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Antrag auf Aufenthaltsgenemigung (Gelesen: 7.493 mal)
Sabine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf Aufenthaltsgenemigung
09.05.2004 um 13:47:01
 
Mein Mann ist  jetzt seit Dezember 2003  bei mir in der BRD. wir beantragten im Januar  schon die Aufenthaltsgenemigung, und bis zum heutigen Tag fehlt immer noch das Polizeiliche Führungszeugniss welches dieABH beantragt hatt um den Aufenthalt für drei Jahre zu genemigen. Er ist Türkicher staatsbürger) meine Frage hat vieleicht einer von euch eine ähnliche erfahrung gemacht und kann mir sagen  wie lange diese Sache noch dauern kann?? Schockiert/Erstaunt Oder ist es vieleicht sogar vom gesetzgeber  vorgeschrieben wie lange die  Damen und Herren von der ABH sich dafür zeit lassen dürfen.?? tippse
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Ralf
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Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 09.05.2004 um 14:01:35
 
Hallo!
Das Führungszeugnis (nicht "polizeiliches", die Polizei hat damit nichts zu tun) ist normalerweise spätestens nach 3-4 Wochen bei der anfragenden Stelle. Hier dürfte allerdings der "Auszug aus dem Bundeszentralregister" gemeint sein (gleiche Bearbeitungsdauer). In dringenden Fällen kann die Dienststelle die notwendigen Infos auch telefonisch oder per Fax einholen.

Nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts soll über einen Antrag spätestens nach 3 Monaten entschieden sein, sollte dies nicht möglich sein, sollen dem Antragsteller die Hinderungsgründe und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer mitgeteilt werden.


Am Rande: was ist der Sinn der Umfrage oben?
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...
 
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #2 - 09.05.2004 um 14:11:13
 
Hallo Sabine,

das finde ich seltsam, dass die ABH ein pol. Führungszeugnis verlangt, wenn Dein Mann vorher in der Türkei gelebt hat. Oder war er früher schon einmal für längere Zeit in D? Wenn nein kann ja im pol. Führungszeugnis gar nichts eingetragen sein ...

Mein Mann (auch Türke), der bereits in D war, als wir heirateten, brauchte kein Führungszeugnis. Zumindest ist uns nicht bekannt, dass die ABH eines für ihn beantragt hatte.

Mit was für einer Genehmigung ist Dein Mann jetzt hier? Duldung? AE für 1 Jahr? Als Ehemann einer Deutschen steht ihm auf jeden Fall eine AE zu.

Liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Nicator
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #3 - 09.05.2004 um 14:47:31
 
Zitat:
Mein Mann ist  jetzt seit Dezember 2003  bei mir in der BRD. wir beantragten im Januar  schon die Aufenthaltsgenemigung, und bis zum heutigen Tag fehlt immer noch das Polizeiliche Führungszeugniss welches dieABH beantragt hatt um den Aufenthalt für drei Jahre zu genemigen. Er ist Türkicher staatsbürger) meine Frage hat vieleicht einer von euch eine ähnliche erfahrung gemacht und kann mir sagen  wie lange diese Sache noch dauern kann?? Schockiert/Erstaunt Oder ist es vieleicht sogar vom gesetzgeber  vorgeschrieben wie lange die  Damen und Herren von der ABH sich dafür zeit lassen dürfen.?? tippse



Hallo Sabine!

Da Du von einer Verlängerung bzw. Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung um/für drei Jahre sprichst, gehe ich davon aus, dass Du eine deutsche Staatsangehörige bist, Sozialhilfe nicht bezogen wird und es sich um eine Verlängerung/Erteilung der befristeten Aufenthaltserlaubnis handelt.
Allerdings ist es mir in diesem Fall dann völlig schleierhaft, warum die für Euch zuständige ABH einen Auszug aus dem Bundeszentralregidter anfordert. Dies ist nämlich nicht erforderlich!
Ansonsten hat ramaol völlig recht. Innerhalb von vier Wochen ist der Auszug aus dem Bundeszentralregister immer da!
Vielleicht fragst Du am besten mal bei Eurer Ausländerbehörde nach, warum der BZR-Auszug angefordert worden ist.
Auch mich würde es allerdings darüberhinaus interessieren, was die obige Umfrage soll?

Grüsse

Nicator
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 09.05.2004 um 22:38:30
 
Sabine hat die Umfrage versehentlich eingefügt   Smiley und mich gebeten, sie zu entfernen, was ich getan habe. War offensichtlich so nich sinnvoll   cry:
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Hobolobo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 09.05.2004 um 23:04:28
 
Hallo Sabine !

Ich könnte mir vorstellen, dass die ABH nicht den Bundeszentralregisterauszug angefordert, sondern vielleicht eine Nachfrage beim Staatsschutz gestellt hat.

