Hallo Forumsteilnehmer,
wie bereits vielfach dargestellt (sowohl in diesem als auch im alten Forum [siehe Button oben]) bringen sich manche Personen durch falsche Angaben oder durch Vorspiegelung unwahrer oder unvollständiger Tatsachen in Schwierigkeiten, die sie gar nicht absehen konnten, als sie sich dazu haben hinreißen lassen.
Ich möchte an dieser Stelle auf eine Gefahr hinweisen, die vielleicht dem Einzelnen gar nicht so bewußt ist.
Es soll u.a. auch im Internet Hinwesie geben, die Scheinehe oder andere Möglichkeiten auszunutzen, um einem Ausländer ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen.
Eine Verurteilung nach § 92 (2) 2
AuslG hat für jeden der Teilnehmer an einer solchen Straftat eine Strafe zur Folge. Eine solche Strafe dürfte möglicherweise sogar für den Ersttäter nicht unter 90 Tagessätzen ausfallen. Damit wäre jener auch vorbestraft und verbaute sich nicht unerheblich seine Zukunft, insbesondere wenn er einen Arbeitgeber suchte, der ein polizeiliches Führungszeugnis verlangte.
Nicht selten müssen wir hier feststellen, dass Personen offensichtlich bereit sind, solche Risiken einzugehen. Diese Personen schaffen eine Rechtsgrundlage, in Zweifelsfällen eher von falschen als von wahren Angaben auszugehen, was die ehrlichen Menschen in Misskredit bringt.
Ich möchte daher darum bitten, hier nicht zu solchen Vorgehensweisen aufzufordern, dazu Hilfestellungen zu posten, Rat zur Verschleierung solcher Misstände zu erfragen oder Hinweise erlangen zu wollen, wie man/frau einen erschlichenen Aufenthalt auf unrechtmäßige Weise fortsetzen könnte.
Dieses Posting passte sowohl als auch in verschiedene andere Themenbereiche, aber ich habe es sehrwohl absichtlich hier eingestellt, weil es sich in der Mehrzahl der bekannt gewordenen Fälle um Familiennachzug handelte. Es ist auch kein führendes Thema, weil es ein immer fortwährendes aber differentes Problem sein wird.
Doc