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Heiraten - wie gehts? (Gelesen: 5.691 mal)
at0mic
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21.05.2004 um 21:14:10
 
hallo,

also, ich habe meine peruanische freundin für 3 monate nach deutschland eingeladen (ve). wenn alles klappt wird sie im juli hierher kommen.

so, angenommen wir würden uns "am ende" dieser 3 monate entscheiden zu heiraten - was ist zu tun?
wer muss informiert werden, was muss beantragt werden, etc. ?
muss sie nach 3 monaten unbedingt wieder zurück, oder ist das mit einer geplanten hochzeit erstmal hinfällig?

über tips und infos würde ich mich freuen, da ich absoluter neuling mit dem thema bin.

thx tom
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Mick
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Antwort #1 - 21.05.2004 um 21:29:57
 
Zitat:
hallo,

also, ich habe meine peruanische freundin für 3 monate nach deutschland eingeladen (ve). wenn alles klappt wird sie im juli hierher kommen.

so, angenommen wir würden uns "am ende" dieser 3 monate entscheiden zu heiraten - was ist zu tun?
wer muss informiert werden, was muss beantragt werden, etc. ?
muss sie nach 3 monaten unbedingt wieder zurück, oder ist das mit einer geplanten hochzeit erstmal hinfällig?

über tips und infos würde ich mich freuen, da ich absoluter neuling mit dem thema bin.

thx tom



Hi Tom,
ein Besuchsvisum kann nicht zum Zwecke der Eheschließung verlängert werden (Versagungsgrund des
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 AuslG
). Ggf. könnte eine Duldung erteilt werden, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht. Das ist aber erst dann der Fall, wenn alle Papiere vorliegen (in der erforderlichen Form), damit die Ehe geschlossen werden kann, bzw. damit die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beantragt werden kann.

Ihr müsst also schwer damit rechnen, dass es am Ende der drei Monate nach Hause geht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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at0mic
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Antwort #2 - 21.05.2004 um 22:06:50
 
Zitat:
Das ist aber erst dann der Fall, wenn alle Papiere vorliegen (in der erforderlichen Form), damit die Ehe geschlossen werden kann, bzw. damit die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beantragt werden kann.


danke für die schnelle antwort!
welche papiere wären das und was entspricht der erforderlichen form?

wenn wir heiraten wollen (wenn), dann wäre es aber irgendwie quatsch nochmal zurück zu fliegen und dann wieder hierher - kostet ja auch etwas geld Zwinkernd
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Mick
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Antwort #3 - 21.05.2004 um 22:12:17
 
Zitat:
danke für die schnelle antwort!
welche papiere wären das und was entspricht der erforderlichen form?

wenn wir heiraten wollen (wenn), dann wäre es aber irgendwie quatsch nochmal zurück zu fliegen und dann wieder hierher - kostet ja auch etwas geld Zwinkernd



Hi,
welche Papiere Ihr konkret benötigt, könntest Du ja mal mit Deinem Standesamt besprechen. Und ich würde die Papiere vor der Einreise besorgen und darüber nachdenken, ein Visum zur Eheschließung zu beantragen. Kann Ärger und Kosten sparen.

Lies auch noch mal in den Foren nach. Das Thema wird öfters besprochen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Hartmut_Krentz
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Antwort #4 - 22.05.2004 um 11:01:41
 
Aus eigener "leidvoller" Erfahrung kann ich Mick
hier nur zustimmen, wenn Ihr eh vorhabt zu heiraten
dann mach gleich Naegel mit Koepfen und lasse die
erforderlichen Papiere in Lima legalisieren zur
Deutschen Botschaft bringen. Du ersparst Euch so
ne Menge Aerger und Kosten.


Suerte!!!
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Hans
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Antwort #5 - 22.05.2004 um 14:22:27
 
Aus eigener Erfahrung weis ich, dass die jeweiligen Homepages der Botschaften, des Ausenministeriums und auch von OLGs ganz prima Informationsquellen sind.

