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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verfestigung des Aufenthaltsrechts https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1084773875 Beitrag begonnen von Hartmut_Krentz am 17.05.2004 um 09:04:35 |
Titel: Verfestigung des Aufenthaltsrechts Beitrag von Hartmut_Krentz am 17.05.2004 um 09:04:35
Hallo und Guten Morgen,
meine Frau(Kubanerin) seit dem 14.11.03 mit mir Deutschem Staatsbuerger verheiratet hat eine Deutsche AE fuer 6 Monate bis September 2004. Da ich meinen Lebensmittelpunkt z.Zt. in Spanien habe, haben wir hier eine EU AE beantragt diese wird in den naechsten 2 Wochen fuer 2 bzw. 3 Jahre erteilt (Spanien) Inwieweit kann diese EU AE spaeter wenn wir beide evtl, nach Deutschland zurueckkehren zur Verfestigung des Aufenthaltsrechts dienen??? Danke und Gruesse Hartmut |
Titel: Re: Verfestigung des Aufenthaltsrechts Beitrag von Antoine am 17.05.2004 um 19:19:11
Nach derzeitiger Rechtslage meines Wissens überhaupt nicht - es sei denn, der Aufenthalt in Spanien erstreckt sich über mindestens fünf Jahre.
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Titel: Re: Verfestigung des Aufenthaltsrechts Beitrag von Doc am 17.05.2004 um 19:23:47
Ich denke,
Auslandsaufenthalte sind nur bedingt anrechnungsfähig! Doc ??? |
Titel: Re: Verfestigung des Aufenthaltsrechts Beitrag von Hartmut_Krentz am 18.05.2004 um 08:17:16
Hallo,
und Danke!! Hatte ich so aehnlich auch aus den Vorschriften herausgelesen. Na dann auf ein Neues problematisch wird es nur wenn ich 2006 in ein Nicht EU Land muss, aber mittlerweile gehen "meine" AHB und ich sehr mitfuehlend miteinander um und wie sagt man so schoen: "Wo ein Wille ist, findet man auch ein Gebuesch" Saludos Hartmut |
Titel: Re: Verfestigung des Aufenthaltsrechts Beitrag von Antoine am 18.05.2004 um 08:31:46
Hallo Hartmut,
mein Hinweis bezog sich auf das europäische Recht (insbesondere Richtlinie 2003/109/EG). Der Aufenthalt im Gastland verfestigt sich nach fünf Jahren für Drittstaatsangehörigen, die dann wiederum - mit ein paar Einschränkungen - innerhalb der EU die Grundfreiheiten (Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, ...) in Anspruch nehmen dürfen. http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_016/l_01620040123de00440053.pdf Die Richtlinie muss zwar erst bis Anfang 2006 umgesetzt werden. In Deinem Fall wäre dies jedoch ohne Bedeutung, da die fünf Jahre sowie erst 2009 erfüllt wären. Eine Verfestigung nach deutschem Recht ist dies natürlich nicht. Antoine |
Titel: Re: Verfestigung des Aufenthaltsrechts Beitrag von Hartmut_Krentz am 18.05.2004 um 08:39:33
Hallo Antoine,
schon ne komplizierte Materie!!!!! Aber bis das aktuell wird fliesst noch viel Wasser den Rhein herunter, und eine Loesung gibt es immer. Wie sagt man in Cuba: Hay mas tiempo que vida!! uebersetzt: man hat mehr Zeit als Leben Gruesse Hartmut |
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