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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Duldung einbehalten wegen Passlosigkeit!
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Beitrag begonnen von basa am 04.05.2004 um 20:25:54

Titel: Duldung einbehalten wegen Passlosigkeit!
Beitrag von basa am 04.05.2004 um 20:25:54
Meiner Schwester wollte in Karlsruhe heiraten, sie hat dort im Standesamt ihren Pass vorgezeigt. Die leute vom Standesamt haben sich gewundert warum auf dem Pass die Aufenthaltsberechtigung nicht angeklebt sei (sie hat eine Duldung) und haben die Ausländerbehörde in Berlin, wo sie angemeldet ist, danach gefragt.

Dadurch hat die Behörde herausbekommen dass meine Schwester einen Pass besitzt und somit hat die Behörde ihre Duldung einbehalten. Sie muss innerhalb einer Woche ihren Pass vorlegen.

Meine Schwester befürchtet jedoch, wenn sie ihren Pass vorlegt sofot abgeschoben zu werden.

Wie schätzen sie Ihrer Meinung nach die Situation ein?
Was sollte meine Schwester machen?

Titel: Re: Duldung einbehalten wegen Passlosigkeit!
Beitrag von Doc am 04.05.2004 um 20:41:01

schrieb am 04.05.2004 um 20:25:54:
[...] Was sollte meine Schwester machen?


Hallo basa,

in einem solchen Fall zieht immer mein Steckenpferd:

§ 70 AuslG





Doc  [lachen=lachen.gif]

Titel: Re: Duldung einbehalten wegen Passlosigkeit!
Beitrag von Mick am 04.05.2004 um 20:54:05

schrieb am 04.05.2004 um 20:25:54:
Meiner Schwester wollte in Karlsruhe heiraten, sie hat dort im Standesamt ihren Pass vorgezeigt. Die leute vom Standesamt haben sich gewundert warum auf dem Pass die Aufenthaltsberechtigung nicht angeklebt sei (sie hat eine Duldung) und haben die Ausländerbehörde in Berlin, wo sie angemeldet ist, danach gefragt.

Dadurch hat die Behörde herausbekommen dass meine Schwester einen Pass besitzt und somit hat die Behörde ihre Duldung einbehalten. Sie muss innerhalb einer Woche ihren Pass vorlegen.

Meine Schwester befürchtet jedoch, wenn sie ihren Pass vorlegt sofot abgeschoben zu werden.

Wie schätzen sie Ihrer Meinung nach die Situation ein?
Was sollte meine Schwester machen?



Vielleicht sollte sie gleichzeitig ein Flugticket mitnehmen, um die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise zu zeigen. Anschließend empfehle ich ggf. die Beantragung eines Visums zur Eheschließung.

Im Übrigen hat Deine Schwester gewissermaßen Glück gehabt: Mittlerweile klappt die Kommunikation zwischen Standesämtern und Ausländerbehörden so gut, dass schonmal am Tag der Vorsprache beim Standesamt der Pass aufgrund eines Amtshilfeersuchens eingezogen wird. Sorry, aber ich bin kein Fan der Passunterdrückerei und anschließenden Jammerei, wenn bekannt wird, dass es einen Pass gibt.  :sauer:

Titel: Re: Duldung einbehalten wegen Passlosigkeit!
Beitrag von Hobolobo am 04.05.2004 um 21:03:14
Hallo Basa!

Deine Schwester kann nach meiner Meinung verdammt froh sein, dass lediglich die Duldung einbehalten wude.

Ich hätte in diesem, wie auch in jedem anderen Fall, den Standesbeamten angewiesen, sofort den Pass einzuziehen und ihn an die zuständige Ausländerbhörde zu schicken.

Ihrer gesetzlichen Verpflichtung gem. § 70 AuslG ist deine Schwester auf jeden Fall nicht nachgekommen.

