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Papierbeschaffung in Indien wg. Heirat (Gelesen: 2.285 mal)
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07.11.2004 um 13:18:01
 
Hm...Weiß garnicht recht, wie anfangen. Aaaalso, ein Freund von mir (Deutscher) ist nach 3-4 Jahren Indienaufenthalt wieder nach Deutschland gekommen, lebt hier nun seit ca. 3 Monaten, hat eine kleine Wohnung + Sozialhilfe und das Problem, wie er seine indische Frau (+Neugeborenem Kind) nach Deutschland kriegt. Da die Deutsche Botschaft in Indien seine Heiratspapiere (Hochzeit war in Indien) aus bislang unerfindlichen Gründen für nichtig erklärt hat, ist der neue Plan, hier einfach nochmal zu heiraten. Was dazu an Papieren benötigt wird, ist relativ klar, dennoch gibt es hier einige Fragen... Vielleicht hat jemand Antworten?

1) Seine Frau muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben (so schreibt das Standesamt). Was ist das genau und muss sie das hier tun oder in Indien?
2) Mein Kumpel hat z.Z. keine Arbeit... Kann das Probleme geben?
3) Es wird eine Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes der Frau verlangt... Wie ist denn da der Weg: Muss sie vor der Hochzeit ihren Wohnsitz hier in Deutschland anmelden - darf sie das überhaupt? Welchen Status hat sie, wenn sie hier aus dem Flugzeug steigt?
4) Sie braucht eine Geburtsurkunde, ist in Indien vermutlich nicht registriert (wuchs auf der Strasse auf), kann aber weder lesen noch schreiben - welche Wege gibt es, damit sie schnell und unkompliziert die richtigen Papiere bekommt?
5) Wozu wird die "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" gebraucht? (Was ist das überhaupt...?) öhm
6) Hat jemand ne Ahnung wie das mit dem Kind läuft?
Braucht das auch einen Reisepass, auch wenn es gerade erst geboren ist? Braucht es sonstige Dokumente?
7) Und zu guter Letzt: Wie läuft das mit Übersetzungen? Wie lange geht sowas hier? Gibt es Fristen, bis wann geheiratet sein muss?

So. 'Ne harte Nuss + viele Fragen, ich weiss. Aber wenn Ihr mir ein paar Antworten habt, freu ich mich! Eure Hilfe hilft mir zu helfen! Vielen Dank, Euer Sozialtyp   :bx
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ronny
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Antwort #1 - 07.11.2004 um 13:44:19
 
Zitat:
Und zu guter Letzt: Wie läuft das mit Übersetzungen? Wie lange geht sowas hier?


Hi,

mit der letzten Frage zuerst. Ausländische Urkunden dürfen zur Eheschließungnicht älter als sechs Monate sein, sie müssen von einem imInland zugelassenen der allgemein vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt sein. Welche zugelassen sind, erfährt man bei den Geschäftsstellen der Landgerichte.

Zitat:
Wozu wird die "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" gebraucht? (Was ist das überhaupt...?)


Ist hier in den  guck
FAQ´s
erläutert.
Da sind auch noch nützliche links zur Überprüfung der Urkunden. Hier hast Du auch noch einen zum OLG Stuttgart, welches ganz gut und vollständig die notwendigen Nachweise für das Befreiungsverfahren nennt

Zitat:
Gibt es Fristen, bis wann geheiratet sein muss?


Das wichtigste vorab, eine Einreise ohne Visum zur Eheschließung wird zu Problemen führen, da eine Verlängerung ned möglich ist und eigentlich ja auch geheiratetwerden soll.

Zitat:
Hat jemand ne Ahnung wie das mit dem Kind läuft?


Wenn er deutscher Staatsangehöriger ist, und eine nach deutschen Gesetzen wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt, wird das Kind auch deutsch. Könnte mir vorstellen, dass die deutschen Behörden mittlerweile einen DNA-Test verlangen, habe das jetzt schon verschiedentlich so gehört. Er könnte auch parallel zu dem sehr zeitaufwändigen Urkundenüberprüfungsverfahren eine Beurkundung der Geburt des Kindes beim Standesamt I in die Wegeleiten. Antrag wäre bei dr deutschen Botschaft zu stellen, wenn er bereits hier ist, beim Standesamt am Wohnort.

