Hallo Basa!
Deine Schwester kann nach meiner Meinung verdammt froh sein, dass lediglich die Duldung einbehalten wude.
Ich hätte in diesem, wie auch in jedem anderen Fall, den Standesbeamten angewiesen, sofort den Pass einzuziehen und ihn an die zuständige Ausländerbhörde zu schicken.
Ihrer gesetzlichen Verpflichtung gem. § 70
AuslG ist deine Schwester auf jeden Fall nicht nachgekommen.
Möglicherweise hat die zuständige
ABH ja tausende von Euro und viel Zeit aufgewendet, um ein gültiges Passersatzpapier für sie zu beschaffen und das alles völlig sinnloserweise! Den Frust der dortigen Mitarbeiter kann ich mir nun wirklich vorstellen.
Jetzt muss sie allerdings mit den Konsequenzen leben, die u.a. bedeuten können, dass die
ABH unverzüglich aufenthaltsbeendende Maßnahmen einleitet.
Sollte die Eheschließung allerdings vor einer möglichen Abschiebung stattfinden, könnte der Pass dann ja ggf. benutzt werden, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Wenn sie den Pass nun nicht sofort der
ABH vorlegt (Pässe verschwinden komischerweise extrem häufig auf der Fahrt vom Standesamt zur ABH
) , werden die bestimmt gem § 70 AuslG Zwangsmaßnahmen einleiten.
Zudem hat der Standesbeamte bestimmt auch eine Kopie der wichtigsten Seiten des Passes gemacht und die können dann ggf. benutzt werden ein Passersatzpapier zu erhalten!
Ciao