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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Ist die Mitführung eines Ausweises Pflicht ?
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Beitrag begonnen von georg am 24.05.2004 um 11:24:39

Titel: Ist die Mitführung eines Ausweises Pflicht ?
Beitrag von georg am 24.05.2004 um 11:24:39
Hallo liebes Forum,

meine Frau ist nicht-Deutsche und kommt aus Afrika.
Wir wohnen in NRW.
Sie wurde kürzlich ohne Grund von einem Polizisten angehalten und aufgefordert sich auszuweisen.

Frage:
Ist man als nicht-Deutsche(r) verpflichtet immer ein Ausweisdokument mit sich zu führen ?  ???

Wenn ja, wo ist dies gesetzlich oder als Verordnung geregelt.

Wenn nein, wie könnte sich meine Frau dann gegen solch eine Diskriminierung wehren ?


Soweit mir bekannt bin ich als Deutscher nicht verpflichtet mich überall und jederzeit ausweisen zu müssen.
Kennt jemand den Hintergrund für diese (vermutliche) Ungleichbehandlung ?

Vielen Dank u. viele Grüße
Georg

Titel: Re: Ist die Mitführung eines Ausweises Pflicht ?
Beitrag von AliceK am 24.05.2004 um 11:43:47
Hallo Georg,

da bist aber falsch informiert: Auch du bist verpflichtet, einen Ausweis - normalerweise deinen Personalausweis - bei dir zu tragen:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/persauswg/__1.html

Und wenn Deine Frau ihren Pass nicht immer rumtragen will, was ja bei Verlust mit sehr viel Aufwand verbunden ist: in der Praxis reicht es (so unsere Erfahrung) erst mal eine Kopie bei sich zu haben. Das Original kann sie wenn nötig ja immer noch vorlegen.

Gruß
Alice


Titel: Re: Ist die Mitführung eines Ausweises Pflicht ?
Beitrag von carlosCB am 24.05.2004 um 11:45:39
Hallo Georg,

selbstverständlich ist Deine Frau verpflichtet imm ein Ausweisdokument bei sich zu führen.
Passpflicht
Zitat:
Soweit mir bekannt bin ich als Deutscher nicht verpflichtet mich überall und jederzeit ausweisen zu müssen.  
Kennt jemand den Hintergrund für diese (vermutliche) Ungleichbehandlung ?


Du als Deutscher aber auch !!! :direc sonst ist es eine Owi.....

Titel: Re: Ist die Mitführung eines Ausweises Pflicht ?
Beitrag von Hartmut_Krentz am 24.05.2004 um 11:49:49
Hallo Georg,

wenn Ihr sonst keine Probleme habt?????
Wenn Du  eine voelliog normale Ausweiskontrolle
auch bei Auslaendern schon als Diskriminierung
empfindest mein lieber Mann..............

Titel: Re: Ist die Mitführung eines Ausweises Pflicht ?
Beitrag von Mick am 24.05.2004 um 12:15:52

schrieb am 24.05.2004 um 11:49:49:
Hallo Georg,

wenn Ihr sonst keine Probleme habt?????
Wenn Du  eine voelliog normale Ausweiskontrolle
auch bei Auslaendern schon als Diskriminierung
empfindest mein lieber Mann..............


Hi Hartmut,
ich denke, mit der Diskriminierung meinte er die Möglichkeit, dass der Deutsche den Ausweis nicht mit sich führen muss, der Ausländer aber schon....


Zum Thema Mitführungspflicht:

Die Regelungen im Personalausweisgesetz stimmen in etwa mit den Regelungen in § 40 Abs. 1 AuslG überein. Danach gibt es eine Pflicht, den Ausweis/Pass auf Verlangen den Behörden vorzulegen etc. In keinen Vorschriften steht, dass man diese Unterlagen ständig mit sich führen muss. Wenn ich den Pass zu Hause habe, besitze ich einen solchen. Wenn ich dann bei einer Kontrolle angebe, dieser Pass ist bei mir zu Hause, ich bin gerne bereit, diesen unverzüglich vorzulegen, komme ich allen Verpflichtungen nach.

Gebt mal bei Google "Personalausweis Mitführungspflicht" ein. Da findet sich einiges.

Titel: Re: Ist die Mitführung eines Ausweises Pflicht ?
Beitrag von eishennig am 24.05.2004 um 14:58:46
Die Antworten wurden zu einem neuen Thema verschoben (Klick hier..)

Verschoben von: Mick.

Titel: Re: Ist die Mitführung eines Ausweises Pflicht ?
Beitrag von telecafe am 04.07.2004 um 13:50:48
Also ich stimme da voll zu .

Wir haben in Deutschland eine Ausweispflicht aber keine Mitführungspflicht, man muss sichnur ausweisen können. Egal wie und wo .  [pol=pol_koll.gif]



gruss
anwar

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