hallo,
habe noch etwas zu den SicherheitsAnfragen gefunden im:
Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten Professor Dr. Michael Ronellenfitsch
vorgelegt zum 31. Dezember 2003
gemäß § 30 des Hessischen Datenschutzgesetzes vom 7. Januar 1999
http://www.datenschutz.hessen.de/Tb32/K06P01.htm>
Das Hessische Ministerium des Innern hat durch Erlass vom 9. Juli 2003 die Vorschrift dergestalt konkretisiert, dass bei bestimmten Staatsangehörigen vor der Ersterteilung oder Verlängerung befristeter Aufenthaltsgenehmigungen Anfragen an das LfV und das LKA zu erfolgen haben. Vor der Erteilung unbefristeter Aufenthaltserlaubnisse und Aufenthaltsberechtigungen sind bei allen Staatsangehörigen derartige Anfragen zu stellen.
Nach unseren Feststellungen verfährt die Ausländerbehörde zwar entsprechend den Vorgaben des Erlasses, in keinem der Fälle wurden jedoch Erkenntnisse an die Ausländerbehörde übermittelt. Deshalb konnten wir uns kein Bild von den tatsächlichen Sachverhalten machen, die unter § 8 Abs. 1 Nr. 5
AuslG subsumiert werden.
Da die Polizeibehörden auf Grund anderer Vorschriften (§ 76 Abs. 4
AuslG, § 42 Abs. 1 Anordnung über die Mitteilung in Strafsachen [MiStra]) schon zur Übermittlung bestimmter Erkenntnisse verpflichtet sind, stellt sich die Frage, ob eine erneute Anfrage an das LKA überhaupt ein Mehr an Informationen bringen kann. Hierzu hat sich das Hessische Ministerium des Innern noch nicht abschließend geäußert.
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Die herkunftsländer könnten die der VwVAuslG sein oder die der hessischen (noch 2002 kassierten) Rasterfahndung:
Afghanistan Ägypten Algerien
Äthiopien Bahrein Bangladesch
Dubai Eritrea Indonesien
Irak Iran Israel
Jemen Jordanien Kuwait
Libanon Libyen Marokko
Mauretanien Oman Pakistan
Palästina Saudi Arabien Somalia
Sudan Syrien Tunesien
Vereinigte Arabische Emirate
+ bestimmte Staatenlose
kommt da irgendwas bei heraus? oder ist das Bürokratie im Leerlauf?
ich bin ja prinzipiell durchaus für Sicherheitsanfragen, aber hier wird das doch ad absurdum geführt! so schafft man keine sicherheit, das ist doch kontraproduktiv im wahrsten Sinne des wortes!
da ist ja die hamburger weisung vergleichsweise produktiv, zumindest in dem sinne dass zahlreiche Sicherheitsfragebögen hergestellt und ausgefüllt werden...
voller zweifel:
eishennig