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Hilfe wegen meiner Frau und Kind !!! (Gelesen: 9.696 mal)
sulawesi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hilfe wegen meiner Frau und Kind !!!
06.05.2004 um 10:36:31
 
Hallo liebe Leute.

Ich hoffe daß jemand mir/uns helfen kann oder guten Tips geben kann, was wir machen sollen.

Wir haben folgende Situation :

Ich werde am 04.juni in Moskau heiraten und wollen wir gleich einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.Das ist das kleinste Problem.Meine Frau ( seit über 10 Jahren geschieden ) lebt alleine mit ihrer 17 jahren alten Tochter, die krank ist. Das Kind hat ein sog. Episyndrom, eine Art von Epilepsie. Das Kind kann also nicht alleine "überleben"..nun habe ich erfahren, daß für das Kind eine "härtefallregelung" benutzt wird, weil sie älter ist als 16.

Nun wir haben Angst das evtl. die Ausländerbehörde die Familienzusammführung verweigert, aus welchen Grund auch immer...

Wie könnten wir "glaubhaft" darstellen bei der Antragstellung, daß meine Frau hier in BRD mit mir leben will und wir unbedingt das Kind hier haben wollen ?

Meine Frau kann von den behandelnden Arzt eine Bescheinigung besorgen, daß wäre kein Problem, aber hat jemand schon Erfahrungen oder Tips ?

Für jede Info wären wir seh dankbar !!!
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sulawesi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.05.2004 um 11:18:50
 
Zitat:
Hallo liebe Leute.

Ich hoffe daß jemand mir/uns helfen kann oder guten Tips geben kann, was wir machen sollen.

Wir haben folgende Situation :

Ich werde am 04.juni in Moskau heiraten und wollen wir gleich einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.Das ist das kleinste Problem.Meine Frau ( seit über 10 Jahren geschieden ) lebt alleine mit ihrer 17 jahren alten Tochter, die krank ist. Das Kind hat ein sog. Episyndrom, eine Art von Epilepsie. Das Kind kann also nicht alleine "überleben"..nun habe ich erfahren, daß für das Kind eine "härtefallregelung" benutzt wird, weil sie älter ist als 16.

Nun wir haben Angst das evtl. die Ausländerbehörde die Familienzusammführung verweigert, aus welchen Grund auch immer...

Wie könnten wir "glaubhaft" darstellen bei der Antragstellung, daß meine Frau hier in BRD mit mir leben will und wir unbedingt das Kind hier haben wollen ?

Meine Frau kann von den behandelnden Arzt eine Bescheinigung besorgen, daß wäre kein Problem, aber hat jemand schon Erfahrungen oder Tips ?

Für jede Info wären wir seh dankbar !!!


PS: Bin Deutscher
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BjoernSt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.05.2004 um 13:08:38
 
Also ob das Kind krank ist oder nicht, wird beim Antrag des Visums zur Familienzusammenführung wahrscheinlich keine Rolle spielen.
Ich denke mal, die einzige Chance, die ihr habt, ist, wenn du das Kind adoptierst, denn Familiennachzug kommt ja mit 17 eh nicht mehr in Frage.
Beeilt euch, besorgt die Papiere und stellt den Antrag auf Adoption, hoffentlich reicht die Zeit noch aus, denn wenn das Kind 18 ist, ist alles vorbei.
P.S. Adoption in Deutschland durchführen ist unproblematischer als in Rußland
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Mick
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Antwort #3 - 06.05.2004 um 13:25:07
 
Zitat:
Also ob das Kind krank ist oder nicht, wird beim Antrag des Visums zur Familienzusammenführung wahrscheinlich keine Rolle spielen.


Naja, gem. § 20 Abs. 4 Nr. 2 AuslG ist da schon was denkbar. Ich würde aussagekräftige Atteste mit zur Botschaft nehmen. Es wird eine Ermessenentscheidung getroffen, hier kann man das Ergebnis nicht vorher sehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ralf
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Antwort #4 - 06.05.2004 um 13:39:47
 
Zitat:
Beeilt euch, besorgt die Papiere und stellt den Antrag auf Adoption, hoffentlich reicht die Zeit noch aus, denn wenn das Kind 18 ist, ist alles vorbei.

