Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung (Gelesen: 17.245 mal)
stefan71
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung
08.06.2004 um 23:14:06
 
Hallo!
Ich bin seit über drei Monaten mit einer Frau aus Usbekistan verheiratet. Nach der Heirat hat Sie die Dokumente auf Familienzusammenführung abgegeben.
Nach 2,5 Monaten hatten wir eine Befragung auf Scheinehe. Das ist nun schon über drei Wochen her. Habe ich das Recht auf eine Information über die Befragung? Die Deutsche Botschaft in Usbekistan verweigert mir jegliche Hilfe und Unterstützung. Auch meiner Frau werden keine Ergebnisse mitgeteilt. Dazu muss ich sagen, dass ich mich über eine Beamtin beschwert habe. Leider hat der Kollege die Beschwerde 1:1 weitergeleitet. Ich habe den Eindruck, dass der Antrag über 2,5 Monate unbearbeitet liegen geblieben ist. Ich weiss drei Monate sind noch keine Zeit, aber für frisch verheiratet ist es eine Ewigkeit. An wem kann ich mich wenden, der mich unterstützen könnte oder Informationen geben könnte.
Ich wäre über jeden Rat sehr dankbar, denn ich bin total ratlos.
Viele Grüße
Stefan   tippse
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Andreas78
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 219
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #1 - 08.06.2004 um 23:45:53
 
Zitat:
An wem kann ich mich wenden, der mich unterstützen könnte oder Informationen geben könnte. 
Ich wäre über jeden Rat sehr dankbar, denn ich bin total ratlos.


Ansprechpartner ist für Dich erst mal Deine Ausländerbehörde, die müsste  ??? Dir Auskunft über den Bearbeitungsstand des Visumantrags Deiner Verlobten geben, denn Du bist in dem Verwaltungsverfahren Beteiligter.

Das Visum wird nicht erteilt, bevor die ABH zugestimmt hat, das solltest Du erst mal klären, und woran es eventuell hängt. Die Zustimmung kann und wird normalerweise per Fax an die Botschaft geschickt. Dann ist noch mit 1-2 Wochen zu rechnen bis das Visum abgeholt werden kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
stefan71
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #2 - 10.06.2004 um 16:23:06
 
Vielen Dank für Deine Antwort. Die Zustimmung ist schon
am 21.05.2004 erfolgt. Also zwei Tage nach der Befragung über Scheinehe. Ich werde morgen gleich
nochmal in der Ausländerbehörde nachfragen. Es wäre wirklich schön, wenn die Botschaft es in 1-2 Wochen schaffen würde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kobi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #3 - 10.06.2004 um 21:18:41
 
Hallo Stefan,
Ich habe in Usbekistan geheiratet am 31.3.Meine Frau ist zur Botschaft und hat gfragt welche Unterlagen sie braucht.Sie braucht genau die gleichen,die ich brauchte hier fürs ehefähigkeitszeugnis.Die Botschaft in Taschkent,will für ihre ganzen Dokus eine Deutsche übersetzung haben.habe ihr diese jetzt geschickt.bin mal gespannt,was noch so kommt?Habt Ihr auch in Taschkent geheiratet?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
stefan71
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #4 - 11.06.2004 um 06:49:44
 
Hallo Kobi,

ja wir haben am 05.03.2004 in Taschkent geheiratet. Meine Frau hat die Dokumente am 12.03.2004 mit den Antrag auf Familienzusammenführung abgegeben. Ich würde mich beim Bundesverwaltungsamt in Köln informieren, ob es schon eine Fernschreibenummer(Aktennummer) gibt. Bei unserem Fall ist erst am Anfang Mai eine Nummer bekannt gewesen. Man kann davon ausgehen, dass über 2 Monate nichts gelaufen ist. Von der Deutschen Botschaft (
**Name, Vorname entfernt**
) haben wir keine Unterstützung bekommen. Was für einen Eindruck hast Du von dieser Dame? Am 06.05.2004 erfuhr ich dann, dass wir eine zeitgleiche Befragung über eine Scheinehe über uns ergehen lassen müssen. Die Befragung war am 19.05.2004. Seit diesem Zeitpunkt haben wir keine neuen Informationen. Die Botschaft sagte zu meiner Frau, dass Sie angerufen wird. Hast Du Deine Heiratsurkunde schon beglaubigen lassen. Du musst zum Standesamt, die für Dich einen Antrag stellen müssen. Die Deutsche Botschaft akzeptiert keine
Legalisierungen mehr. Es gibt ein Substitionsverfahrung zur Beglaubigung. Kosten zwischen 50,00 und 200,00 Euro. So wie ich es aus Deinen Zeilen lese, ist bei Euch auch noch nichts passiert. Wäre schön, wenn wir in Kontakt bleiben könnten. Viel Glück für Euch.



