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Heirat in Schweiz - Leben in Deutschland (Gelesen: 5.168 mal)
Feffi
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24.05.2004 um 21:47:41
 
hallo @ all  Smiley

ich war heute bei meiner zuständigen ABH um nochmals direkt nachzufragen, was voraussetzung ist, damit mein verlobter (nach unserer heirat in der schweiz am 11.06. dann mein mann ) den antrag auf familienzusammenführung erfolgreich aus der schweiz stellen kann.

er ist beninischer staatsbürger und hat in der schweiz einen aufenthaltsstatus, der ursprünglich auf einen asylantrag basierte und mitlerweile aber ausgesetzt (pausiert, angehalten,...) wurde durch die einreichung der eheschließungsunterlagen.

die dame von der ABH meinte, dass das asylverfahren in der schweiz den ablauf der familienzusammenführung massiv verändere und es dann auch wichtig sei, wieviel einkommen sowie wohnraum hier in dtl zur verfügung steht, das heißt mit anderen worten in dem fall kämen wir um eine VE nicht herum.

sie meinte, dass sie einen derartig gelagerten fall noch nie in ihren 14 jahren arbeitszeit hatte und sich bis morgen kundig machen wolle...das dachte ich mir auch und daher das posting (auf anraten  Zwinkernd)

letztlich wollte ich nur sicher gehen nichts zu übersehen oder falsch zu machen, da das konsulat in der schweiz für eine familienzusammenführung keinerlei hindernisse sah (diese aussage erhielt ich natürlich auch nur telefonisch).

liebe grüße feffi.
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Mick
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Antwort #1 - 24.05.2004 um 22:50:06
 
Zitat:
die dame von der ABH meinte, dass das asylverfahren in der schweiz den ablauf der familienzusammenführung massiv verändere und es dann auch wichtig sei, wieviel einkommen sowie wohnraum hier in dtl zur verfügung steht, das heißt mit anderen worten in dem fall kämen wir um eine VE nicht herum.


Na, das sollte sie mal begründen. Sehe da keinen Zusammenhang.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Feffi
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Antwort #2 - 25.05.2004 um 11:23:14
 
"Es hat so zu laufen, wie es immer läuft. Zum Visumantrag muss eine VE vorliegen. Es muss ja vorher klar sein, wo der Mann wohnen wird. Für die VE werden die Personalien der Eltern benötigt." (Zitat aus dem Telefongespräch, nachdem sich die ABH-Dame "kundig" gemacht hatte.)

ich glaub ich dreh am rad, was ist das denn???

ich hatte gefragt, warum jetzt doch VE? und die antwort war, dass das eben immer so ist. daraufhin habe ich gesagt, dass ich von mehreren quellen erfahren habe, dass es ohne VE funktioniert, dies verneinte sie.

jetzt bin ich wirklich wieder down... Schockiert/Erstauntm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 25.05.2004 um 12:22:30
 
Hallo Feffi,

Was die Dame verlangt ist m.E. Humbug.  Smiley
Frage: Warum machst du dir im Vorraus so einen Stress.
Heiratet erst einmal und wenn ihr rechtmässig verheiratet seid sieht alles schon ganz anders aus. disco
Als dein Ehemann hat dein Freund anspruch laut §23.1
auf eine Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe §17.1.
Sollte der Lebensunterhalt nicht gesichert sein kann die
die Aufenthaltserlaubnis erst mal auf ein Jahr begrenzt werden. Abgabe einer VE. ist defenitiv Quatsch und kann nicht verlangt werden. Du bist dann sowieso Unterhaltspflichtig grin

Zwinkerndcroco
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Feffi
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Antwort #4 - 25.05.2004 um 12:25:35
 
das meinte mein verlobter auch.

ertmal heiraten, dann antrag bei der botschaft stellen und sehen, was passiert. aber darauf wollte ich mich nicht einlassen, denn ich möchte, dass dann alles "glatt" geht und eben keine fragen kommen bzw das dann beim konsulat die frage kommt, warum haben sie denn keine VE vorzulegen?

ich bin eben viel zu unsicher...
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Antwort #5 - 25.05.2004 um 12:41:42
 
Manchmal ist es eben doch kein Vorteil vorher so viel Wind zu machen. Aber es gibt nun mal Gesetze in diesem Land und auch die Halbgöttermotz von der ALB müssen sich daran halten- auch wenn sie manchmal was anderes predigen.
Also lass dich nicht verrückt machen. Wie die Gesetzeslage ist wurde dir ja schon ausführlich in diesem Forum  geschildert

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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 25.05.2004 um 14:12:45
 
Feffi, Mick hat echt recht - was die Frau sagt, ist genau der Humbug, den ich befürchtet hatte. Es kommt nicht auf den derzeitigen Aufenthaltsstatus deines Mannes in der Schweiz an, sondern auf die Eheschließung.
Macht es so, erst mal heiraten und wenn die Dame dann weiterhin zickt, zum Amtsleiter - notfalls mit Rechtsanwalt.
Alles Gute!
Anne
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Feffi
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Antwort #7 - 25.05.2004 um 17:13:57
 
laola

an alle, die mir mit ihren ratschlägen beistehen!!!

