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Wie lange Aufenthalt im EU-Gebiet? (Gelesen: 3.071 mal)
derdaniel
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Beiträge: 13
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie lange Aufenthalt im EU-Gebiet?
05.04.2004 um 12:25:17
 
Hallo Fachleute,

mir ist aus all den Beiträgen leider noch nicht klar geworden, wie lange ein EU-Bürger (Polen) in Zukunft in Deutschland bleiben darf. Gelten immer noch die 3 Monate oder versteht sich die Freizügigkeit als dauerhaftes "Bleiberecht"? Wenn ja, kann ein polnischer Bürger dann auch in Deutschland seinen Wohnsitz anmelden?

Vielen Dank im voraus!
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 05.04.2004 um 12:50:27
 
Zitat:
Hallo Fachleute,

mir ist aus all den Beiträgen leider noch nicht klar geworden, wie lange ein EU-Bürger (Polen) in Zukunft in Deutschland bleiben darf. Gelten immer noch die 3 Monate oder versteht sich die Freizügigkeit als dauerhaftes "Bleiberecht"? Wenn ja, kann ein polnischer Bürger dann auch in Deutschland seinen Wohnsitz anmelden?


Hi,
wenn er zu Besuch kommen will, dann darf er für max. 90 Tage kommen. Wenn er Freizügigkeit geltend machen will, muss er Voraussetzungen nach dem
Aufenthaltsgesetz/EWG
oder nach der
Freizügigkeitsvorordnung
erfüllen. Vorsicht: Bezüglich des Aufenthaltes zur Arbeitsaufnahme gelten die alten Bestimmungen fort (Arbeitsgenehmigung erforderlich). Es empfiehlt sich also, die Frage, ob man zum Arbeiten kommen darf, im Vorfeld zu klären.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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