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Heiraten - wie gehts? (Gelesen: 5.739 mal)
kanzler3000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 01.11.2004 um 19:45:46
 
Zitat:
:blum ole, ole!  :blum
ladies and gentlemen !!
ich habe die freudige nachricht, dass ich seit 29.10.2004 mit meiner peruanischen freundin den bund der ehe geschlossen habe!  :happy:

letztendlich lief alles nach plan. nachdem alle papiere beim standesamt eingereicht waren und die eheschliessung angemeldet war, wurde das visum um einen weiteren monat verlängert, am ende dessen dann die trauung folgte.

anbei habe ich noch folgende frage: was ist nach der hochzeit zu beachten bzw. zu unternehmen, um die notwendigen schritte/bedingungen auf den ämtern/versicherungen zu erfüllen?

- familienversicherung bei der krankenkasse beantragen
- privathaftplicht ergänzen/erweitern
- befr. aufenthaltserlaubnis bei der abh beantragen
- anmelden bei der meldebehörde (wohnsitz)
- ?

kann ich eigentlich die original geburtsurkunde vom standesamt zurück verlangen? denn spätestens für das peruanische konsulat bräuchte ich das dokument wieder.

für infos bzw. (entgangene ) links wäre ich dankbar.

ich drücke allen die daumen, dass euer vorhaben gelingt!

grüsse tom




Meinen Glückwunsch !!

Meine Verlobte und ich haben Ähnliches vor; allerdings haben wir gleich ein Heiratsvisum beantragt. Das Ganze läuft jetzt und ich hoffe, dass sie Ende Dezember nach Deutschland kommen kann und wir dann etwas später auch heiraten.

Dann können wir ja einen peruanischen Stammtisch machen... Zwinkernd
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Lil_L
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hey wazz up?


Beiträge: 16
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #16 - 02.11.2004 um 03:26:42
 
hey erstmal alles gute zur hochzeit und viel glück....  disco
wünsch euch alles gute für die zukunft....hoffe ich werde mit meinem freund(kommt von der elfenbeinküste) auch so viel glück haben  Zwinkernd papiere sind nämlich auch schon beim Standesamt abgegeben .....nochmals alles gute
bye Laura   :brrr
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Lil_L 206789448 germany_f_1982  
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 02.11.2004 um 07:24:33
 
Zitat:
kann ich eigentlich die original geburtsurkunde vom standesamt zurück verlangen? denn spätestens für das peruanische konsulat bräuchte ich das dokument wieder.


Hallo Tom,

ich hatte die kleine Frage übersehen. Zunächst mal menen Glückwunsch zur Eheschließung (Möge die Macht mit Dir sein... Zwinkernd

Der Standesbeamte soll von "nicht  jederzeit wieder zu beschaffenden Urkunden" eine beglaubigte Abschrift für seine Akten anlegen, so der Text der Verwaltungsvorschrift (Dienstanweisung für Standesbeamte).
Gleichzeitig heißt es, dass Urkunden dann zurückzugeben sind wenn sie nicht ausdrücklich zur Vorlage beim Standesamt bestimmt sind(§ 47 DA).

Ich denke dass das bei einer Heiratsurkunde der Fall ist, und der Standesbeamte das auch beherzigt.

Alles Gute
Ronny

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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at0mic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 02.11.2004 um 08:51:01
 
vielen dank für die glückwünsche!

ich werde euch später berichten wie es auf der abh, bürger- und standesamt gelaufen ist.
kostet bestimmt wieder ein paar nerven, aber ich hab zeit - ich hab urlaub Zwinkernd

grüsse tom
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #19 - 02.11.2004 um 09:47:05
 
Zitat:
anbei habe ich noch folgende frage: was ist nach der hochzeit zu beachten bzw. zu unternehmen, um die notwendigen schritte/bedingungen auf den ämtern/versicherungen zu erfüllen?

- familienversicherung bei der krankenkasse beantragen
- privathaftplicht ergänzen/erweitern
- befr. aufenthaltserlaubnis bei der abh beantragen
- anmelden bei der meldebehörde (wohnsitz)
- ?


Glückwünsche auch von mir! Und noch zwei Hinweise:

1) Du mußt erst zur Meldebehörde gehen und dann zur ABH.
2) Die Änderung der Lohnsteuerkarte nicht vergessen.

Abu

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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #20 - 02.11.2004 um 10:30:28
 
hallo,so ne ganz unwichtige Nebensache noch:

beim Arbeitsamt die Arbeitserlaubniss beantragen,für deutschverheiratete  unbefristet/unbeschränkt also ohne Auflagen.Das geht recht schnell je nach arbeitsaamt kannt du drauf warten.

Pass;Meldenachweis und Eheurkunde genügen.

Für den fall der Arbeitsaaufnahme ist die Meldung zur Familienversicherung nicht mehr nötig.

gruss peku und  [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]
willkommen in Deutschland



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at0mic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 02.11.2004 um 18:39:22
 
@abu: danke, die reihenfolge war genau richtig!
@peku: danke, werde ich berücksichtigen - arbeitsamt ist morgen dran Zwinkernd

so, wir haben heute alle ämter abgeklappert. die original geburtsurkunde u. übersetzung gab es auf dem standesamt problemlos zurück Smiley

was mich nur sehr verwundert hat: für die aufenthaltsgenehmigung meiner frau wollte man auf der abh wieder (wie zum antrag für die einladung) 3 gehaltszettel und den mietvertrag sehen!?
ist das normal?
zumal die aufenthaltsgenehmigung zunächst 'nur' für ein jahr gilt und dann wieder verlängert werden muss.
nächstes jahr wollen die dann wieder den ganzen 'quatsch' sehen...

als nächstes kommt jetzt das arbeitsamt und das peruanische konsulat (zwecks namensänderung im pass) an die reihe.
weiss jemand, ob es über das arbeitsamt auch deutschkurse gibt?

ich halte euch auf dem laufenden.
viele grüsse tom
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Reyhan
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Antwort #22 - 04.11.2004 um 20:13:54
 
Zitat:
weiss jemand, ob es über das arbeitsamt auch deutschkurse gibt?


Hi,

wenn Deine Frau als arbeitssuchend gemeldet ist, gibt es, jedenfalls in NRW, 50 % Rabatt bei der VHS auf die Kursgebühr.

Herzlichen Glückwunsch noch nachträglich .

Reyhan
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at0mic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 07.11.2004 um 21:51:09
 
danke für die info! werde mich morgen mal erkundigen. wir müssen für die arbeitsgenehmigung wieder zur abh und danach zu arbeitsamt...

sie besucht schon eine deutschkurs auf der vhs - leider ist die lehrerin regelmässig schlecht vorbereitet.
werde mich in der nächsten unterrichtseinheit mal persönlich davon überzeugen.
von daher müssten mehr wie 50% rausspringen Zwinkernd
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