macht es jetzt überhaupt sinn, mich bei dem konsulat in der schweiz nochmals zu erkundigen, was die zu einer VE sagen?

bzw weiß ich auch nicht, ob und in welcher weise krankenvesicherungsschutz nachgewiesen/gesichert sein muss.
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Antwort #8 - 25.05.2004 um 17:38:48
 
Du brauchst dich mit dem Konsulat erst in Verbindung zu setzen wenn ihr Verheitatet seit, nehmlich um das  FZ-Visa zu beantragen. Und für diesen Antrag brauchst du KEINE VE.
Wenn das Konsulat dann nach einer KV fragen sollte, kann dein Mann eine Reise-KV abschliessen. Am besten gleich schon bei Beantragung in der Tasche haben. Wobei auf dem Konsulat in Moskau niemand nach KV gefragt hat. In Antrag selber wird danach gefragt. Wir haben geschrieben: Wird vor Einreise abgeschlossen.
Kostet ein paar Euro und hat Gültigkeit bis sich dein Mann in D anmeldet. Spätestens dann solltet ihr euch um Eintritt in die reguläre KV kümmern.

Also hör auf zu grübeln und denk lieber an deine bevorstehende Hochzeit
grin Hast du schon was nettes zum anziehen Augenrollen :happy: ROFL disco

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Antwort #9 - 25.05.2004 um 18:36:26
 
Nachlolgend noch ein paar sinnvolle Tips was du vor der Hochzeit klären solltest.

Lasst euch zwei Heiratsurkunden austellen. Eine bleibt bei deinen Mann, die andere bringst du mit nach D.
Wenn du schon mit dem Konsulat sprechen willst, dann erkundige dich in welcher Form ihr die Heiratsurkunde vorlegen mußt. (Beglaubigung, Apostille, Übersetzung oder weiss der Geier). Beim Konsulat in Moskau brauchten wir nur eine Apostille und keine Übersetzung, weil man sehe und staune die Konsulatsmitarbeiter russisch können. Das selbe gilt für das Exemplar das du mit nach D bringst.
Was für Papiere muss dein Ehemann vorlegen. Ausweis, Pass oder Meldebescheinigung da er ja kein Schweizer ist. Das wars schon. Jetzt viel Spass beim Heiraten

8)croco
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Feffi
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Antwort #10 - 25.05.2004 um 19:35:27
 
die heiratsurkunde wird international und damit in der schweiz auf deutsch, französisch und italienisch ausgestellt. damit reicht es, wenn die heiratsurkunde im original vorgelegt wird und als kopie hinterlegt. soviel weiß ich schon Smiley die auslandsKV hab ich auch schon soweit parat Smiley

und das kleid hab ich schon laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaange  Zunge

danke croco.
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Marco_D.
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Antwort #11 - 26.05.2004 um 07:51:39
 
Zitat:
Du brauchst dich mit dem Konsulat erst in Verbindung zu setzen wenn ihr Verheitatet seit, nehmlich um das  FZ-Visa zu beantragen. Und für diesen Antrag brauchst du KEINE VE.
Wenn das Konsulat dann nach einer KV fragen sollte, kann dein Mann eine Reise-KV abschliessen. Am besten gleich schon bei Beantragung in der Tasche haben. Wobei auf dem Konsulat in Moskau niemand nach KV gefragt hat. In Antrag selber wird danach gefragt. Wir haben geschrieben: Wird vor Einreise abgeschlossen.
Kostet ein paar Euro und hat Gültigkeit bis sich dein Mann in D anmeldet. Spätestens dann solltet ihr euch um Eintritt in die reguläre KV kümmern.

Also hör auf zu grübeln und denk lieber an deine bevorstehende Hochzeit
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Reiseversicherung kann man nicht abschließen, da ein dauerhafter Aufenthalt beabsichtigt ist.
Wenn du in der gesetzlichen KV bist, ist er automatisch als Ehegatte mitversichert.
Ansonsten ist er erstmal unversichert und du musst eine private Krankenversicherung für ihn abschließen, war bei mir genauso oder er muss einen Job finden, bei dem er über 400 Euro brutto verdient, um in der gesetzlichen KV pflichtversichert zu werden.
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croco
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Antwort #12 - 26.05.2004 um 10:04:15
 
Zitat:
die heiratsurkunde wird international und damit in der schweiz auf deutsch, französisch und italienisch ausgestellt. damit reicht es, wenn die heiratsurkunde im original vorgelegt wird und als kopie hinterlegt. soviel weiß ich schon  die auslandsKV hab ich auch schon soweit parat


Na dann ist doch alles geklärt. Die RV verliert m. W. erst ihre Gültigkeit wenn sich dein Mann hier anmeldet. Aber mach dir darüber keinen Kopf.
Unser Antrag ist inzwischen bei der ALB eingetrudelt. Ich bin dort gewesen und habe meine Nachweise vorgelegt. Mietvertrag, Gewerbemeldung und Einkommensteuerbescheide 2001 und 2002. Ist alles kommentarlos akzeptiert worden. Und es hat immer noch niemand nach einer KV gefragt.

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