Möglicherweise hat die zuständige ABH ja tausende von Euro und viel Zeit aufgewendet, um ein gültiges Passersatzpapier für sie zu beschaffen und das alles völlig sinnloserweise! Den Frust der dortigen  Mitarbeiter kann ich mir nun  wirklich vorstellen.

Jetzt muss sie allerdings mit den Konsequenzen leben, die u.a. bedeuten können, dass die ABH unverzüglich aufenthaltsbeendende Maßnahmen einleitet.

Sollte die Eheschließung allerdings vor einer möglichen Abschiebung stattfinden, könnte der Pass dann ja ggf. benutzt werden, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Wenn sie den Pass nun nicht sofort der ABH vorlegt (Pässe verschwinden komischerweise extrem häufig auf der Fahrt vom Standesamt zur ABH  ;-D) , werden die bestimmt gem § 70 AuslG  Zwangsmaßnahmen  einleiten.

Zudem hat der Standesbeamte bestimmt auch eine Kopie der wichtigsten Seiten des Passes gemacht und die können dann ggf. benutzt werden ein Passersatzpapier zu erhalten!

Ciao  [tipper=tipper.gif]

Titel: Re: Duldung einbehalten wegen Passlosigkeit!
Beitrag von basa am 04.05.2004 um 21:15:28
sie hat ihren pass ja nicht vorbehalten, sie hats erst kürzlich bekommen.

Wenn sie ihren Pass sofort bei der Ausländerbehörde abgegeben hätte, würde man ihren Pass einbehalten oder vieleicht würde man sie sofort abgeschieben und somit hätte sie nicht heiraten können.
Ihr gibt uns aber auch garkeine Möglichkeit...

Und sie sollten wissen dass eine Rück- und wieder einreise mit visum kein Spatziergang ist, es erfordert unheimlich viel Zeit, Geld, Kraft und Geduld und dazu sollte man sehr viel glück haben...

und deswegen ist es meiner Meinung nach sehr versändlich dass sie ihren Pass nicht sofort vorgelegt hat.


Und ich verstehe nicht warum ihr alle als einzige Lösung die Freiwillige Ausreise anbietet.  :cry:

Ich meine es ist uns ALLEN klar dass wir auch freiwillig D. verlassen können, wir hören das JEDES MAL bei der Ausländerbehörde......

Ich dachte hier sind Leute die versuchen Menschen zu helfen und ....
naja.....
keine Lust mehr zu schreiben...

Titel: Re: Duldung einbehalten wegen Passlosigkeit!
Beitrag von Doc am 04.05.2004 um 21:33:45
Sorry, ich kann es nur durch einen vagen Nebelschleier erkennen, aber ich erinnere mich, dass es möglicherweise ein Gesetz geben könnte, wonach der Ausländer verpflichtet wäre, seine Identität anhand von Personalpapieren nachzuweisen. Ich kann mich natürlich auch irren. Dann allerdings tut es mir leid.

Doc  ;)

Titel: Re: Duldung einbehalten wegen Passlosigkeit!
Beitrag von Janna am 05.05.2004 um 01:20:08
Hallo Basa,

ich kann Deinen Frust zwar schon nachvollziehen, schließlich läuft die Sache nicht so, wie Ihr es Euch wünscht, aber sieh es doch einmal von der anderen Seite:

Gerade Menschen, die sich nicht an die Gesetze halten, machen es den ehrlichen Menschen so schwer.

Du sprichst von "vielleicht würde man sie sofort abschieben" und "würde man ihren Pass einbehalten" und aus Angst davor, dass vielleicht etwas derartiges passiert, tut Ihr etwas Ungesetzliches.

Das finde ich nicht fair.

Hättet Ihr nicht mit dem Pass und zusammen mit dem zukünftigen Ehepartner Deiner Schwester zur Behörde gehen können und erklären können, dass Deine Schwester hier heiraten möchte? Dies hätte der Ehepartner an Ort und Stelle bestätigen können. Und wenn Euer Sachbearbeiter menschlich denkt und handelt - und ich gehe mal davon aus, dass der Großteil der Sachbearbeiter dies tut - hätte er bestimmt eine Lösung gefunden, die für Euch akzeptabel gewesen wäre.

