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Einbürgerungsantrag stattgegeben! (Gelesen: 3.926 mal)
ilker
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsantrag stattgegeben!
07.04.2004 um 14:56:50
 
Hallo Forum, hallo Ramaol!

zunächst ein groses "Danke schön" an Ramaol, der mich während meiner Einbürgerungsverfahren mit seinem kompotenten Antworten sehr unterstützt hat.
Nun ist es soweit. Ich kann an diesem Mittwoch meine Einbürgerungsurkunde abholen. Mit der Urkunde wird mir ein Einzahlungsbeleg ausgehändigt (255€).
Da ich aber moment nur Arbeitslosenhilfe beziehe (Gesundheitsbedingt), erscheint mir diese Summe recht hoch. Deshalb wollte ich mich zunächst hier erkundigen, welche möglichkeiten es so überhaupt gibt.
In der Anlage ( Mitteilung über die Höhe der Einbürgerungsgebühr) konnte ich nichts diesbezügliches entnehmen.
Nochmal, vielen Dank Ramaol!
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Ralf
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Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 07.04.2004 um 15:10:53
 
Hallo ilker!

Erst mal Glückwunsch!

Die Gebühr für das Einbürgerungsverfahren beträgt lt. Gesetz 255 Euro, geregelt ist dies in § 90 AuslG für Anspruchseinbürgerungen bzw. § 38 StAG für Ermessenseinbürgerungen.

Von der Gebühr kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses Gebührenermäßigung oder -befreiung gewährt werden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht, geringes Einkommen allein stellt auch noch keinen ausreichenden Grund dar.

Du kannst ja Ratenzahlung beantragen, die Urkunde wird dir allerdings erst dann ausgehändigt, wenn die Gebühr vollständig bezahlt ist (jedenfalls ist das hier so).

Die Höhe der Gebühr dürfte dir spätestens seit Antragstellung bekannt sein, da muss man sich natürlich fragen, wieso der Betrag nicht in dieser Zeit angespart wurde. Bei einer Verfahrensdauer von insgesamt etwa 2 Jahren jeden Monat 10 € beiseite legen, dann hat man es schon fast zusammen.
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« Zuletzt geändert: 11.05.2004 um 09:26:44 von Ralf »  

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Davidovitsch
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.04.2004 um 11:53:44
 
Glückwunsch.
255€ bekommst du doch auch in deiner Situation als Darlehen - bei ner Bank oder bei Freunden....
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« Zuletzt geändert: 11.05.2004 um 09:27:13 von Ralf »  
 
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