Zitat:Hallo Georg,
wenn Ihr sonst keine Probleme habt?????
Wenn Du eine voelliog normale Ausweiskontrolle
auch bei Auslaendern schon als Diskriminierung
empfindest mein lieber Mann..............
Hi Hartmut,
ich denke, mit der Diskriminierung meinte er die
Möglichkeit, dass der Deutsche den Ausweis nicht mit sich führen muss, der Ausländer aber schon....
Zum Thema Mitführungspflicht:Die Regelungen im Personalausweisgesetz stimmen in etwa mit den Regelungen in
§ 40 Abs. 1 AuslG
überein. Danach gibt es eine Pflicht, den Ausweis/Pass auf Verlangen den Behörden vorzulegen etc. In keinen Vorschriften steht, dass man diese Unterlagen ständig mit sich führen muss. Wenn ich den Pass zu Hause habe, besitze ich einen solchen. Wenn ich dann bei einer Kontrolle angebe, dieser Pass ist bei mir zu Hause, ich bin gerne bereit, diesen unverzüglich vorzulegen, komme ich allen Verpflichtungen nach.
Gebt mal bei Google "Personalausweis Mitführungspflicht" ein. Da findet sich einiges.