Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
familienzusammenführung (Gelesen: 1.643 mal)
melaniemichou
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag familienzusammenführung
13.05.2004 um 22:37:09
 
hallo ,   

inzwischen habe ich wirklich fesstellen müssen, das ihr jungs und mädls hier richtig was draufhabt und mir schon ohne nachfrage einiges beantworten konntet.

jetzt wird es aber dringend.

am samstag, 15.05.2004, fliegen meine zukünftige frau und ich nach kamerun um zu heiraten. ich bin deutscher und meine zukünftige kommt aus kamerun.
sie ist im movember 2002 als au pair nach deutschland gekommen. seit einem halben jahr lebt/wohnt sie nun bei mir. wir haben bis jetzt immer ein schreiben von der ausländerbehörde erhalten, das sie sich in der BRD aufhalten darf. 
nachdem jetzt endlich meine scheidung durch ist, haben wir uns schlau gemacht, wie wir in deutschland heiraten können. dies ist aber mit mehr kosten verbunden als die hochzeit in kamerun.
das schriftstück, das zum aufenthalt in der BRD berechtigt läuft zum 18.05.2004 aus. wir haben uns also kurzfristig entschlossen in kamerun zu heiraten.

jetzt habe ich gerade auf der homepage der deutschen botschaft in kamerun nachgelesen, welche papiere sie für den antrag auf familienzusammenführung haben wollen.

1) Heiratsurkunde
2) Pässe von beiden Ehepartnern
3) Meldebestätigung aus Deutschland
4) Arbeitsbescheinigung
5) Einkommensnachweis
6) Wohnungsnachweis (Wohnung in Deutschland

( im original nachzulesen unter: http://www.jaunde.diplo.de/de/botschaft/textseite.html )

heiratsurkunde und pässe ist ja ganz normal.
das ich aufgrund §23AuslG keinen einkommensnachweis benötige, habe ich gerade bei euch nachlesen können.
was ist aber mit den anderen punkten?
wie soll ich mich auf der deutschen botschaft verhalten ?

habt ihr vieleicht einen rat, empfehlung oder $   ?

übrigens, momentan bin ich zwar arbeitslos, kann aber jederzeit auf jemanden zurückgreifen, der für meine frau bürgen würde.

morgen möchte ich nochmal aufs ausländeramt um vieleicht schon im vorfeld einiges abzuklären.

wäre schön, wenn sich einige von euch kurzfristig melden könnten, das ich morgen keinen fehler machen.

danke euch.

dieter
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: familienzusammenführung
Antwort #1 - 13.05.2004 um 22:44:53
 
Hi Dieter,

Arbeitsnachweis und Wohnungsnachweis brauchst Du aus dem gleichen Grunde nicht, wie das Einkommen. Eben weil § 23 Abs. 1 Nr. 1 nur auf § 17 Abs. 1, nicht Abs. 2, verweist.

Wohnung könnte allenfalls dafür verlangt werden, damit ein Nachweis dafür vorliegt, dass keine Obdachlosigkeit droht. Halte ich aber für überzogen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema