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Ehegattennachzug,Problem:nicht erwerbstätig (Gelesen: 8.630 mal)
Bila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.04.2004 um 22:20:16
 
Hallo,

ich habe vor 2 Monaten geheiratet und mein Ehemann lebt noch im Kosovo. Ich habe mein Studium abgeschlossen und bin derzeit arbeitssuchend. Meine Frage lautet nun: Kann ich den Antrag auf Ehegattennachzug stellen und mit Erfolg rechnen, obwohl ich noch nicht erwerbstätig bin? Der nötige Wohnraum besteht auch. Gemäß § 17 AuslG kann der Lebensunterhalt auch durch eigenes Vermögen gesichert werden. Ich bin zwar im Besitz eines eigenen Vermögens, bin mir jedoch nicht ganz sicher, welche Mindestgrenze einzuhalten ist. Kann mir jemand sagen in welcher Höhe dieses eigene Vermögen vorhanden sein muss und ob es die ganze Prozedur eventuell erschwert? Habe nämlich gehört, dass diese Summe gesperrt werden muss und man eine Erklärung unterschreiben muss, die besagt, dass man 5 Jahre lang auf das Recht auf den Bezug von Sozialhilfe verzichtet.

Danke im voraus

Bila
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carlosCB
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Antwort #1 - 25.04.2004 um 22:25:12
 
bist Du denn Deutsche ??
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Gruß &&CarlosCB
 
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Bila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.04.2004 um 11:59:46
 
Nein ich bin nicht Deutsche. Ich weiß sehr wohl, dass der Ehegattennachzug bei deutschen Staatsangehörigen ein bisschen einfacher abläuft als bei Ausländern.
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Mick
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Antwort #3 - 26.04.2004 um 12:35:02
 
Zitat:
Nein ich bin nicht Deutsche. Ich weiß sehr wohl, dass der Ehegattennachzug bei deutschen Staatsangehörigen ein bisschen einfacher abläuft als bei Ausländern.


Hi Bila,
die Infos reichen aber immer noch nicht für vernünftige Info's. Zu welchem Zweck (in welchem Alter) bist Du nach D. eingereist, welche Aufenthaltstitel besitzt Du seit wann.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Bila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.04.2004 um 12:50:53
 
Hallo Mick,

Entschuldigung für die unvollständigen Informationen.
Ich lebe seit 1981 mit meiner Familie in Deutschland. Ich besitze eine Aufenthaltsberechtigung. Ich habe nicht die Absicht in mein Heimatland zurückzukehren. Ich bin 25 Jahre alt. Ich weiß welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Ehegattennachzug vollzogen werden kann. Ich bin wie gesagt nun am Ende meines Studiums und arbeitssuchend. Dies bedeutet nun, dass ich keine Gehaltsnachweise besitze. Da ich jedoch über den nötigen Wohnraum verfüge und mich auch schon länger als 8 Jahre in Deutschland aufhalte und zudem über ein Bankvermögen verfüge, bin ich der Überzeugung, dass es (gemäß AuslG) mit dem Ehegattennachzug auch so funktionieren könnte.
Zudem besitzt mein Ehemann im Kosovo auch ein Bankvermögen, welches er durch Kontoauszug etc. nachweisen könnte.
Wäre es darüber hinaus hilfreich, wenn ich meine Arbeitsabsicht durch Absagen von Unternehmen bzw. durch Bewerbungsunterlagen nachweisen würde?
In welcher Höhe müsste denn das Vermögen überhaupt vorhanden sein?

Meine konkrete Frage lautet nun:
Kann ich den Ehegattennachzug beantragen und wie hoch stehen meine Chancen auf Erfolg?

Vielleicht ist es jetzt ein bisschen übersichtlicher (oder auch nicht)

Danke jedenfalls für das Feedback.

Lg Bila
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carlosCB
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Antwort #5 - 26.04.2004 um 15:14:56
 
ohne dass ich allzu neugirig sein möchte : Vovon genau lebst Du denn und ist der Wohnraum eigentum oder gemietet. Dann die Frage vovon bezahlst Du die Miete.
Sollte Dein Vermögen so gross sein, dass Du von den Zinsen leben kannst, dann kannst Du dass ja auch als "Einkommen" nachweisen......und es sollte dann für die ABH ausreichen
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Gruß &&CarlosCB
 
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Marco_D.
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Antwort #6 - 26.04.2004 um 15:28:05
 
Konkret welche Staatsangehörigkeit besitzt du?
Es ist auch entscheidend, ob du EU-Bürger oder nicht EU Bürger bist
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Bila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 26.04.2004 um 16:55:36
 
Irgendwie werden mir hier mehr Gegenfragen gestellt, als Ratschläge erteilt. Ich denke der Sachverhalt ist klar und deutlich formuliert und ich möchte lediglich wissen, ob jemand schon einmal diese Variante des Ehegattennachzuges gewählt hat. Eigentlich hab ich schon ne Menge Informationen aus anderer Quelle, allerdings möchte ich konkret wissen, ob jemand weiß in welcher Höhe das Vermögen vorhanden sein muss. Wovon man dann lebt, ob Zinsen oder Vermögen selbst ist zunächst irrelevant. Und dass man als deutscher Staatsbürger mit Vorteilen rechnen kann ist mir auch bewusst. Dass diese Alternative existiert weiß ich mittlerweile. Ich möchte mich nur mit denjenigen austauschen, die Ähnliches versucht haben.

