Zitat:Hallo,
ich komme aus Slowakei, bin seit 1.5. 1999 in Deutschland beschäftigt, am 16.5. 2004 läuft meine
AE aus. Kann ich die Verlängerung direkt als unbefristete Aufenthaltserlaubnis-EG beaantragen ( AufenthG/EWG § 7a ) ? Was wäre ein Nachweis von gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen?
Vielen Dank !
Hallo Milos,
ab dem 01.05.2004 gilt u.a. für slowakische Staatsangehörige, dass sie als Mitglieder der europäischen Union zunächst unter das EU-Recht fallen. D.h. es ist zunächst zu prüfen, ob demjenigen EU-Rechte zukommen.
Grundsätzlich genießen Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 39 ( Ex-Art. 48 )
EGV
,
VO-(EWG) 1612/68
). Davon sind Beitrittstsaater z.T. ausgenommen (siehe dazu den Beitrittsvertrag bzgl.
Slowakei
).
Zitat:Auszug:
Slowakische Staatsangehörige, die am Tag des Beitritts rechtmäßig in einem derzeitigen Mitgliedstaat arbeiten und für einen ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten oder länger zum Arbeitsmarkt dieses Mitgliedstaats zugelassen waren, haben Zugang zum Arbeitsmarkt dieses Mitgliedstaats, aber nicht zum Arbeitsmarkt anderer Mitgliedstaaten, die nationale Maßnahmen anwenden.
In diesem Fall liegen die Ausnahmen offensichtlich vor, so dass gem. Art. 4 der
Richtlinie 68/360/EWG
eine Aufenthaltserlaubnis/EWG erteilt werden muss. Dabei ist zu beachten, dass sie nicht dazu berechtigt, eine Arbeitnehmerfreizügigkeit in anderen EU-Staaten wahrzunehmen.
Da dann offensichtlich auch die Voraussetzungen nach § 7a
AufenthG/EWG
erfüllt sind, ist diese AE-EG auch unbefristet zu verlängern. Die technische Abwicklung ist aber noch nicht ganz ausgereift, da ein Vermerk über die VO-(EWG) 1612/68 eingebracht werden muss, der ungleich den "alten" EU-Staaten aussehen wird.
Der Nachweis von gesicherten wirtschaftlichen Verhältnisse wäre ein solcher Arbeitsvertrag, der unbefristet besteht und solch ein Einkommen, das einen Sozialhilfeanspruch ausschließt und für eine Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt, ausreicht.
Doc