Bearbeitet von Mick weil:

Die Namen von Mitarbeitern der Behörde haben hier nix zu suchen. Ihr könnt Euch gerne über Kurzmitteilungen über Einzelpersonen diskutieren, aber nicht öffentlich. Danke für das Verständnis.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 11.06.2004 um 07:22:16 von Mick »  
 
IP gespeichert
 
Kobi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #5 - 13.06.2004 um 08:12:03
 
Hallo Stefan,
So wie ich das sehe,ist Deine Frau noch in Usbekistan?
Spricht Deine Frau Deutsch?Meine ist Deutsch -Russisch Übersetzerin.Vieleicht sollten unsere Frauen sich mal Kontaktieren?Dann habt Ihr im gleichen Zimmer geheiratet wie wir,bei der dicken Direktorin Smiley.
Schreib mir doch auf meine Emailadresse.andiwupp@aol.com
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
stefan71
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum für Familienzusammenführung
Antwort #6 - 11.06.2004 um 11:57:23
 
Hallo
war heute in der Ausländerbehörde. Der Beamte teilte mir mit, dass von der Ausländerbehörde am 21.05.2004
die Zustimmung an die Deutsche Botschaft in Taschkent
geschickt wurde. Es blockt wahrscheinlich die Botschaft. Für die Ausländerbehörde ist der Fall vorerst abgeschlossen und die können mir auch nicht mehr weiterhelfen.

Der Beamte sagte mir, dass wir erst nach 3 Monaten ein Recht haben eine Klage gegen Untätigkeit zu machen. Die 3 Monaten beginnen ab letztes Korrespondenzschreiben der Botschaft mit meiner Frau (Einladung zur Befragung).

Ausserdem machte mir der Beamte deutlich, dass ein Anwalt auch nichts erreichen kann und der Fall in dieser Zeit ruht. Das Auswärtige Amt ist genauso wenig kooperativ, wie die Deutsche Botschaft in Taschkent.

Ich weiss nicht mehr weiter und bin wirklich um jeden Rat dankbar. Wer kann mir eine Anlaufstelle nennen? Wer hat Erfahrungen in einem ähnlichen Fall?
Gruss, Stefan
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
cylber
Full Member
***
Offline




Beiträge: 82
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Familienzusammenführung
Antwort #7 - 11.06.2004 um 12:06:42
 
SOFORT eine E-Mail an das Außenministerium schicken in der Du Deinen Fall schilderst. motz   explo

Bei mir (uns) hat dies wahre Wunder gewirkt. Ruhig auch mal nachfragen ob das sein kann daß Deine Botschaft sich gegenüber Dir so verhält. Auch das zieht meistens.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
IP gespeichert
 
stefan71
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Familienzusammenführung
Antwort #8 - 11.06.2004 um 12:11:32
 
Vielen Dank für Deine Antwort.
-Hast Du eine bestimmte Ansprechperson und vielleicht die genaue Adresse oder auch eine e-mail im Aussenministerium?
- Kann ich als normaler Deutscher Staatsbürger an das Aussenministerium eine Beschwerde schicken?
-Sollte man per e-mail oder mit einem Brief an das Aussenministerium herantreten?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
cylber
Full Member
***
Offline




Beiträge: 82
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Familienzusammenführung
Antwort #9 - 11.06.2004 um 12:19:17
 
Hallo Stefan,

ich habe in meinem Fall eine E-Mail geschickt und den Sachverhalt geschildert. Dabei habe ich mir durchaus rausgenommen den Fall zu kommentieren   lachen sowie zu fragen ob dies sein könne.

Wie erwähnt, dies habe ich bereits 2x gemacht und jedes mal hat dies super funktioniert. Geh mal auf Google und gebe Außenministerium ein. Dann einfach eine Meldung hinschicken.

Noch einmal viel Glück
Zum Seitenanfang
  

Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
IP gespeichert
 
Anjalein
Expertin
****
Offline


Simpsons rule!


Beiträge: 106
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Familienzusammenführung
Antwort #10 - 11.06.2004 um 18:31:17
 
Der google-Tipp ist nicht so klasse, da Du dann auf den österreichischen Seiten landest....

