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Aufenthaltsgenehmigung Amerikanerin (Gelesen: 2.872 mal)
diddlelidoo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.04.2004 um 17:15:48
 
Hallo!
Meine Freundin ist US-Staatsbürgerin und möchte nach Deutschland auswandern. Wo bekommen wir Informationen wie wir vorgehen müssen, um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis zu erhalten?
Gibt es für US-Amerikaner spezielle Bestimmungen?
Kann Sie erstmal ein normales Visum beantragen und dann alles weitere von Deutschland aus regeln?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.04.2004 um 17:47:15
 
Sie braucht in keinem Fall ein Visum! Als US-Amerikanerin fällt sie unter die Befreiungsregelung des
§ 9 Abs. 1 DVAuslG
, wonach sie (egal zu welchem Zweck) den Antrag nach der Einreise stellen kann.

Allerdings hat sie dann keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis oder/und Arbeitserlaubnis. Sie fällt nur unter die Ermessensregelung des
§ 9 AAV
. Die Arbeitsagentur müsste eine Arbeitsmarktprüfung durchführen, ob der Job den sie machen wollte, evtl. anderweitig vermittelt werden kann.

Ggf. also evtl. das vorab klären. Sie hat nach der Einreise zunächst 3 Monate Zeit. Wenn sie dnan keinen Job findert, der "genehmigt" werden kann, sieht es schlecht aus.
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Mick
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Antwort #2 - 18.04.2004 um 17:54:20
 
Zitat:
Hallo!
Meine Freundin ist US-Staatsbürgerin und möchte nach Deutschland auswandern. Wo bekommen wir Informationen wie wir vorgehen müssen, um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis zu erhalten?
Gibt es für US-Amerikaner spezielle Bestimmungen?
Kann Sie erstmal ein normales Visum beantragen und dann alles weitere von Deutschland aus regeln?


Dass kein Visum beantragt werden muss, bedeutet natürlich nicht, dass nicht doch ein Visumsantrag gestellt werden kann. Wenn z.B. ein Arbeitgeber feststeht, dann kann es durchaus besser sein, die Frage der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis im Visumsverfahren zu klären. Damit kann man ggf. erhebliche Reisekosten sparen.  Smiley
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Hesekiel
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Antwort #3 - 18.04.2004 um 18:14:56
 
Zitat:
... müssen, um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis zu erhalten...


Nur, weil es noch nicht geschrieben wurde: Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (AE) kann man erstmal nach dem System der Aufenthaltsverfestigung nicht bekommen. Zunächst nur befristete AEs, bis dann bestimmte Integrationsanforderungen erfüllt wurde und nach den Bestimmungen von §§ 24 - 26 eine unbefristete AE erteilt werden kann.
Ciao, Andreas
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diddlelidoo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.04.2004 um 20:07:09
 
Zunächst schon mal vielen Dank für die Antworten!
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