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Heirat mit Deutschen, Nachzug abgelehnt? (Gelesen: 3.781 mal)
Paul_Germany
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Tayo'y mag-otso-otso


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit Deutschen, Nachzug abgelehnt?
24.04.2004 um 01:47:52
 
Welche Gründe gibt es, ein Visum (Nachzug, Familienzusammenführung) bzw. AE für eine mit einem Deutschen verheiratete Ausländerin abzulehnen?

Speziell:   A) Unberechtigter Aufenthalt (Überschreitung der 3 Monate bei Besuchsvisum um 3 Monate) oder   B) Versuch, mit gefälschtem / gekauftem  Ehefähigkeitszeugnis zu heiraten?

Muß man angeben (für Nachzug / Familienzusammenführung), daß ein Verfahren läuft, aber es gibt noch kein Urteil? Im Visa-Antrag des Auswärtigen Amtes wird nur nach Vorstrafen gefragt, aber nicht nach eröffneten Verfahren.
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Hesekiel
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Beiträge: 77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 24.04.2004 um 17:09:02
 
Zitat:
Speziell:   
A) Unberechtigter Aufenthalt (Überschreitung der 3 Monate bei Besuchsvisum um 3 Monate) oder   
B) Versuch, mit gefälschtem / gekauftem  Ehefähigkeitszeugnis zu heiraten?

Muß man angeben (für Nachzug / Familienzusammenführung), daß ein Verfahren läuft, aber es gibt noch kein Urteil? Im Visa-Antrag des Auswärtigen Amtes wird nur nach Vorstrafen gefragt, aber nicht nach eröffneten Verfahren.


Fallkonstellationen von a) und b) laufen im Prinzip auf einen Ausweisungsgrund nach § 45 iVm § 46 Nr. 1 + 2 AuslG hinaus. Der Ausländerbehörde wird beim Vorliegen von Ausweisungsgründen ein bestimmtes Ermessen eröffnet (§ 23 III, 17 V AuslG) eröffnet. Andererseits wird sie berücksichtigen müssen, dass wohl keine Regelversagungsgründe vorliegen (zB. Verurteilung zu Haft ohne Bewährung, § 47) und daher den Rechtsverstößen bei einer Abwägung eher weniger Gewicht beigemessen werden.

Ich würde also die Fragen dahingehend beantworten, dass eine Ablehnung des Visum (nur) denkbar ist, wenn sehr krasse Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht vorliegen.

Zu dem Vordruck des Auswärtigen Amts muss dann wohl ein anhängiges Verfahen nicht angegeben werden, und sie werden auch den Ausweisungsgrund von § 46 Nr. 1 dann nicht ins Felde führen können. Wenn die Frau allerdings einreist und nach Ablauf des Visums (3 Mon.) werden die Fragen bei der Ausländerbehörde im Antragsvordruck gestellt, seid Ihr die gelackmeierten und es bietet sich daher auch aus Gründen der Art des Umgangs mit der Behörde und deren Mitarbeitern an, von vorn herein mit offenen Karten zu spielen.

Ciao, Andreas
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.04.2004 um 17:35:32
 
Wenn ich mir die beiden postings von "Paul_Germany" zusammen ansehe, werde ich da ein gewisses mulmiges Gefühl nicht los.

Was führst Du wirklich im Schilde, "Paul_Germany" ?
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Paul_Germany
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Tayo'y mag-otso-otso


Beiträge: 11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 24.04.2004 um 19:27:36
 
Hallo Davidovitsch

Ich bin froh daß ich dieses Forum gefunden habe. In den letzten 2 Jahren, seit meine Freundin und ich zusammen sind, haben sich bei uns und im Bekanntenkreis (bi-national) einige Fragen und Probleme angesammelt und die ich jetzt hier hoffentlich klären kann. Ich hab noch mehr auf Lager..  zum Beispiel wie in einem Land ohne Meldebehörde der Wohnsitz bescheinigt wird oder wie man in einem Land ohne Einkommensteuer die letzte Steuererklärung beantragt (wenn man zum Beispiel in einer Freizone in den Emiraten selbständig ist).

