt bei unehelichem Kind
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Beitrag begonnen von Kavita am 26.05.2004 um 09:29:22

Titel: Sorgerecht/Aufenthalt bei unehelichem Kind
Beitrag von Kavita am 26.05.2004 um 09:29:22
Hallo,
wie funktioniert das rechtlich, wenn ein Ausländer ein Kind mit einer Deutschen hat - unehelich? Bekommt er nach Anerkennung der Vaterschaft automatisch eine Aufenthaltserlaubnis bzw. oder nur wenn er (nachweislich) in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt?

Mein Freund hat eine 4jährige uneheliche Tochter und das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter. Er besucht das Kind regelmäßig und kümmert sich häufig um die Kleine.
Momentan erzählt er sehr wenig über die ganze Geschichte, da er angeblich viel Streit mit der Mutter hatte.

Wer kann mir weiterhelfen, wie das ganze rechtlich aussieht:

Wie einfach bekommt man das geteilte Sorgerecht?
Muß man dafür zusammenwohnen?

Vielen Dank für eure Hilfe
Kavita

Titel: Re: Sorgerecht/Aufenthalt bei unehelichem Kind
Beitrag von Hesekiel am 26.05.2004 um 09:53:20

schrieb am 26.05.2004 um 09:29:22:
Hallo,
wie funktioniert das rechtlich, wenn ein Ausländer ein Kind mit einer Deutschen hat - unehelich? Bekommt er nach Anerkennung der Vaterschaft automatisch eine Aufenthaltserlaubnis bzw. oder nur wenn er (nachweislich) in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt?


Er muss die Personensorge über das Kind auch ausüben und in familiärer Lebensgemeinschaft mit dem Kind leben. Indizien für die Ausübung von Personensorge sind zum Beispiel:
- er bringt das Kleine zum Kindergarten
- unternimmt Ausflüge, kleinere Urlaube
- er geht zum Kinderarzt,
- leistet Unterhalt,

nimmt also Anteil am Leben des Kindes.

Grüße,
Andreas

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