Danke

Bila
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carlosCB
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Antwort #8 - 26.04.2004 um 17:50:05
 
och entschuldige....................bist ja ganz schön überheblich............ verdacht
Wenn du mit dem einfachen Volk nicht sprechen möchtest, dan geh doch zu einem RA :nono:
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Gruß &&CarlosCB
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 26.04.2004 um 18:21:50
 
Hi Carlos,

was hat denn das mit Überheblichkeit zu tun? Ich möchte nur auf sachlicher Ebene einige Meinungen zu diesem Thema hören. Falls Du Dich persönlich angegriffen gefühlt hast, dann tut es mir leid, aber Geschriebenes kann leicht als aggressiv bzw. überheblich gedeutet werden, obwohl der Verfasser überhaupt nicht in dieser Absicht gehandelt hat.

Lg Bila
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Antwort #10 - 26.04.2004 um 18:38:53
 
Zitat:
Hi Carlos,

was hat denn das mit Überheblichkeit zu tun? Ich möchte nur auf sachlicher Ebene einige Meinungen zu diesem Thema hören. Falls Du Dich persönlich angegriffen gefühlt hast, dann tut es mir leid, aber Geschriebenes kann leicht als aggressiv bzw. überheblich gedeutet werden, obwohl der Verfasser überhaupt nicht in dieser Absicht gehandelt hat.

Lg Bila



Hi Bila,
selbstverständlich kann Vermögen eingesetzt werden. Ggf. muss es so "gesperrt" werden, dass die monatlichen Entnahmen etwa in Höhe Sozialhilfesatz liegen, das Ganze muss eine Weile reichen. Fünf Jahre sind da eine übliche Grenze.
Nach dem von Dir geschilderten Sachverhalt bis Du als Minderjähriger in das Bundesgebiet eingereist und wahrscheinlich dürften die Voraussetzungen des
§ 18 Abs. 1 Nr. 4 AuslG
für den Ehegattennachzug erfüllt werden. Vielleicht zur Ergänzung: In diesen Fällen findet § 18 Abs. 3 Satz 1 AuslG Anwendung. Theoretisch wäre also der Ehegattennachzug auch möglich, wenn sich z.B. ein Dritter verpflichtet, für den Lebensunterhalt Deiner Gattin aufzukommen. Die entsprechende VE wird i.d.R. auch für fünf Jahre verlangt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #11 - 27.04.2004 um 12:19:01
 
Hallo Mick,

vielen vielen Dank für Deine hilfreichen Tipps, da hast Du mir sogar eine weitere Alternative eröffnet.
Dazu würde ich nur gerne noch wissen, ob dieser Dritte ein Familienangehöriger sein muss und ob er seinen Wohnsitz auch in einem anderen EU-Land haben kann, wie z. B. Österreich?

Weisst Du zufällig, wie hoch dann das Mindesteinkommen dieses Dritten sein muss oder errechnet sich dieser Betrag auch aus dem Sozialhilfebetrag, der einem zustehen würde?

Ich habs mal mit ein paar Sozialhilferechnern im Internet versucht und wenn dieser richtig rechnet, dann müsste ich mindestens ca. 30.000 Euro Vermögen besitzen. Kann das stimmen?
Ich hoffe es wird jetzt nicht allzu unübersichtlich für Dich.

Danke Dir sehr für Deine Hilfe.

Lg
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Antwort #12 - 27.04.2004 um 12:46:43
 
Zitat:
Hallo Mick,

vielen vielen Dank für Deine hilfreichen Tipps, da hast Du mir sogar eine weitere Alternative eröffnet.
Dazu würde ich nur gerne noch wissen, ob dieser Dritte ein Familienangehöriger sein muss und ob er seinen Wohnsitz auch in einem anderen EU-Land haben kann, wie z. B. Österreich?


Das wird mit Sicherheit nicht akzeptiert, da eine Vollstreckung aus der VE nicht gerade einfach wäre.

Zitat:
Weisst Du zufällig, wie hoch dann das Mindesteinkommen dieses Dritten sein muss oder errechnet sich dieser Betrag auch aus dem Sozialhilfebetrag, der einem zustehen würde?


Wir legen SH zugrunde. Es gibt auch Alternativen, ggf. bei der eigenen ABH nachfragen.

Zitat:
Ich habs mal mit ein paar Sozialhilferechnern im Internet versucht und wenn dieser richtig rechnet, dann müsste ich mindestens ca. 30.000 Euro Vermögen besitzen. Kann das stimmen?


Kann stimmen, muss aber nicht. 500 Euro pro Monat ist nicht unbedingt die Welt, kommt aber sicherlich auch auf die Miethöhe an.

Zitat:
Bila (bin übrigens eine Sie,hahaha,aber nicht so schlimm)


Ich finde es auch nicht schlimm, dass Du eine "Sie" bist   Lippen versiegelt  lachen

(sorry)
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Antwort #13 - 27.04.2004 um 17:52:38
 
Hallo Mick,

danke für Deine Tipps. Ich hätte da nur noch eine Frage.
Gesetz dem Fall ich würde diese Möglichkeit des Ehegattennachzuges, wie ich es bislang geschildert habe (also bei Besitz eines Vermögens) auch in Erwägung ziehen und das Vermögen sperren lassen, wird dann der Betrag mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit "entsperrt"?

Danke.

Bila
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Antwort #14 - 27.04.2004 um 18:44:05
 
Zitat:
Hallo Mick,

danke für Deine Tipps. Ich hätte da nur noch eine Frage.
Gesetz dem Fall ich würde diese Möglichkeit des Ehegattennachzuges, wie ich es bislang geschildert habe (also bei Besitz eines Vermögens) auch in Erwägung ziehen und das Vermögen sperren lassen, wird dann der Betrag mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit "entsperrt"?

Danke.

Bila



Hi,
ich würde sagen: ja, spätestens, wenn Du aus der Probezeit bist und das Arbeitsverhältnis unbefristet ist.
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