Die dauern auch nach meinen Kenntnisstand im Einzelfall verdammt lange.

Allerdings gebe ich Ramaol völlig recht, zumindest die Hinderungsgründe und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer hätte man euch inzwischen von der ABH schon mitteilen sollen.

Ciao  tippse
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Mir01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.05.2004 um 11:44:47
 
Hallo Sabine,
ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht. Mein Mann (Tunesier) ist Mitte Februar eingereist, nachdem wir im Dez. in Tun. geheiratet haben. Er hat dann eine vorläufige AE bekommen (für 3 Monate), da die ABH auch ein Führungszeugnis anforderte (sie wollten mir zu dem Zeitpunkt jedoch keine Info geben, was überprüft werden soll).

Ich hab dann 4 Wochen später mal angerufen, und es war noch keine Antwort da. Man hat mich gleich gebeten doch erst wieder in 4 Wochen anzurufen. Das hab ich dann getan, und da alles in Ordnung war, hat er die 1jährige AE rückwirkend zum Einreisedatum erhalten.

Jetzt sollen wir im Dezember schon wieder den Antrag auf Verlängerung stellen, da dann wieder so ein Führungszeugnis angefordert wird. Was weiß ich...... ??? ??? ???
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Gerdle
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 11.05.2004 um 12:28:07
 
Hallo Sabine,

vor Erteilung der unbefr. AE meiner Frau, hatte "unsere" ABH auch ein Führungszeugnis angefordert!
Aber, bei der ersten AE ?!?  Griesgrämig

Gerd.
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #8 - 11.05.2004 um 12:39:50
 
Soweit ich weiss wird dieses grundsaetzlich
angefordert in Spanien muss sogar eins aus dem
Herkunftsland vorgelegt werden welches ja nicht immer
so ganz einfach zu beschaffen ist.
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Nicator
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ABH-Mitarb.: Asyl,allg.
Ausländerrecht, Einbürger.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #9 - 11.05.2004 um 13:23:01
 
Zitat:
Hallo Sabine,

vor Erteilung der unbefr. AE meiner Frau, hatte "unsere" ABH auch ein Führungszeugnis angefordert!
Aber, bei der ersten AE ?!?  Griesgrämig

Gerd.


Hallo Gerd!

Vor der Erteilung der unbefristeten AE wird eigentlich auch immer ein Führungszeugnis angefordert.
Vor der ersten Erteilung einer befristeten AE bzw. der Verlängerung einer befristeten AE ist zumindestens die Anforderung eines Führungszeugnisses wohl eher unüblich bzw. nicht notwendig!

Grüsse

Nicator
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Mir01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 11.05.2004 um 15:43:27
 
@All,
ist ja sehr interessant. Uns wurde gesagt, dass würde seit letzten August bundeseinheitlich so gemacht werden.

Allerdings kenn ich schon wieder 2 Beispiele, wo es nicht so war, wo die AE sofort erteilt wurde, sogar gleich auf 3 Jahre. Ich versteh immer nicht, nach welchen Kriterien entschieden wird und dann auch noch so unterschiedlich.

Unsere ABH ist auch sehr kurz angebunden. Du kriegst kaum was raus aus den Mitarbeitern, nur das nötigste. Du musst alles erfragen und kriegst auch keinerlei Hinweise oder Tipps oder Hilfestellungen..... :sauer:
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 11.05.2004 um 17:37:44
 
Hallo euch allen,

die Vermutung von hobolobo finde ich sehr interessant!
Das wäre dann also eine Abfrage nach dem neuen §64a Abs.2 Auslg (seit terrorismusbekämpfungsgesetz).
Die Liste der betroffenen Herkunftsländer ist ja geheim, in der bundesweiten VwV unveröffentlicht,
es sollen jedoch ca. 22 sein und die Türkei soll NICHT dabei sein. Schily soll aus aussenpolitischen Gründen davor zurückgeschreckt sein, gegen Expertenrat. Tunesien ist garantiert dabei.

in einigen Bundesländern sind für diese Abfragen Weisungen für "Sicherheitsbefragungen" ergangen, in Bayern, Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt. Vielleicht ja auch in Hessen.
Musstet ihr Fragen ähnlich wie hier beantworten?:
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/einwohner-zentralamt/servi...

andere Info:
http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/co/17379/1.html

http://www.taz.de/pt/2002/06/03/a0050.nf/text

Übrigens, nach 3 Monaten fruchtlosen nachfragens könnte vielleicht ein Gespräch mit dem Behördenleiter zum Thema Untätigkeitsklage angemessen sein.
aber wahrscheinlich ist es nur ein verschludertes Führungszeugnis.

