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Umwandlung Duldung in Aufbefugnis (Gelesen: 6.874 mal)
Hartmut_Krentz
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17.04.2004 um 10:44:06
 
Guten Morgen allerseits,

haette da eine Frage an die Fachleute:

Ein guter Bekannter meiner Frau kubanischer
Staatsbuerger ist im Sommer 2000 nach Deutschland
gekommen, nach Ablauf des Besuchsvisums Asylantrag
gestellt, abgelehnt seit  diesem Tag haelt er sich mit einer Duldung hier auf diese wird alle 3 Monate
verlaengert. Pass ist gueltig und befindet sich in der ALB
er ist bei seinem Konsulat registriert.
Aufenthaltsbeendende Massnahmen koennen im Moment nicht durchgefuehrt werden, da die Republik
Kuba Staatsbuerger die sich 11 Monate illegal im Ausland aufgehalten haben nach derzeitiger Gesetzeslage nicht  "zuruecknimmt" Bestehen realistische Chancen dass die Duldung irgendwann
in eine Aufenthaltsbefugnis umgewandelt werden kann?? Dieser Zustand ist ja fuer beide Seiten unbefriedigend und er wuerde gern selbst fuer seinen
Lebensunterhalt sorgen anstatt der Sozialbehoerde
auf der  tasche zu liegen.


Gruesse

hartmut
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Mick
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Antwort #1 - 17.04.2004 um 13:37:37
 
Zitat:
Guten Morgen allerseits,

haette da eine Frage an die Fachleute:

Ein guter Bekannter meiner Frau kubanischer
Staatsbuerger ist im Sommer 2000 nach Deutschland
gekommen, nach Ablauf des Besuchsvisums Asylantrag
gestellt, abgelehnt seit  diesem Tag haelt er sich mit einer Duldung hier auf diese wird alle 3 Monate
verlaengert. Pass ist gueltig und befindet sich in der ALB
er ist bei seinem Konsulat registriert.
Aufenthaltsbeendende Massnahmen koennen im Moment nicht durchgefuehrt werden, da die Republik
Kuba Staatsbuerger die sich 11 Monate illegal im Ausland aufgehalten haben nach derzeitiger Gesetzeslage nicht  "zuruecknimmt" Bestehen realistische Chancen dass die Duldung irgendwann
in eine Aufenthaltsbefugnis umgewandelt werden kann?? Dieser Zustand ist ja fuer beide Seiten unbefriedigend und er wuerde gern selbst fuer seinen
Lebensunterhalt sorgen anstatt der Sozialbehoerde
auf der  tasche zu liegen.


Gruesse

hartmut



Hi,
wenn jemand das bestehende Abschiebungshindernis nicht zu vertreten hat, bzw. alles dafür tut, das Abschiebungshindernis zu beseitigen, bestehen auch Chancen auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach
§ 30 Absätze 3, 4 AuslG
. Berücksichtigt werden die Regelversagungsgründe des
§ 7 Abs. 2 AuslG
. Er sollte also bemüht sein, auch schon mit der Duldung zu arbeiten.
Ansonsten gilt: Es wird eine Ermessenentscheidung zu treffen sein, bei der der Einzelfall unter die Lupe zu nehmen ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Hartmut_Krentz
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Antwort #2 - 17.04.2004 um 13:52:44
 
Hallo Mick,

danke fuer die schnelle Antwort!!
Eine "offzielle" Arbeitsaufnahme ist aber mit der Duldung
nicht gestattet, bzw. gar nicht moeglich.

Gruesse

Hartmut
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yamina
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Antwort #3 - 17.04.2004 um 14:21:51
 
Hmm thema arbeiten das ist echt mit der duldung ein problem , gibt es denn eine Möglichkeit das man mit der Dulung auch arbeiten darf????
Wäre doch wohl auch eine entastung für die Staatskassen,  [beifall=beifall.gif]
Also bitte Experten sind gefragt
wünsch euch allen noch ein schönes sonniges Wochenende Smiley
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Antwort #4 - 17.04.2004 um 14:54:08
 
Zitat:
...Aufenthaltsbeendende Massnahmen koennen im Moment nicht durchgefuehrt werden, da die Republik Kuba Staatsbuerger die sich 11 Monate illegal im Ausland aufgehalten haben nach derzeitiger Gesetzeslage nicht  "zuruecknimmt" Bestehen realistische Chancen dass die Duldung irgendwann
in eine Aufenthaltsbefugnis umgewandelt werden kann?? ....


Hallo Hartmut,

das ist leider nur ein Teil der Sach- und Rechtslage.

Es ist so, dass kubanische StA ungeachtet der Dauer des Auslandsaufenthalt einen Antrag bei der Botschaft auf Erteilung eines Einreisevisums für Kuba stellen müssen. Dein Bekannter wird nachweisen müssen, dass ein entsprechender Antrag dort gestellt wurde und abgelehnt wurde. Erst, wenn  Kuba die Erteilung des Einreisevisums zur Rückkehr ablehnt kann die Ausländerbehörde prüfen, ob eine ABef erteilt wird. Das hat dann mit den Gründen für die Ablehnung der Kubaner zu tun.

Wenn Dein Bekannter diesen Antrag nicht stellt, liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer ABef (§§ 30V, 30III und 30 IV AuslG) nicht vor.

Ciao,
Andreas
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Mick
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Antwort #5 - 17.04.2004 um 15:54:46
 
Zitat:
Hmm thema arbeiten das ist echt mit der duldung ein problem , gibt es denn eine Möglichkeit das man mit der Dulung auch arbeiten darf????
Wäre doch wohl auch eine entastung für die Staatskassen,  [beifall=beifall.gif]
Also bitte Experten sind gefragt
wünsch euch allen noch ein schönes sonniges Wochenende Smiley


Man sollte in die Duldung gucken, ob darin eine Auflage steht, die die Erwerbstätigkeit ausschließt. In vielen Fällen wird das Arbeiten durch die Ausländerbehörde nicht verboten. Allerdings gibt es immer Probleme bei der Beantragung der Arbeitsgenehmigung. Das liegt teilweise an der Feststellung der Arbeitsagentur, ob nicht bevorrechtigte Arbeitnehmer da sind, teilweise aber auch daran, dass viele Arbeitgeber nicht bereit sind, immer wieder neue Arbeitsgenehmigungen zu beantragen. Duldungen werden ja oftmals für relativ kurze Zeiträume ausgestellt, die Arbeitsgenehmigungen werden entsprechend "angepasst".
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #6 - 18.04.2004 um 09:18:25
 
Hallo und Guten Morgen,

da liegt der Hase also im Pfeffer, der abgelehnte Asylbewerber aus Kuba sollte ein Einreisevisum
fuer sein heimatland beantragen und erst wenn dies
abgelehnt wird besteht Aussicht auf eine Befugnis.
Nach jetzt gueltiger Gesetzlage wird dies auch abgelehnt, selbst Kubanische Staatsbuerger die sich mit einem Aufenthaltstitel legal hier aufhalten bekommen
nur eins fuer max. 4 Wochen als Tourist.
Allerdings soll in dieser Hinsicht ein Aenderung der
rechtslage in Kuba ins Haus stehen nach meinen Informationen sollen danach alle Kubaner die im Ausland
leben unabhaengig davon ob legal oder illegal einreisen
duerfen dies koennte dann ja in der Praxis bedeuten
dass viele Kubaner die bisher nicht abgeschoben
werden konnten zurueck muessen.
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