Zitat:Hallo Doc,
auch was den Straftatbestand angeht, ist es möglich, dass nur einer bestraft wird, denn hier ist Vorsatz gefordert - wenn also der Ehegatte in der Annahme, eine Ehe führen zu wollen, geheiratet hat und nur der andere andere Absichten hatte, wollte er ja keine falschen Angaben machen. Bei drei Jahren Beziehung - wie schlecht auch immer - halte ich das sowieso für zweifelhaft, inwieweit da von Scheinehe auszugehen sein kann.
Anne
Hallo Anne,
bzgl. des Vorsatzes gebe ich Dir sehrwohl Recht.
Aber ich gebe dabei folgendes zu bedenken:
Zitat:[...]Die Ehefrau spielte ihm Liebe vor und begann nach der Heirat ein anderes Leben als es der gehörnte Ehemann erwartet hat. [...] Die Ausländerin hat mittlerweile sich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ergaunert.
Als es zur unbefristeten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (i.d.R.) nach 3 Jahren gekommen ist, dürfte der Ehemann auch dazu befragt worden sein, ob die eheliche Lebensgemeinschaft fortbestehen wird. Darin dürften dann bereits 2 unwahre Angaben enthalten sein:
- die eheliche Lebensgemeinschaft besteht gar nicht
- die eheliche Lebensgemeinschaft soll auch nicht fortgesetzt werden
Aber das wäre dann wohl allzu
einzelfallbezogen, was in diesem Forum nicht zu einer Lösung reichen kann.
Bzgl. der 3 Jahre:
Ich hatte schon Fälle, da haben beide an der Sache solange weitergelogen, bis die/der Ausländer/in eingebürgert war.
Doc :-D