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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Wie lange Aufenthalt im EU-Gebiet? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1081160717 Beitrag begonnen von derdaniel am 05.04.2004 um 12:25:17 |
Titel: Wie lange Aufenthalt im EU-Gebiet? Beitrag von derdaniel am 05.04.2004 um 12:25:17
Hallo Fachleute,
mir ist aus all den Beiträgen leider noch nicht klar geworden, wie lange ein EU-Bürger (Polen) in Zukunft in Deutschland bleiben darf. Gelten immer noch die 3 Monate oder versteht sich die Freizügigkeit als dauerhaftes "Bleiberecht"? Wenn ja, kann ein polnischer Bürger dann auch in Deutschland seinen Wohnsitz anmelden? Vielen Dank im voraus! |
Titel: Re: Wie lange Aufenthalt im EU-Gebiet? Beitrag von Mick am 05.04.2004 um 12:50:27 schrieb am 05.04.2004 um 12:25:17:
Hi, wenn er zu Besuch kommen will, dann darf er für max. 90 Tage kommen. Wenn er Freizügigkeit geltend machen will, muss er Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz/EWG oder nach der Freizügigkeitsvorordnung erfüllen. Vorsicht: Bezüglich des Aufenthaltes zur Arbeitsaufnahme gelten die alten Bestimmungen fort (Arbeitsgenehmigung erforderlich). Es empfiehlt sich also, die Frage, ob man zum Arbeiten kommen darf, im Vorfeld zu klären. |
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