hallo @ all
ich war heute bei meiner zuständigen
ABH um nochmals direkt nachzufragen, was voraussetzung ist, damit mein verlobter (nach unserer heirat in der schweiz am 11.06. dann mein mann ) den antrag auf familienzusammenführung erfolgreich aus der schweiz stellen kann.
er ist beninischer staatsbürger und hat in der schweiz einen aufenthaltsstatus, der ursprünglich auf einen asylantrag basierte und mitlerweile aber ausgesetzt (pausiert, angehalten,...) wurde durch die einreichung der eheschließungsunterlagen.
die dame von der
ABH meinte, dass das asylverfahren in der schweiz den ablauf der familienzusammenführung massiv verändere und es dann auch wichtig sei, wieviel einkommen sowie wohnraum hier in dtl zur verfügung steht, das heißt mit anderen worten in dem fall kämen wir um eine
VE nicht herum.
sie meinte, dass sie einen derartig gelagerten fall noch nie in ihren 14 jahren arbeitszeit hatte und sich bis morgen kundig machen wolle...das dachte ich mir auch und daher das posting (auf anraten
)
letztlich wollte ich nur sicher gehen nichts zu übersehen oder falsch zu machen, da das konsulat in der schweiz für eine familienzusammenführung keinerlei hindernisse sah (diese aussage erhielt ich natürlich auch nur telefonisch).
liebe grüße feffi.