Durch eine Adoption würde das Kind dann auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben (§ 6 StAG), siehe im Einbürgerungsforum.
Entscheidend dabei ist, dass der Adoptionsantrag gestellt wird, solange das Kind noch nicht 18 Jahre alt ist. Dann spielt es auch keine Rolle, wie lange das Adoptionsverfahren dauert.
Zudem muss die Adoption natürlich nach deutschen Gesetzen wirksam sein.
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BjoernSt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.05.2004 um 14:03:56
 
Das Problem ist nur, daß gerade bei einer Adoption sehr viele Papiere zu besorgen und zu legalisieren sind, dies nimmt ziemlich viel Zeit in Anspruch. Ohne die Vorlage aller Papiere nimmt nämlich der Adoptionsanwalt,den man braucht, den Antrag garnicht entgegen.
Also am Besten umgehend mit dem Thema beschäftigen, und Papiere besorgen.
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sulawesi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.05.2004 um 14:05:37
 
Tja die Frage ist, wo sollte am besten die Adoption durchgeführt werden ?
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sulawesi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 06.05.2004 um 14:20:07
 
Oder was meint Ihr was wäre besser.

1) Gleich die Adoption in Russland in Wege leiten, und mit dem Adoptionsantrag zu Botschaft gehen wo wir die Familienzusammführungsantrag für meine Frau machen.

2) Für das Kind keine FZV beantragen ( wegen Adoption )

3) Oder Abwarten was Ausländerbehörde sagt wegen dem Kind, dann weitermachen mit Adoption ? Kostet aber sehr viel zeit...
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BjoernSt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 06.05.2004 um 14:23:42
 
Kann ich nur aus eigener Erfahrung sprechen, billiger und schneller geht es in Deutschland.
Geh einfach mal zu einem Anwalt für Adoptionsrecht, und frage, welche Papiere ihr benötigt.
Da ihr ja jetzt sowieso heiraten wollt, könnt ihr diese gleich mitlegalisieren lassen.
Als Anmerkung, am Wichtigsten ist das Papier, daß der leibliche Vater der Adoption zustimmt, sollte er verschollen sein, braucht ihr vom russischen Gericht eine Verschollenheitserlärung, sowie vom Familienamt eine Erklärung, daß deine Frau ihren Sohn allein erzieht und versorgt.
Die Erlaubnis des Vaters und die Erziehungsbescheinigung brauchst du aber in jedem Fall, sonst darf das Kind eh nicht einreisen (auf Dauer).
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sulawesi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 06.05.2004 um 14:29:34
 
Wie lange dauert sowas hier ? ich meine bis das Kind einreisen kann ?

Die papiere können wir gleich in Moskau besorgen, bin ca 3 Wochen lang da, wegen Hochzeit und was machen am besten mit der FZV ? Für meine Frau sowieso klar und für das Kind ?
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BjoernSt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 06.05.2004 um 14:33:33
 
Ich bin zuerst mit meiner Frau allein nach Deutschland gekommen, danach haben wir dann ein Besuchsvisa für das Kind beantragt(sind wir nochmal hingefahren). Dann kam das Kind und wir haben die Adoption gleich begonnen, nach knapp 6 Monaten hatte er seinen deutschen Paß.
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sulawesi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 06.05.2004 um 14:36:06
 
Verstehe, ist sie auch Russland ? Wie alt war das Kind ?

naja unsere Kind ist krank....
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 06.05.2004 um 14:38:27
 
Ist die Adoption in Moskau komplizierter ? Was spricht dagegen ? was spricht dafür wenn man die Adoption in DE macht ?
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BjoernSt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 06.05.2004 um 14:39:39
 
Unser Sohn kam aus der Ukraine, aber von den Gesetzen her, nimmt sich das nicht, ist alles noch wie "früher". Als unser Sohn kam, wurde er einen Monat später 17 Jahre, hat die Zeit also auch ganz schön gedrückt.
Ich denke, daß die Krankheit bei der Adoption keine Rolle spielt, Hauptsache du bist gesund, da du ein ärztliches Attest von dir brauchst (kein Scherz)
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sulawesi
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Antwort #14 - 06.05.2004 um 14:47:05
 
Welche Unterlagen oder Dokumente müssen wir von den leiblichen Vater haben ?
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