Das deutsche Aussenministerium heisst Auswärtiges Amt, www.diplo.de.
Du wendest Dich am besten an den Bürgerservice : buergerservice@auswaertiges-amt.de

Meine Meinung: dann wird mal wieder eine von zigtausenden Akten aus dem Stapel gezogen und eher bearbeitet - während die anderen  geduldig warten.
Augenrollen
Zum Seitenanfang
  

Seize the day.
 
IP gespeichert
 
Uwe
Ex-Mitglied
*


I love YaBB 1G - SP1!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Familienzusammenführung
Antwort #11 - 11.06.2004 um 21:47:39
 
Ein Visum zur Familienzusammenführung geht von der ABH über das Bundesverwaltungsamt an die Botschaft.

Ruf beim Bundesverwaltungsamt an und Du hast das Ausgangsdatum -Bundesverwaltungsamt an die Botschaft.

Keine Angst vor dem Bundesverwaltungsamt. Das sind sehr nette und hilfsbereite Leute.

Gruß

Uwe
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
stefan71
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ablehnung des Antrages auf Familienzusammenführung
Antwort #12 - 14.06.2004 um 19:10:25
 
Hallo!

Ich habe heute die Nachricht bekommen, dass der Antrag auf Familienzusammenführung von der Deutschen Botschaft, Taschkent (Usbekistan) abgelehnt wurde. Wer kann mir bei folgenden Fragen weiterhelfen?

1.) Wie gross ist die Chance bei Einspruch, dass das
     Familienvisum doch noch genehmigt wird?

2.) Wer weiss für mich einen guten Anwalt?

3.) Wie lange dauert es, wenn ich durch einen Anwalt
     Einspruch einlegen lasse?

4.) Was muss in der Vollmacht meiner Frau stehen, dass
     ich in Deutschland klagen kann?

5.) Muss die Vollmacht durch einen Notar beglaubigt
     werden und vielleicht noch legalisiert werden?

6.) Muss die Vollmacht in Original vorliegen, oder genügt
     ein e-mail oder ein Fax?

7.) Habe ich anderweitig noch Chancen, ausser Anwalt,
     wie z.B. Veröffentlichung, oder andere
     Organisationen?

Ich wäre auch mal wieder sehr dankbar für gute Tipps.

Viele Grüße, Stefan
cry: cry: cry:
Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt
Schockiert/Erstauntm Schockiert/Erstauntm Schockiert/Erstauntm
explo explo explo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #13 - 14.06.2004 um 20:17:08
 
Oh, oh,

die Ablehnung des Visums kann nur bedeuten, dass ein Anspruch auf Familienzusammenführung nicht besteht bzw. als solcher nicht anerkannt wird. Das kann zum einen an den Dokumenten, zum anderen an der tatsächlichen Absicht nach § 17 (1) AuslG liegen.

Die Botschaft ist in ihrer Entscheidung nicht an das gewöhnlicher Verwaltungsverfahren gebunden (
§ 66 (2) AuslG
) und braucht keine Begründung für die Versagung des Visums erteilen.

Eine Beschwerde (Remonstration) beim auswärtigen Amt bleibt der Visumantragstellerin vorbehalten. Eine Vollmacht könnte zwischen formlos bis förmlich ausfallen. Das Optimum wäre eine Erklärung zu Protokoll der deutschen Botschaft.

Doc  Zwinkernd

Nachtrag:
Bitte nicht böse auffassen, nur als Hinweis:
Sollte es sich als versuchte "Scheinehe" herausgestellt haben, dann sollten die Füße still gehalten werden, denn der hier lebende Ehepartner könnte wegen einer Straftat nach
§ 92 (2) 2 AuslG
angezeigt werden.
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Olaf36
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #14 - 14.06.2004 um 20:27:49
 
das ist ja unglaublich...ich dachte es besteht ein Anspruch auf ein Visum zur Familienzusammenführung. Ich bin etwas geschockt über diese Tatsache.Halt uns auf den Laufenden, Setfan.Ich drücke Dir alle Daumen. Wie kann denn so was angehen?!...

ich will ja  nicht in Stammtischdiskussionen verfallen, aber wenn ich wieder gestern in "Spiegel-TV" gesehen habe, welche ausländischen "Mitbürger" hier herumlaufen und eben nicht ausgewiesen werden...DA WIRD MIR SCHLECHT!!!da kann ich mich nicht mehr beruhigen...da könnte ich ausflippen. Das ist ungerecht!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema