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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Umwandlung Duldung in Aufbefugnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1082187846 Beitrag begonnen von Hartmut_Krentz am 17.04.2004 um 10:44:06 |
Titel: Umwandlung Duldung in Aufbefugnis Beitrag von Hartmut_Krentz am 17.04.2004 um 10:44:06
Guten Morgen allerseits,
haette da eine Frage an die Fachleute: Ein guter Bekannter meiner Frau kubanischer Staatsbuerger ist im Sommer 2000 nach Deutschland gekommen, nach Ablauf des Besuchsvisums Asylantrag gestellt, abgelehnt seit diesem Tag haelt er sich mit einer Duldung hier auf diese wird alle 3 Monate verlaengert. Pass ist gueltig und befindet sich in der ALB er ist bei seinem Konsulat registriert. Aufenthaltsbeendende Massnahmen koennen im Moment nicht durchgefuehrt werden, da die Republik Kuba Staatsbuerger die sich 11 Monate illegal im Ausland aufgehalten haben nach derzeitiger Gesetzeslage nicht "zuruecknimmt" Bestehen realistische Chancen dass die Duldung irgendwann in eine Aufenthaltsbefugnis umgewandelt werden kann?? Dieser Zustand ist ja fuer beide Seiten unbefriedigend und er wuerde gern selbst fuer seinen Lebensunterhalt sorgen anstatt der Sozialbehoerde auf der tasche zu liegen. Gruesse hartmut |
Titel: Re: Umwandlung Duldung in Aufbefugnis Beitrag von Mick am 17.04.2004 um 13:37:37 schrieb am 17.04.2004 um 10:44:06:
Hi, wenn jemand das bestehende Abschiebungshindernis nicht zu vertreten hat, bzw. alles dafür tut, das Abschiebungshindernis zu beseitigen, bestehen auch Chancen auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Absätze 3, 4 AuslG. Berücksichtigt werden die Regelversagungsgründe des § 7 Abs. 2 AuslG. Er sollte also bemüht sein, auch schon mit der Duldung zu arbeiten. Ansonsten gilt: Es wird eine Ermessenentscheidung zu treffen sein, bei der der Einzelfall unter die Lupe zu nehmen ist. |
Titel: Re: Umwandlung Duldung in Aufbefugnis Beitrag von Hartmut_Krentz am 17.04.2004 um 13:52:44
Hallo Mick,
danke fuer die schnelle Antwort!! Eine "offzielle" Arbeitsaufnahme ist aber mit der Duldung nicht gestattet, bzw. gar nicht moeglich. Gruesse Hartmut |
Titel: Re: Umwandlung Duldung in Aufbefugnis Beitrag von yamina am 17.04.2004 um 14:21:51
Hmm thema arbeiten das ist echt mit der duldung ein problem , gibt es denn eine Möglichkeit das man mit der Dulung auch arbeiten darf????
Wäre doch wohl auch eine entastung für die Staatskassen, [beifall=beifall.gif] Also bitte Experten sind gefragt wünsch euch allen noch ein schönes sonniges Wochenende :) |
Titel: Re: Umwandlung Duldung in Aufbefugnis Beitrag von Hesekiel am 17.04.2004 um 14:54:08 schrieb am 17.04.2004 um 10:44:06:
Hallo Hartmut, das ist leider nur ein Teil der Sach- und Rechtslage. Es ist so, dass kubanische StA ungeachtet der Dauer des Auslandsaufenthalt einen Antrag bei der Botschaft auf Erteilung eines Einreisevisums für Kuba stellen müssen. Dein Bekannter wird nachweisen müssen, dass ein entsprechender Antrag dort gestellt wurde und abgelehnt wurde. Erst, wenn Kuba die Erteilung des Einreisevisums zur Rückkehr ablehnt kann die Ausländerbehörde prüfen, ob eine ABef erteilt wird. Das hat dann mit den Gründen für die Ablehnung der Kubaner zu tun. Wenn Dein Bekannter diesen Antrag nicht stellt, liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer ABef (§§ 30V, 30III und 30 IV AuslG) nicht vor. Ciao, Andreas |
Titel: Re: Umwandlung Duldung in Aufbefugnis Beitrag von Mick am 17.04.2004 um 15:54:46 schrieb am 17.04.2004 um 14:21:51:
Man sollte in die Duldung gucken, ob darin eine Auflage steht, die die Erwerbstätigkeit ausschließt. In vielen Fällen wird das Arbeiten durch die Ausländerbehörde nicht verboten. Allerdings gibt es immer Probleme bei der Beantragung der Arbeitsgenehmigung. Das liegt teilweise an der Feststellung der Arbeitsagentur, ob nicht bevorrechtigte Arbeitnehmer da sind, teilweise aber auch daran, dass viele Arbeitgeber nicht bereit sind, immer wieder neue Arbeitsgenehmigungen zu beantragen. Duldungen werden ja oftmals für relativ kurze Zeiträume ausgestellt, die Arbeitsgenehmigungen werden entsprechend "angepasst". |
Titel: Re: Umwandlung Duldung in Aufbefugnis Beitrag von Hartmut_Krentz am 18.04.2004 um 09:18:25
Hallo und Guten Morgen,
da liegt der Hase also im Pfeffer, der abgelehnte Asylbewerber aus Kuba sollte ein Einreisevisum fuer sein heimatland beantragen und erst wenn dies abgelehnt wird besteht Aussicht auf eine Befugnis. Nach jetzt gueltiger Gesetzlage wird dies auch abgelehnt, selbst Kubanische Staatsbuerger die sich mit einem Aufenthaltstitel legal hier aufhalten bekommen nur eins fuer max. 4 Wochen als Tourist. Allerdings soll in dieser Hinsicht ein Aenderung der rechtslage in Kuba ins Haus stehen nach meinen Informationen sollen danach alle Kubaner die im Ausland leben unabhaengig davon ob legal oder illegal einreisen duerfen dies koennte dann ja in der Praxis bedeuten dass viele Kubaner die bisher nicht abgeschoben werden konnten zurueck muessen. |
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