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Verfestigung des Aufenthaltsrechts (Gelesen: 3.213 mal)
Hartmut_Krentz
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Verfestigung des Aufenthaltsrechts
17.05.2004 um 09:04:35
 
Hallo und Guten Morgen,

meine Frau(Kubanerin) seit dem 14.11.03 mit mir
Deutschem Staatsbuerger verheiratet hat eine
Deutsche AE fuer 6 Monate bis September 2004.
Da ich meinen Lebensmittelpunkt z.Zt. in Spanien
habe, haben wir hier eine EU AE beantragt diese
wird in den naechsten 2 Wochen fuer 2 bzw. 3 Jahre
erteilt (Spanien)
Inwieweit kann diese EU AE spaeter wenn wir beide
evtl, nach Deutschland zurueckkehren zur
Verfestigung des Aufenthaltsrechts  dienen???



Danke und Gruesse

Hartmut
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Antoine
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Antwort #1 - 17.05.2004 um 19:19:11
 
Nach derzeitiger Rechtslage meines Wissens überhaupt nicht - es sei denn, der Aufenthalt in Spanien erstreckt sich über mindestens fünf Jahre.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #2 - 17.05.2004 um 19:23:47
 
Ich denke,

Auslandsaufenthalte sind nur bedingt anrechnungsfähig!

Doc  ???
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Hartmut_Krentz
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Antwort #3 - 18.05.2004 um 08:17:16
 
Hallo,

und Danke!!  Hatte ich so aehnlich auch aus den
Vorschriften herausgelesen. Na dann auf ein Neues
problematisch wird es nur wenn ich 2006 in ein Nicht
EU Land muss, aber mittlerweile gehen "meine" AHB
und ich sehr mitfuehlend miteinander um und wie sagt man so schoen: "Wo ein Wille ist, findet man auch ein
Gebuesch"



Saludos

Hartmut
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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #4 - 18.05.2004 um 08:31:46
 
Hallo Hartmut,

mein Hinweis bezog sich auf das europäische Recht (insbesondere Richtlinie 2003/109/EG). Der Aufenthalt im Gastland verfestigt sich nach fünf Jahren für Drittstaatsangehörigen, die dann wiederum - mit ein paar Einschränkungen - innerhalb der EU die Grundfreiheiten (Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, ...) in Anspruch nehmen dürfen.

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_016/l_01620040123de00440053.pd...

Die Richtlinie muss zwar erst bis Anfang 2006 umgesetzt werden. In Deinem Fall wäre dies jedoch ohne Bedeutung, da die fünf Jahre sowie erst 2009 erfüllt wären.

Eine Verfestigung nach deutschem Recht ist dies natürlich nicht.

Antoine
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #5 - 18.05.2004 um 08:39:33
 
Hallo Antoine,

schon ne komplizierte Materie!!!!! Aber bis das aktuell
wird fliesst noch viel Wasser den Rhein herunter, und eine Loesung gibt es immer. Wie sagt man in Cuba:

Hay mas tiempo que vida!!

uebersetzt: man hat mehr Zeit als Leben


Gruesse

Hartmut
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