Drück Dir die Daumen !
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Blaise
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Antwort #6 - 22.05.2004 um 16:20:21
 
Hallo,

bei einer Eheschließung von Peruanern in Deutschland sind vorzulegen:


  • gültiger Nationalpass

  • aktuelle Geburtsurkunde

  • aktuelle Familienstandsbescheinigung mit Wohnsitznachweis oder
    konsularische Bescheinigung der peruanischen Auslandsvertretung in Deutschland


Nicht deutschsprachige Urkunden sind mit Übersetzung vorzulegen (am besten von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer).
Die Peruanischen Urkunden müssen zuvor in Peru legalisiert werden.

Wenn die/der perunanische Verlobte schon mal verheiratet war, sind weitere Nachweise vorzulegen.

Am besten beim Standesamt nachfragen, welche Nachweise erforderlich sind.

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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at0mic
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Antwort #7 - 23.05.2004 um 10:38:22
 
danke für die tips!  :-D

werde mich dann mal beim standesamt erkundigen...
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #8 - 23.05.2004 um 10:42:29
 
Und solltest Du in einer Kleinstadt wohnen, bitte den Standesbeamten sich in der naechsten Grosstadt zu erkundigen. Nicht dass es Dir so wie mir geht, unser Standesbeamte war was binationale Ehen anging
voellig unerfahren und hat uns mehrere Male
falsch bzw. unvollstaendig informiert.
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Benjamin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 24.05.2004 um 02:12:36
 
Zitat:
hallo,

also, ich habe meine peruanische freundin für 3 monate nach deutschland eingeladen (ve). ...so, angenommen wir würden uns "am ende" dieser 3 monate entscheiden zu heiraten - was ist zu tun?
wer muss informiert werden, was muss beantragt werden, etc. ?

thx tom


Hallo Tom,

schau mal hier: http://portal.latinoportal.de/viewtopic.php?t=881

MfG

Ben
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at0mic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 26.05.2004 um 17:41:46
 
so, ich war jetzt auf dem standesamt und habe mich informiert!
also erstmal bin ich positiv überrascht, ich habe einen termin ausserhalb der üblichen bürozeiten bekommen, und mein gesprächspartner war sehr kompetent und sehr nett! da sage noch einer was zu unserem guten deutschen amt Zwinkernd
wirklich sehr dienstleistungsorientiert! glückwunsch!

also, diese informationen sind komunal zu sehen und können in anderen städten u. gemeinden natürlich differieren!

1. tatsächlich ist es mit einem touristenvisum 'normalerweise' nicht möglich in deutschland zu heiraten. hierfür wird ein visum zur familienzusammenführung benötigt.
...ausser man hat einen guten draht zur abh und die genehmigen es ausnahmsweise trotzdem...

2. ich als deutscher staatsbürger brauche zum heiraten: perso o. reisepass, aufenthaltsbescheinigung u. eine beglaubigte abschrift aus dem familienbuch der eltern.

3. die freundin aus peru braucht: reisepass (kein perso!), geburtsurkunde, ledigkeitsbescheinigung, wohnsitzbescheinigung u. das visum "nur zur eheschliessung" (oder eben den guten draht zur abh) Zwinkernd
diese dokumente müssen auf der dt. botschaft (lima) beglaubigt werden.

wenn dann alle papiere zusammen sind u. der standesbeamte gibt sein "GO", dann muss man alle dokumente ins deutsche übersetzen lassen u. kann einen heiratstermin ausmachen.

sollte die bessere hälfte nicht gut deutsch sprechen/verstehen muss ein dolmetscher bei der trauung dabei sein.

diese infos gelten bei einer heirat in deutschland.
drücke allen die daumen, dass alles so klappt wie ihr es euch wünscht!

cU tom
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Benjamin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 26.05.2004 um 17:56:10
 
Zitat:
2. ich als deutscher staatsbürger brauche zum heiraten: perso o. reisepass, aufenthaltsbescheinigung u. eine beglaubigte abschrift aus dem familienbuch der eltern.

cU tom


Was für eine Aufenthaltsbescheinigung braucht man denn als Deutscher?  :-D

MfG

Ben

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at0mic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 26.05.2004 um 18:17:13
 
...vom einwohnermeldeamt ne bescheinigung über den wohnsitz. so hab ich es verstanden.
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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 26.05.2004 um 21:45:26
 
