Ich bin Deutscher, habe bei meinem letzten Urlaub in Rio eine junge Brasilianerin kennen gelernt. Diese kam einige Monate später nach Deutschland, zu einem
näheren Kennenlernen. Als Positivstaatlerin natürlich ohne Visum.
Eine konkrete Heiratsabsicht (die ein Visum voraus-
gesetzt hätte) bestand damals noch nicht. Schließlich
kannten wir uns erst kurz.
Nach einem Monat beschlossen wir, zusammen zu bleiben und zu heiraten. Die Eheschließung erfolgte
2 Wochen später in Dänemark. Zurück in D, beantragte ich für meine Frau eine
AE.
Die
ABH erklärte, eine
AE ablehnen zu wollen, da die
Frau illegal eingereist sei (§ 8 AuslG). Die Frau müsse zurück nach Brasilien, und dort Antrag auf Familien-
zusammenführung stellen - das übliche.
Frage : Ist ihr das zuzumuten ? Ihr Rückflugticket
ist mittlerweile abgelaufen. Unsere Finanzen sind am
Ende, Geld für neue Flugtickets usw. usw. haben
wir nicht mehr.
Hat unser Grundgesetz (Art. 6), das Ehe und Familie
unter besonderen Schutz stellt, nicht höheren Wert
als blosse Formvorschriften ?
Nach $ 48
AuslG besteht auch besonderer Ausweisungs-schutz für mit Deutschen verheiratete Ausländer.
Besondere Ausweisungsgründe liegen nicht vor.
Sind ähnlich gelagerte Fälle bekannt, in denen
Ehegatten trotz bestehender Ehe mit einem deutschen
Partner diesem entrissen und abgeschoben worden
sind ? Wir leben in ehelicher Gemeinschaft zusammen, eine Scheinehe kann man uns beim besten Willen nicht unterstellen.
Gruss Carlos