i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Wie lange Aufenthalt im EU-Gebiet?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1081160717

Beitrag begonnen von derdaniel am 05.04.2004 um 12:25:17

Titel: Wie lange Aufenthalt im EU-Gebiet?
Beitrag von derdaniel am 05.04.2004 um 12:25:17
Hallo Fachleute,

mir ist aus all den Beiträgen leider noch nicht klar geworden, wie lange ein EU-Bürger (Polen) in Zukunft in Deutschland bleiben darf. Gelten immer noch die 3 Monate oder versteht sich die Freizügigkeit als dauerhaftes "Bleiberecht"? Wenn ja, kann ein polnischer Bürger dann auch in Deutschland seinen Wohnsitz anmelden?

Vielen Dank im voraus!

Titel: Re: Wie lange Aufenthalt im EU-Gebiet?
Beitrag von Mick am 05.04.2004 um 12:50:27

schrieb am 05.04.2004 um 12:25:17:
Hallo Fachleute,

mir ist aus all den Beiträgen leider noch nicht klar geworden, wie lange ein EU-Bürger (Polen) in Zukunft in Deutschland bleiben darf. Gelten immer noch die 3 Monate oder versteht sich die Freizügigkeit als dauerhaftes "Bleiberecht"? Wenn ja, kann ein polnischer Bürger dann auch in Deutschland seinen Wohnsitz anmelden?


Hi,
wenn er zu Besuch kommen will, dann darf er für max. 90 Tage kommen. Wenn er Freizügigkeit geltend machen will, muss er Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz/EWG oder nach der Freizügigkeitsvorordnung erfüllen. Vorsicht: Bezüglich des Aufenthaltes zur Arbeitsaufnahme gelten die alten Bestimmungen fort (Arbeitsgenehmigung erforderlich). Es empfiehlt sich also, die Frage, ob man zum Arbeiten kommen darf, im Vorfeld zu klären.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.