Es gibt beim Einwohnermeldeamt eine Meldebescheinigung und eine Aufenthaltsbescheinigung.
Die aufenthaltsbescheinigung kostet 5 euro (kannst aber sagen, die wäre für eine Behörde und dann ist sie umsonst)
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Gruß &&CarlosCB
 
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at0mic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 31.10.2004 um 16:07:51
 
:blum ole, ole!  :blum
ladies and gentlemen !!
ich habe die freudige nachricht, dass ich seit 29.10.2004 mit meiner peruanischen freundin den bund der ehe geschlossen habe!  :happy:

letztendlich lief alles nach plan. nachdem alle papiere beim standesamt eingereicht waren und die eheschliessung angemeldet war, wurde das visum um einen weiteren monat verlängert, am ende dessen dann die trauung folgte.

anbei habe ich noch folgende frage: was ist nach der hochzeit zu beachten bzw. zu unternehmen, um die notwendigen schritte/bedingungen auf den ämtern/versicherungen zu erfüllen?

- familienversicherung bei der krankenkasse beantragen
- privathaftplicht ergänzen/erweitern
- befr. aufenthaltserlaubnis bei der abh beantragen
- anmelden bei der meldebehörde (wohnsitz)
- ?

kann ich eigentlich die original geburtsurkunde vom standesamt zurück verlangen? denn spätestens für das peruanische konsulat bräuchte ich das dokument wieder.

für infos bzw. (entgangene ) links wäre ich dankbar.

ich drücke allen die daumen, dass euer vorhaben gelingt!

grüsse tom
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kanzler3000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 01.11.2004 um 19:45:46
 
Zitat:
:blum ole, ole!  :blum
ladies and gentlemen !!
ich habe die freudige nachricht, dass ich seit 29.10.2004 mit meiner peruanischen freundin den bund der ehe geschlossen habe!  :happy:

letztendlich lief alles nach plan. nachdem alle papiere beim standesamt eingereicht waren und die eheschliessung angemeldet war, wurde das visum um einen weiteren monat verlängert, am ende dessen dann die trauung folgte.

anbei habe ich noch folgende frage: was ist nach der hochzeit zu beachten bzw. zu unternehmen, um die notwendigen schritte/bedingungen auf den ämtern/versicherungen zu erfüllen?

- familienversicherung bei der krankenkasse beantragen
- privathaftplicht ergänzen/erweitern
- befr. aufenthaltserlaubnis bei der abh beantragen
- anmelden bei der meldebehörde (wohnsitz)
- ?

kann ich eigentlich die original geburtsurkunde vom standesamt zurück verlangen? denn spätestens für das peruanische konsulat bräuchte ich das dokument wieder.

für infos bzw. (entgangene ) links wäre ich dankbar.

ich drücke allen die daumen, dass euer vorhaben gelingt!

grüsse tom




Meinen Glückwunsch !!

Meine Verlobte und ich haben Ähnliches vor; allerdings haben wir gleich ein Heiratsvisum beantragt. Das Ganze läuft jetzt und ich hoffe, dass sie Ende Dezember nach Deutschland kommen kann und wir dann etwas später auch heiraten.

Dann können wir ja einen peruanischen Stammtisch machen... Zwinkernd
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Lil_L
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Antwort #16 - 02.11.2004 um 03:26:42
 
hey erstmal alles gute zur hochzeit und viel glück....  disco
wünsch euch alles gute für die zukunft....hoffe ich werde mit meinem freund(kommt von der elfenbeinküste) auch so viel glück haben  Zwinkernd papiere sind nämlich auch schon beim Standesamt abgegeben .....nochmals alles gute
bye Laura   :brrr
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ronny
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Antwort #17 - 02.11.2004 um 07:24:33
 
Zitat:
kann ich eigentlich die original geburtsurkunde vom standesamt zurück verlangen? denn spätestens für das peruanische konsulat bräuchte ich das dokument wieder.