Durch Euer Verhalten habt Ihr Euch selber nur das Leben schwer gemacht, denn jetzt besteht viel schneller der Verdacht, dass Ihr auch weiterhin probiert, Euch an den Gesetzen "vorbeizumogeln".

Helfen .... das heißt durchaus auch, dass man jemand anderem mal die (unangenehme) Wahrheit sagt. Auch wenn es weh tut. Langfristig gesehen, ist es meiner Meinung nach immer besser, bei der Wahrheit zu bleiben.

Ich hoffe, dass trotzdem alles gut für Euch ausgeht und kann Euch nur raten, den Behörden gegenüber absolut ehrlich zu sein. Lügen hören die Beamten tagtäglich schon genug ....

Liebe Grüße
Janna


Titel: Re: Duldung einbehalten wegen Passlosigkeit!
Beitrag von ramaol am 05.05.2004 um 01:33:25

schrieb am 04.05.2004 um 21:33:45:
Sorry, ich kann es nur durch einen vagen Nebelschleier erkennen, aber ich erinnere mich, dass es möglicherweise ein Gesetz geben könnte, wonach der Ausländer verpflichtet wäre, seine Identität anhand von Personalpapieren nachzuweisen. Ich kann mich natürlich auch irren. Dann allerdings tut es mir leid.

Doc  ;)

[beifall=beifall.gif]  [lachen=lachen.gif] Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.
Sorry, aber es ist nun mal so.
Das erinnert mich an den Fall, als vor einiger Zeit ein Asylberechtigter einen Heimatpass hervorzauberte, als es im Einbürgerungsverfahren Unstimmigkeiten mit seiner Identität gab. Zu dumm nur, dass in dem Pass neue Einreisestempel seines Heimatlandes waren.

Titel: Re: Duldung einbehalten wegen Passlosigkeit!
Beitrag von basa am 05.05.2004 um 12:53:36
@Janna,
hätte sie sich so verhalten wie du es hier erläutert hast, wäre meine schwester mit sicherheit (nicht nur vieleicht) abgeschoben worden, man wird nur einmal im leben abgeschoben, das darf man nicht so auf die leichte Schulter nehmen.

In so einer Lage muss man unheimlich viel wert darauf legen wie man vorgeht und ich kann mich nur wiederholen, sie hat den pass nicht vorenthalten, sie hat sich einfach dazu entschieden den neu erhaltenen pass dem standesamt vorzuzeigen und nicht sofort der Ausländerbehörde. Da der Pass mit Sicherheit einbehalten werden würde und somit würde ihr die Möglichkeit weggenommen werden zu heiraten...

also ich weiss nicht was daran nicht zu verstehen ist oder ungesetzlich ist....

Titel: Re: Duldung einbehalten wegen Passlosigkeit!
Beitrag von Marco_D. am 05.05.2004 um 13:39:48
Ungesetzlich= weil sie den Pass nicht "unverzüglich" sowie es im Gesetz steht, der Ausländerbehörde vorgelegt hat.

Mag vielleicht jetzt sarkastisch klingen, aber freiwillig ausreisen (was deiner Schwester möglich war und wohl auch noch ist) ist keine Abschiebung und nicht mit den üblichen Einreisesperren verbunden.

Und sowie es aussieht hat deine Schwester genau den falschen Weg gewählt.
Sofern ein Verhandeln mit der ABH nicht möglich gewesen wäre, wäre noch die Ausreise mit anschließender Beantragung des Eheschließungsvisum möglich gewesen.

Verstehen= Aus eurer Sicht kann ich es schon verstehen, um der aus eurer Sicht nur möglichen Abschiebung entgangen wäre. Die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise habt ihr wohl nicht gekannt.