Ich führe nichts im Schilde, beim Lesen der Gesetze und Verordnungen und Vordrucke fallen mir nur jetzt wieder so viele Sachen ein, die ich hier fragen kann. Ein Teil davon betrifft mich selbst, dann schreibe ich konkret, anderes betrifft mich nicht und da frage ich mehr allgemein. Vieles lerne ich ja auch von alten Posts.

Dobroy wetscher, Gospodin Davidovitsch  8)
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.04.2004 um 10:47:53
 
Privjet, Cherr Paul,

danke für die rasche Klarstellung.

(übrigens schreibet man "guten Abend" auf russich "dobryj vetscher" - sorry  for correcting).

Weisst Du, es geschieht ja einiges auf dieser Welt. Und wenn jemand so "theoretisch" recht kniffelige Fragen stellt, kommt man schon mal auf Gedanken.

Ich denke, das Beste bei den von Dir angesprochenen Problemen ist, das eifach mal mit den zuständigen Behörden zu besprechen. Übrigens gibt es ja auch über Einkommen, das in den U.A.E. erzielt wird, üblicherweise ein Buchhaltung (als Nicht-U.A.E.-Bürger bist Du nach der Steuergesetzgebung der Emirate auch dann verpflichtet, wenn Du in einer Freizone lebst). Damit ist ein Einkommensnachweis schon mal möglich. Etc, etc.
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Paul_Germany
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Tayo'y mag-otso-otso


Beiträge: 11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.04.2004 um 17:36:05
 
Hallo Davidovitsch,

ich hab noch mal mit einem Freund geredet der eine Firma in der Freizone Dubai hat.  Die brauchen wirklich keine Buchhaltung. Keiner interessiert sich da für deinen Profit/Verlust, es gibt sowieso keine Steuern, weder für Einkommen noch Körperschaft, wenn man gerade keine Bank ist oder Öl fördert. Außerhalb der Freizonen ist es anders, da die Araber mindestens 51% an deiner Firma haben und natürlich wissen wollen wie es läuft.

Ein ähnliches Thema ist, wenn deutsche Arbeiter da sind und "versteuert" werden (=null) und die Araber stellen nur ungern Negativbescheide aus. Trödel ohne Ende, das deutsche Finanzamt gibt sich auch nicht mit englischen/arabischen Papieren zufrieden. War neulich im Handelsblatt, typische Bürokratenposse.

Oder Meldebescheinigung in den Emiraten. Dort hast du entweder Gewerbe (trade licence) oder ein Arbeitsvisum von der Firma. Kein Papier mit einer Adresse drauf, brauchst du auch nicht, die Post geht ins Fach, und die Polizei verhaftet dich auf Arbeit wenns nötig ist. Ohne Arbeit gibt es auch keine Aufenthaltserlaubnis über 4 Wochen. Unsere Botschaft weiß das alles sehr gut, die verlangen einen Brief vom Arbeitgeber wenn es um Visa geht. Aber stell dir mal ein Standesamt hier vor, die ja unbedingt eine "amtliche Meldebescheinigung mit Adresse" brauchen. Gibt es nicht, woher denn auch? Keinen Araber interessiert wo du da wohnst solange du zur Arbeit kommst.

Das waren nur mal so ein paar Beispiele... mein Freund heiratet übrigens in Dubai, katholisch! Standesamt gibt es da nicht, der Priester in St. Mary's reicht aus.

Aber es gibt auch kompliziertere Länder als Deutschland. In Kanada fragen die dich nach einem poliz. Führungszeugnis. Von allen Ländern wo du länger als 6 Monate warst! Jetzt denke mal an die Leute die im Ausland auf Montage sind und jedes Jahr umziehen. Aber das will ich hier nicht so laut sagen, sonst hört das noch einer und in Deutschland führen wir das auch ein, zur Terrorismusbekämpfung!
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