Hallo Tom,

ich hatte die kleine Frage übersehen. Zunächst mal menen Glückwunsch zur Eheschließung (Möge die Macht mit Dir sein... Zwinkernd

Der Standesbeamte soll von "nicht  jederzeit wieder zu beschaffenden Urkunden" eine beglaubigte Abschrift für seine Akten anlegen, so der Text der Verwaltungsvorschrift (Dienstanweisung für Standesbeamte).
Gleichzeitig heißt es, dass Urkunden dann zurückzugeben sind wenn sie nicht ausdrücklich zur Vorlage beim Standesamt bestimmt sind(§ 47 DA).

Ich denke dass das bei einer Heiratsurkunde der Fall ist, und der Standesbeamte das auch beherzigt.

Alles Gute
Ronny

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #18 - 02.11.2004 um 08:51:01
 
vielen dank für die glückwünsche!

ich werde euch später berichten wie es auf der abh, bürger- und standesamt gelaufen ist.
kostet bestimmt wieder ein paar nerven, aber ich hab zeit - ich hab urlaub Zwinkernd

grüsse tom
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Antwort #19 - 02.11.2004 um 09:47:05
 
Zitat:
anbei habe ich noch folgende frage: was ist nach der hochzeit zu beachten bzw. zu unternehmen, um die notwendigen schritte/bedingungen auf den ämtern/versicherungen zu erfüllen?

- familienversicherung bei der krankenkasse beantragen
- privathaftplicht ergänzen/erweitern
- befr. aufenthaltserlaubnis bei der abh beantragen
- anmelden bei der meldebehörde (wohnsitz)
- ?


Glückwünsche auch von mir! Und noch zwei Hinweise:

1) Du mußt erst zur Meldebehörde gehen und dann zur ABH.
2) Die Änderung der Lohnsteuerkarte nicht vergessen.

Abu

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peku
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Antwort #20 - 02.11.2004 um 10:30:28
 
hallo,so ne ganz unwichtige Nebensache noch:

beim Arbeitsamt die Arbeitserlaubniss beantragen,für deutschverheiratete  unbefristet/unbeschränkt also ohne Auflagen.Das geht recht schnell je nach arbeitsaamt kannt du drauf warten.

Pass;Meldenachweis und Eheurkunde genügen.

Für den fall der Arbeitsaaufnahme ist die Meldung zur Familienversicherung nicht mehr nötig.

gruss peku und  [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]
willkommen in Deutschland



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Antwort #21 - 02.11.2004 um 18:39:22
 
@abu: danke, die reihenfolge war genau richtig!
@peku: danke, werde ich berücksichtigen - arbeitsamt ist morgen dran Zwinkernd

so, wir haben heute alle ämter abgeklappert. die original geburtsurkunde u. übersetzung gab es auf dem standesamt problemlos zurück Smiley

was mich nur sehr verwundert hat: für die aufenthaltsgenehmigung meiner frau wollte man auf der abh wieder (wie zum antrag für die einladung) 3 gehaltszettel und den mietvertrag sehen!?
ist das normal?
zumal die aufenthaltsgenehmigung zunächst 'nur' für ein jahr gilt und dann wieder verlängert werden muss.
nächstes jahr wollen die dann wieder den ganzen 'quatsch' sehen...

als nächstes kommt jetzt das arbeitsamt und das peruanische konsulat (zwecks namensänderung im pass) an die reihe.
weiss jemand, ob es über das arbeitsamt auch deutschkurse gibt?

ich halte euch auf dem laufenden.
viele grüsse tom
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Antwort #22 - 04.11.2004 um 20:13:54
 
Zitat:
weiss jemand, ob es über das arbeitsamt auch deutschkurse gibt?


Hi,

wenn Deine Frau als arbeitssuchend gemeldet ist, gibt es, jedenfalls in NRW, 50 % Rabatt bei der VHS auf die Kursgebühr.

Herzlichen Glückwunsch noch nachträglich .

Reyhan
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Antwort #23 - 07.11.2004 um 21:51:09
 
danke für die info! werde mich morgen mal erkundigen. wir müssen für die arbeitsgenehmigung wieder zur abh und danach zu arbeitsamt...

sie besucht schon eine deutschkurs auf der vhs - leider ist die lehrerin regelmässig schlecht vorbereitet.
werde mich in der nächsten unterrichtseinheit mal persönlich davon überzeugen.
von daher müssten mehr wie 50% rausspringen Zwinkernd
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