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Kind ohne Ehe? (Gelesen: 2.195 mal)
Silja
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.04.2004 um 11:31:23
 
Hallo!
Ich habe folgende Frage: Was ist, wenn man gemeinsam ein Kind erwartet, nicht verheiratet ist, der Vater Ausländer ohne bisher gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist?
Der Fall ist der, dass mein Freund eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für England hat und sich dementsprechend auch legal in Deutschland aufhalten konnte. Wir haben zwar vor, irgendwann zu heiraten, aber bisher war das ja nicht "nötig". Allerdings wird in sechs Wochen unsere Tochter geboren und er würde es vorziehen mit seiner albanischen Staatsangehörigkeit als Vater registriert zu werden- nicht mit dem englischen Dokument!
Die Frage ist die, ob er eine Recht hat, in Deutschland bei seiner "Familie" zu sein und auch erwerbsfähig zu werden ohne dass wir verheiratet sind??
Liebe Grüße
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Mick
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Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 22.04.2004 um 11:58:29
 
Zitat:
Hallo!
Ich habe folgende Frage: Was ist, wenn man gemeinsam ein Kind erwartet, nicht verheiratet ist, der Vater Ausländer ohne bisher gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist?
Der Fall ist der, dass mein Freund eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für England hat und sich dementsprechend auch legal in Deutschland aufhalten konnte. Wir haben zwar vor, irgendwann zu heiraten, aber bisher war das ja nicht "nötig". Allerdings wird in sechs Wochen unsere Tochter geboren und er würde es vorziehen mit seiner albanischen Staatsangehörigkeit als Vater registriert zu werden- nicht mit dem englischen Dokument!
Die Frage ist die, ob er eine Recht hat, in Deutschland bei seiner "Familie" zu sein und auch erwerbsfähig zu werden ohne dass wir verheiratet sind??
Liebe Grüße



Hallo,
Dein Freund sollte die Vaterschaft für das Kind anerkennen. Wenn er dann die Personensorge für das Kind ausüben möchte, erhält er einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach
§ 23 Abs. 1 Nr. 3 AuslG
. Er erhält auch eine unbeschränkte Arbeitsberechtigung gem.
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsgenehmigungsverordnung
.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Silja
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i4a rocks!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.04.2004 um 09:56:50
 
Hallo Mick!
Vielen Dank für Deine Antwort. Die Vaterschaft anzuerkennen hatte er ja sowieso vor, ich wae mir halt nur nicht sicher, ob das Schwierigkeiten wegen der albanischen Staatsbürgerschaft gibt. Cool, jetzt hast Du mir gute Laune gemacht
Vielen Dank und ein schönes Wochenende  ROFL :happy:
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