Viele Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 07.11.2004 um 13:56:52
 
@ronny:  meintest du: "dürfen  NICHT alter als 6 Monate sein????

gruss peku
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peku
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Antwort #3 - 07.11.2004 um 13:58:23
 
nochmal q ronny: jetzt ha eich den halben Fragesatz vergessen(ob ich wohl nicht ganz npchtern bin??)
also nochmlas:

meintest du wohl die Urkunden dürfen NICHT älter als 6 Monate sein oder die Apostille darf nicht älter als 6 Monate sein.???

gruss peku
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ronny
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Antwort #4 - 07.11.2004 um 14:04:09
 
Hallo Peku,

ich sags ja, wenn man ned ganz gesund ist, sollte man den Sabbel halten.  :anbet

Danke. Habe da eine Lücke vergessen. Zitat:
Eheschließung nicht älter als sechs Monate sein


Natürlich war gemeint, dass die Urkunden Nicht älter als sechs Monate sein dürfen. Sorry an alle. :anbet

Ronny
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Antwort #5 - 07.11.2004 um 14:16:36
 
hallo ronny,

klaro,.aber sag mal viel Urkunden sind doch automatisch älter als 6 Monate und deswegen trotzdem gültig.Zb Mein Staatsangehörigkeitsausweis z. b. ist 5 jahre gültig.
Andere Urkunden sind doch schon so alt (geb.Urkunden)dass doch nur eine Abschrift davon noch "neu" zu erstellen ist.???

Anderseits dauern oftmals die Verfahren beim deustchen Standesamt und sodann den Botschaften mit der visumerteilung so lange das bis zum Ehetermin mehr als 6 Monate vorbei sind. wie ist es dann??

peku
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ronny
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Antwort #6 - 07.11.2004 um 14:30:11
 
Zitat:
Anderseits dauern oftmals die Verfahren beim deustchen Standesamt und sodann den Botschaften mit der visumerteilung so lange das bis zum Ehetermin mehr als 6 Monate vorbei sind. wie ist es dann??


Ich denke mal von jeder grundsätzlichen Regel gibt es Ausnahmen,das hängt aber dann vom Einzelfall ab.

Zum Beispiel kann eine Heiratsurkunde von März heute schon "erledigt" sein wegen einer Eheaufhebung, oder?

Zitat:
Andere Urkunden sind doch schon so alt (geb.Urkunden)dass doch nur eine Abschrift davon noch "neu" zu erstellen ist.


Von der Urkunde wird ja keine Abschrift gemacht, sondern vom Eintrag. Und der wird ständig fortgeschrieben, sei es bei Namensänderung, Adoption usw.. Deswegen kommen ja unter Umständen ganz andere Angaben in eine Urkunde (neu) als in die zum Zeitpunkt der Geburt erstellte. Daher auch die grundsätzliche Beschränkung auf sechs Monate, ggf. kämen auch kürzere Fristen in Betracht.

Grüße
Ronny
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Antwort #7 - 08.11.2004 um 10:36:09
 
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schau mal unter www.bdue.de -> datenbank. dort findest du ebenfalls beeidigte uebersetzer/dolmetscher.
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Antwort #8 - 08.11.2004 um 10:40:09
 
Zitat:
Da die Deutsche Botschaft in Indien seine Heiratspapiere (Hochzeit war in Indien) aus bislang unerfindlichen Gründen für nichtig erklärt hat, ist der neue Plan, hier einfach nochmal zu heiraten.
Vielleicht sollte man das noch einmal genauer recherchieren, bevor man versucht, ein 2. Mal zu heiratet. Je nachdem, was die Botschaft für Gründe hat, könnten diese nämlich auch eine Heirat in Deutschland umöglich machen.

Zitat:
1) Seine Frau muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben (so schreibt das Standesamt). Was ist das genau und muss sie das hier tun oder in Indien?

Ich nehme an, daß es hier um die Ledigkeit geht. Ich denke, es würde reichen, daß in D zu tun. Zur Not kann man es aber auch in Indien gegenüber der Deutschen Botschaft tun.

Zitat:
2) Mein Kumpel hat z.Z. keine Arbeit... Kann das Probleme geben?

Ja, aufgrund des Sozialhilfebezugs wird seine Frau/Verlobte wahrscheinlich kein Visum für die Heirat bekommen.

Zitat:
6) Hat jemand ne Ahnung wie das mit dem Kind läuft?Braucht das auch einen Reisepass, auch wenn es gerade erst geboren ist? Braucht es sonstige Dokumente?

Noch eine Ergänzungen zu Ronny's Ausführungen:
Falls die deutsche Staatsbürgerschaft des Kindes über eine Vaterschafterklärung erreicht wurde, könnte es vorteilhaft sein, statt des Heiratsvisums einen Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung der Mutter zu Ihrem deutschen Kind (was nach Deutschland umziehen soll) zu stellen. In dem Fall wäre nämlich der Sozialhilfebezug des Vaters irrelevant.

Abu
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