Viel Glück,
eishennig
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 11.05.2004 um 18:24:47
 
Hallo nochmal,

habe gerade beim sonstigen Ausländerrecht diesen Post gelesen "Bearbeitungszeit unbefristete Aufenthaltserlaubnis":
>
Ich habe z. Zt. einen Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis für einen US-Amerikaner laufen, der seit ca. 5 Wochen bei der zuständigen Ausländerbehörde zur Prüfung nach dem Antiterrorgesetz liegt. 
Heute wurde uns gesagt, dass die Bearbeitungszeit für unbefristete Genehmigungen inzwischen bei 2-3 Monaten liegt u. dass alle Anträge - auch von EU-Bürgern - so lange geprüft werden.
Stimmt das? Uns kommt das sehr lang vor - gerade, wenn EU- oder US-Bürger betroffen sind.
>

schon wieder jemand aus hessen! die machen ihre Anfragen wohl ziemlich wahllos! 2-3 Monate Bearbeitung, und dann nach 1-2 Jahren nochmal? Haben die einen Personalbedarf bei Staatsschutz&co, den sie eindrucksvoll dokumentieren wollen, oder was?

noch ein link, wenns erlaubt ist, zu diesen sicherheitsbefragungen und asylberechtigten:
http://www.waechtler-kollegen.de/texte/e0403a.html

könnte es sein, dass diese Abfragen von den Länderweisungen verlangt werden, seit das Zuwanderungsgesetz kassiert wurde? Also noch vor August 2003?

erstaunt:
eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 12.05.2004 um 08:34:06
 
@ Eishenning,

meinem Mann wurden keine solchen Fragen gestellt. Uns wurde damals nur gesagt, er müsste von irgendwelchen Behörden überprüft werden. Man sagte uns nicht einmal von welcher Behörde und was überprüft werden sollte. Nach der Überprüfung war nur die Rede von einem Führungszeugnis. Wie gesagt, unsere ABH ist immer sehr kurz angebunden.
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sicherheitsabfragen - ABM?
Antwort #14 - 14.05.2004 um 12:06:28
 
hallo,

habe noch etwas zu den SicherheitsAnfragen gefunden im:

Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten Professor Dr. Michael Ronellenfitsch
vorgelegt zum 31. Dezember 2003
gemäß § 30 des Hessischen Datenschutzgesetzes vom 7. Januar 1999
http://www.datenschutz.hessen.de/Tb32/K06P01.htm

>
Das Hessische Ministerium des Innern hat durch Erlass vom 9. Juli 2003 die Vorschrift dergestalt konkretisiert, dass bei bestimmten Staatsangehörigen vor der Ersterteilung oder Verlängerung befristeter Aufenthaltsgenehmigungen Anfragen an das LfV und das LKA zu erfolgen haben. Vor der Erteilung unbefristeter Aufenthaltserlaubnisse und Aufenthaltsberechtigungen sind bei allen Staatsangehörigen derartige Anfragen zu stellen.

Nach unseren Feststellungen verfährt die Ausländerbehörde zwar entsprechend den Vorgaben des Erlasses, in keinem der Fälle wurden jedoch Erkenntnisse an die Ausländerbehörde übermittelt. Deshalb konnten wir uns kein Bild von den tatsächlichen Sachverhalten machen, die unter § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG subsumiert werden.

Da die Polizeibehörden auf Grund anderer Vorschriften (§ 76 Abs. 4 AuslG, § 42 Abs. 1 Anordnung über die Mitteilung in Strafsachen [MiStra]) schon zur Übermittlung bestimmter Erkenntnisse verpflichtet sind, stellt sich die Frage, ob eine erneute Anfrage an das LKA überhaupt ein Mehr an Informationen bringen kann. Hierzu hat sich das Hessische Ministerium des Innern noch nicht abschließend geäußert.
>

Die herkunftsländer könnten die der VwVAuslG sein oder die der hessischen (noch 2002 kassierten) Rasterfahndung:

Afghanistan Ägypten Algerien
Äthiopien Bahrein Bangladesch
Dubai Eritrea Indonesien
Irak Iran Israel
Jemen Jordanien Kuwait
Libanon Libyen Marokko
Mauretanien Oman Pakistan
Palästina Saudi Arabien Somalia
Sudan Syrien Tunesien
Vereinigte Arabische Emirate
+ bestimmte Staatenlose

kommt da irgendwas bei heraus? oder ist das Bürokratie im Leerlauf?
ich bin ja prinzipiell durchaus für Sicherheitsanfragen, aber hier wird das doch ad absurdum geführt! so schafft man keine sicherheit, das ist doch kontraproduktiv im wahrsten Sinne des wortes!

da ist ja die hamburger weisung vergleichsweise produktiv, zumindest in dem sinne dass zahlreiche Sicherheitsfragebögen hergestellt und ausgefüllt werden...

voller zweifel:
eishennig
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