Titel: Re: Duldung einbehalten wegen Passlosigkeit!
Beitrag von tinchen am 05.05.2004 um 13:58:07
Hallo,

also auch gesetzt den Fall, deine Schwester wird nicht vor der Eheschließung abgeschoben werden,könnte es sein, dass die ABH eine Strafanzeige gegen deine Schwester schreibt.Denn wenn der Pass vorgelegt worden wäre, wäre deine Schwester wahrscheinlich  schon nicht mehr hier. Sorry, aber die Möglichkeit besteht.

Titel: Woher willst Du das so genau wissen?
Beitrag von Janna am 05.05.2004 um 14:10:03
Hallo Basa,

woher willst Du das so genau wissen, dass sie mit Sicherheit abgeschoben worden wäre? Hattet Ihr etwas Schriftliches von der Ausländerbehörde in der Hand?

Es kommt mir eher so vor, als ob Ihr nicht verstehen wollt. Kann ich von Eurer Sicht zwar nachvollziehen, jedoch nicht gutheißen.

Es wäre wünschenswert, wenn alle Mitbürger, auch die ausländischen Menschen, sich an die deutschen Gesetze halten würden. Schließlich gibt es diese Gesetze nicht nur aus Spaß, sondern aus der Erfahrung der Vergangenheit und des Alltags.

Wenn Deine Schwester, wie Marco_D schreibt, gleich die freiwillige Ausreise angeboten hätte, wäre sie nicht abgeschoben worden. Und der Beamte hätte sie vermutlich auf die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise hingewiesen.

Auch eine Abschiebung kann man im Nachhinein zeitlich befristen lassen. Über zeitliche Befristung ist auch schon Einiges hier im Forum geschrieben worden.


Zitat:
sie hat den pass nicht vorenthalten, sie hat sich einfach dazu entschieden den neu erhaltenen pass dem standesamt vorzuzeigen und nicht sofort der Ausländerbehörde. . . .

also ich weiss nicht was daran nicht zu verstehen ist oder ungesetzlich ist....


Es ist schon immer wieder erstaunlich, wie meisterhaft es manche Leute probieren, Ungesetzliches "schön zu reden" ...  :-[  >:(

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: Duldung einbehalten wegen Passlosigkeit!
Beitrag von peku am 06.05.2004 um 18:54:22
hallo,
dieser ratschlag
Ich meine es ist uns ALLEN klar dass wir auch freiwillig D. verlassen können, wir hören das JEDES MAL bei der Ausländerbehörde......

war ein GUTER Ratschlag.Bei einer freiwilligen Ausreise auch wenn zuvor zb nur eine Duldung bestand besteht keine Einreisesperre und der Weg für eine Fam.Zussammenführung wäre optimal vorbereitet.

Willst du jedoch Ratschläge die über das gesetzlich vertretbA

Titel: Re: Duldung einbehalten wegen Passlosigkeit!
Beitrag von AStA am 07.05.2004 um 21:29:03
Eure Antworten mögen zwar juristisch korrekt sein, sind anscheinend jedoch trotzdem unbefriedigend. kann ich verstehen, dass in einer solchen frage viele menschen uneinsichtig sind. warum sollte man auch für viel geld ausreisen wollen, dann für viel geld ein leben in einem land aufbauen, in dem man nicht bleiben möchte, getrennt von den menschen die man liebt, um dann nach langer zeit wiederum für teuer geld wieder einzureisen?

Wenn die rechtlichen voraussetzungen in einem solchen fall beschissen ungerecht sind (und das sind sie doch, oder?) ist verstehe ich, das basa auf seinem standpunkt beharrt.

Titel: Re: Duldung einbehalten wegen Passlosigkeit!
Beitrag von Mick am 07.05.2004 um 21:57:02
In dieser Sache ist alles gesagt, die Diskussion über Sinn oder Unsinn bestehender Regelungen bitte ich im User-Forum fortzusetzen.

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