Hallo Yarmina,
fuehrt jetzt ein bisschen vom Thema weg, aber wenn Du sagst Bau- und Immobilienbuero vermute ich mal dass Du Nichtspanier betreut hast die hier
Wohnungen oder Haueser erworben haben gibt es ja so einige, diese Nichtspanier konnten natuerlich ein Konto eroeffnen und einen telefonanschluss
beantragen da reichte ja in der Regel die NIF Nummer.
Aber in dem konkreten Fall sieht es wohl ein
bisschen anders aus.
Selbst jetzt im Jahre 2004 brauchst Du z.B. fuer
einen handyvertrag entweder ein Documento Nacional
de Identidad oder die residencia bzw. mindestens
die NIF Nummer.
Zum konkreten Fall und zur "Humanitaet" der
spanischen Behoerden. Ich bin hier beschaeftigt
mit einem unbegrenzten Angestelltenvertag, Wohnraum
Karankenversicherung etc. Als ich meine kubanische
Frau herholen wollte, musste ich ja bei dem Konsulat
eine Visum zur Familienzusammenfuehrung beantragen.
da die deutsche
ALB sich mit der Aufenthaltserlaubnis
ein bisschen querstellte (Voraussetzung fuer das Visum)
habe ich gefragt was denn passieren wuerde wenn ich sie illegal hier bei leben lassen wuerde. Die Antwort war:
solange wir sie nicht erwischen nichts, wenn ja
wird ihre Frau ausgewiesen und sie koennen unter
Umstaenden , EU , Schengen hin oder her auch ein
Einreiseverbot bekommen.
So sind die Gesetze ich moechte allerdings nicht
ausschliessen, dass da mit eine bisschen Vitamin B
(un buen enchufe) trotzdem etwas laufen kann.
Aber wir sollten uns meiner Meinung nach hueten
hier leichtfertig Hoffnungen zu erwecken.