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Wiederholtes Heiraten (Gelesen: 4.444 mal)
ewa
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23.04.2004 um 18:58:36
 
Hallo,

ich habe folgende Frage:

vor 11 Jahren war ich mit einem Deutschen Staatsbürger 1,5 Jahre
verheiratet. (Ich selbst besitze die polnische Staatsbürgerschaft). Jetzt
möchte ich wieder heiraten. Dabei hat sich herausgestellt, dass um
wiederholt in Deutschland zu heiraten muss ich auch in Polen geschieden
werden. Dies kann bis zu 8 Monaten dauern und viel Geld kosten. Dabei ist es
auch nicht sicher, ob mein Ex-Mann mir keine Probleme bereitet und
"mitmacht". Er ist selbst seit 5 Jahren verheiratet, nimmt mir aber immer
noch unsere Trennung sehr übel und ist dadurch sehr "unkooperativ".
Meine Frage ist, ob sich dies irgenwie umgehen lässt, bzw. ob es andere
Auswege in dieser Situation gibt oder ob ich so lange mit der Ungewissheit
warten muss, ob und wann ich überhaupt wieder heiraten kann.

Ich bedanke mich im Voraus,

Ewa
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Mick
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Antwort #1 - 24.04.2004 um 01:31:52
 
Hi Ewa,
schön, dass es endlich mit dem Einloggen und Posten geklappt hat. Ich habe Deine Frage hier hin verschoben, da es sich nicht um eine ausländerrechtliche, sondern um eine personenstandsrechtliche Frage handelt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Blaise
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Antwort #2 - 24.04.2004 um 15:13:31
 
Hallo Ewa,

soweit Sie bereits in Deutschland geschieden wurden, muss die Scheidung in Polen nicht noch mal erfolgen. Lediglich die Anerkennung der deutschen Scheidung in Polen ist erforderlich.

Wenn Sie eine Ehe schließen, obwohl die Scheidung in Polen noch nicht rechtskräftig wurde, kann es zu nachträglichen Problemen kommen.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Scheidung in Polen anerkennen lassen, und damit die personenstandsrechtlichen Angelegenheiten endgültig regeln.

Viele Grüße und viel Erfolg wünscht

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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ewa
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Antwort #3 - 26.04.2004 um 14:28:39
 
Hallo Blaise,

in einem polnischen Gericht habe ich leider erfahren, dass wiederholt eine Gerichtsverhandlung stattfinden muss und mein Ex-Mann sogar dabei sein sollte. (Er wird jedenfalls angeschrieben mit der Aufforderung zu der Verhandlung zu kommen).
Um dies umzugehen, müsste ich hier angeben, dass ich noch nie verheiratet war, was aber der Wahrheit nicht entspricht. Ich weiss nicht mit welchen Konsequenzen ich rechnen müsste, wenn ich das machen würde.
Ich finde es auf jedenfall blöd, dass ich so lange warten muss, um wieder heiraten zu können.


Ewa
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